PID – wieder auf die Tagesordnung?
Verschiedene Entwicklungen in den Berufsorganisationen der Fortpflanzungsmediziner und der Gynäkologen1 deuten klar darauf hin, dass man sich in Österreich für einen neuen Anlauf rüstet, um die Einführung der Präimplantationsdiagnostik durchzusetzen. Der letzte Versuch ist nicht so lange her. Im ersten Entwurf der Novellierung des Fortpfl anzungsmedizingesetzes im Jahr 2005 wäre eine bedingte Zulassung von PID möglich gewesen, wäre die Zulassung nicht durch eine breite Diskussion abgewehrt worden. Nun dürfte die politische Konstellation bedeutend günstiger für PID-Befürworter sein, und so beeilt man sich.
In den letzten zwei Jahren hat Imago Hominis zahlreiche Stellungnahmen zu dieser ethisch sehr fragwürdigen Diagnosemethode gebracht.2 Die Argumente gegen dieses Instrument der Menschenselektion – denn das, und nur das ist PID –, sind ziemlich erdrückend.
Befürworter können sie nicht einfach mit der Feststellung abtun, dass diese Diagnostik erlaubt, Leid zu ersparen, weil man lebensunwertes Leben nicht austragen muss, das letztlich doch abgetrieben würde. Denn genau dieses ideologische Gedankenkonstrukt von lebensunwertem Leben muss abgelehnt werden. Sie folgt einer rein utilitaristischen Logik, die in erster Linie dazu entwickelt wurde, um über fremdes Leben zu entscheiden. Diese Einstellung verfestigt sich durch eine Freigabe der PID. Allein deswegen sollte man schon von einer Anwendung Abstand nehmen. Oder sind Eltern in Zukunft Konsumenten, die eine Qualitätskontrolle für das Produkt Kind einfordern können? Der nächste Schritt sind Qualitätsansprüche und konsequent werden Wunschvorstellungen geschürt. In jenen Ländern, in denen PID zugelassen ist, ist man leider schon soweit. So würden die meisten werdenden Eltern in Großbritannien die psychischen und physischen Eigenschaften ihres Kindes verändern, wenn diese ihm ein besseres Leben bieten würden, ergab jüngst eine Studie der University of East Anglia3, die den Zusammenhang von Reproduktionsmedizin und den Wünschen nach einem designten Kind untersuchten. Gesundheit steht laut Studie in der Wunschliste an erster Stelle, doch auch IQ und Charaktereigenschaften sollten nach Ansicht der Eltern verbessert werden, wenn es möglich ist. Ist der utilitaristischen Logik einmal das Tor geöffnet, schreitet sie konsequent voran: von der Auslese zur Verbesserung.
Die Bischofskonferenz hat in den letzten zwei Jahren mehrmals gegen eine Einführung der Präimplantationsdiagnostik Stellung genommen. Hier sollen die Argumente für den Schutz des Lebens von Anfang an, auch in der Petrischale, wiederholt werden, denn zu oft wurden sie überhört. Diese Aussagen werden in den kommenden Monaten oft in Erinnerung zu rufen sein:
1. Am 10. November 2004 hat die Bischofskonferenz anlässlich der Herbst- Plenartagung folgende Erklärung abgegeben:
Im Hinblick auf die Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, die am Dienstag Tagesordnungspunkt des Ministerrates war, stellt die Österreichische Bischofskonferenz fest: In der Novelle gibt es auch weiterhin kein explizites Verbot von Präimplantationsdiagnostik, Klonen und Forschung an embryonalen Stammzellen.
Die Aufbewahrungsfrist für die bei der In-vitro- Fertilisation anfallenden „überzähligen“ Embryonen, also menschliches Leben in seinem frühesten Stadium, ist von einem Jahr auf zehn Jahre erhöht worden. Das bedeutet keine Lösung der Problematik „überzähliger“ Embryonen. Durch die Erhöhung der Aufbewahrungsfrist steigt die Gefahr, dass früher oder später tatsächlich diese „überzähligen“ Embryonen für Forschungszwecke missbraucht werden. Somit bleibt die Novellierung hinter den berechtigten Erwartungen zurück.
