Bioethik aktuell

Österreich: Debatte um „Kind als Schaden“-Gesetzesnovelle geht weiter

Widerstand gegen Novellen-Gegner wächst, IMABE unterstützt Gesetzesänderung

Lesezeit: 02:18 Minuten

Die öffentliche Debatte um die „Kind als Schaden“-Gesetzesnovelle in Österreich geht weiter. Während sich Bundespolitiker mit Aussagen zurückhalten, melden sich Interessensvertreter, Ärzte, Juristen und Bioethiker zu Wort. In einer Stellungnahme auf einer von der Aktion Leben eingerichteten Internet-Plattform www.contra-schadenersatz.at kritisiert IMABE die derzeitige widersprüchliche Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH). Er versuche, die Existenz des behinderten Kindes und seinen Unterhalt fein säuberlich voneinander zu trennen - was einer Quadratur des Kreises gleichkomme. „Wer außerdem behauptet, dass im Falle einer Gesetzesänderung die Qualität der Pränataldiagnostik schwer leiden würde, dürfte schon jetzt an einer Fehlauffassung des ärztlichen Ethos erkrankt sein. Gott sei Dank dürfte es nur sehr wenige Gynäkologen - und auch sonst Ärzte - geben, die die Qualität ihres ärztlichen Handelns vorwiegend an der drohenden Schadenshaftung ausrichten, sozusagen nur dann gut arbeiten, wenn sie die Faust des Gesetzes im Nacken spüren“, so die IMABE-Stellungnahme (04. 02. 2011).

Namhafte Juristen sind sich einig, dass die Debatte um das Schadenersatzrecht auf einer „juristisch vollkommen falschen Basis“ geführt werde, nämlich indem eine fehlerhafte Pränataldiagnose (Schädigung des Embryos durch unterlassene Therapie) gleichgesetzt werde mit der unterlassenen Tötung des Embryos. Ein Arzt könne nicht für eine nichterfolgte Abtreibung haftbar gemacht werden, betont der ehemalige Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz, Rudolf Reischauer, in einem Kommentar in der Presse (online, 02. 02. 2011). Ergänzend gibt der Wiener Jurist Thomas Piskernigg zu bedenken, dass die OGH-Urteile eine klare Diskriminierung Behinderter beinhalten: „Was nützt es dem (behinderten) Kind, wenn seine Eltern im allgemeinen ‚Menschenfreunde’ sind, die Unterhaltspflicht für ihr ganz konkret vor ihnen stehendes Kind aber als Schaden betrachten und damit ablehnen? (…) Die rechtliche Negativbewertung der Unterhaltspflicht schlägt also wiederum auf die Kindesexistenz selbst durch und widerspricht daher der Menschenwürde“, betont der Jurist und IMABE-Mitarbeiter im Standard (online, 08. 02. 2011).

Laut der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde seien internationalen Studien zufolge schon jetzt „zumindest 30% aller Befunde unnötigerweise erhoben“, da Ärzte Angst hätten, etwas zu übersehen und dafür haftbar gemacht zu werden (Pressemitteilung, online 13. 01. 2011). Wer einer Defensivmedizin gesetzlich Vorschub leiste, steigere damit auch unnötig Kosten für das Gesundheitssystem, so die Kritik.

Die österreichische Chirurgin Hildegunde Piza, selbst bis 2007 Mitglied der Bioethikkommission, plädiert in einem Standard-Kommentar (online, 04. 02. 2011) für ein prinzipielles Umdenken in der Ärzteschaft. Ärzte seien verführbarer geworden, da sie nicht mehr nur für Krankheiten, sondern für das gesamte Lebensglück der Patienten zuständig seien. Deren Wünsche spiegelten oftmals einen überzogenen Heilsanspruch wider. In einer auf Leistung und Perfektion ausgerichteten Gesellschaft sei es notwendig, dass Ärzte auch gegen den herrschenden Mainstream ihr berufliches Ethos verteidigen.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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