Die österreichischen Bischöfe erinnern als positives Beispiel an die derzeitig gültige italienische Regelung vom Februar 2004, die menschliches Leben in seinem frühesten Stadium vor Selektion und Experiment schützt. An dieser Regelung wäre auch für die österreichische Legislative Maß zu nehmen.
Grundsätzlich rufen die Bischöfe in Erinnerung, dass nach kirchlicher Auffassung die In-vitro-Fertilisation einen Verstoß gegen die Würde des Menschen darstellt. Sie ersuchen die Verantwortungsträger, das Gesetz wenigstens im Hinblick auf folgende Punkte nachzubessern:
- Ausdrückliches Verbot von Menschenselektion durch Präimplantationsdiagnostik
- Ausdrückliches Verbot des Missbrauchs menschlichen Lebens durch Klonen und verbrauchende Embryonenforschung
- Beschränkung der Befruchtungsversuche in der Art, dass keine überzähligen Embryonen entstehen.
2. Am 8. Mai 2005 hat der zuständige Bischof für Familie und Lebensschutz, Diözesanbischof Klaus Küng folgende Erklärung im Namen der Bischofskonferenz abgegeben:
Die österreichische Bischofskonferenz hat in den letzen Jahren wiederholt eindringlich davor gewarnt, bezüglich der Präimplantationsdiagnostik (PID) Ausnahmen zu gestatten. PID öffnet einer nicht kontrollierbaren Menschenselektion Tür und Tor.
Zu Gunsten einer scheinbar größeren Effizienz werden grundlegende ethische Prinzipien bei Seite gelassen. Von Anfang an war die Praxis der künstlichen Befruchtung von dieser Haltung gekennzeichnet: Die Suche nach Erfolg, auch wenn manche ethische Prinzipien übergangen werden.
Bei der Novellierung des Medizinfortpfl anzungsgesetzes wurde trotz aller Hinweise der Bischöfe die Chance versäumt, gewisse wichtige Eingrenzungen vorzunehmen, wie die Limitierung der Befruchtungen von Eizellen auf drei zur Vermeidung von überschüssigen Embryonen, das klare Verbot des therapeutischen Klonens. Die österreichische Bischofskonferenz ersucht, bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes nicht durch Einführung der PID den Wert des menschlichen Lebens „pränatal zu selektieren“.
3. Im November 2005 verabschiedete die Bischofskonferenz das Dokument „Leben in Fülle. Leitlinien für die katholische Einrichtungen im Dienst der Gesundheitsfürsorge.“
Darüber hat Imago Hominis in der Ausgabe 3/2006 berichtet. Zur PID wird in den Leitlinien folgendes festgehalten:
In Zusammenhang mit den Methoden künstlicher Befruchtung steht die Präimplantationsdiagnostik. Außer den in 2.1.4 (medizinische assistierte Fortpfl anzung) genannten Gründen, die zu ihrer Ablehnung durch die Kirche führen müssen, wird dabei fast zwangsläufi g die Selektion menschlichen Lebens nach den Kriterien von „lebenswert“ und „nicht lebenswert“ betrieben, was in keinem Fall annehmbar ist. Auf diese Weise wird der Wunsch zum Kind nach Maß hervorgerufen und gefördert, während schwache, kranke und behinderte Menschen vom Leben ausgeschlossen werden.
Referenzen
- vgl. z. B. http://www.oeggg.at/fileadmin/user_upload/downloads/Kongresse/2006/OEGRM.pdf; http://www.ivf-gesellschaft.at/index.php?pid=tagung; http://www.ivf.at/pid_pid.htm
- Auner N., Soll PID in Österreich zugelassen werden?, Imago Hominis (2005); 11: S 10-11
Trompisch H., Argumente zur Präimplantationsdiagnostik, Imago Hominis (2005); 12: 129-132
Imabe-Ethik-Kommission, Erklärung zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik in Österreich, Imago Hominis (2005); 12: 145-146
Imabe-Institut, Stellungnahme zum Entwurf der Gesetzesnovelle des Gentechnikgesetzes, Imago Hominis (2005); 12: 179-180 - vgl. IMABE-Newsletter September 2006
Dr. Cornelia Martens, Imabe-Institut
Landstraßer Hauptstraße 4/13
A-1030 Wien