Bioethik Aktuell

Studie: Psychiater besorgt über "Sterbehilfe" bei psychisch Kranken

Veraltetes Wissen von Ärzten und Gesetzgebern über Therapiemöglichkeiten bei Persönlichkeitsstörung

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Mangelnde Kompetenz und Überforderung angesichts von komplexen Krankheitsbildern bei psychischen Erkrankungen kann dazu führen, dass sich Ärzte und Therapeuten mit vermeintlichen Tötungswünschen ihrer Patienten solidarisieren statt sie weiter zu behandeln. Zu diesem besorgniserregenden Ergebnis kommt eine aktuelle, in Borderline Personality Disorder and Emotion Dysregulation publizierte Studie (2020: 7 (15) https://doi.org/10.1186/s40479-020-00131-9).

Das Autorenteam aus 11 Ländern rund um den Psychiater Lars Mehlum vom National Centre for Suicide Research and Prevention der Universität Oslo beobachtet mit Sorge die Entwicklung der Beihilfe zum Suizid und Tötung auf Verlangen für Menschen mit psychischen Erkrankungen (Personality disorder – PD). Im sog. Expertise Center for Euthanasia in Amsterdam wurden 75 Prozent der Tötungen auf Verlangen bei Patienten mit psychischen Erkrankungen durchgeführt (vgl. Bioethik aktuell, 4.6.2020)

Acht Länder weltweit haben Beihilfe zum Suizid legalisiert, davon fünf auch Tötung auf Verlangen (EAS=Euthanasie/Assisted Suicide). In sechs dieser Länder können auch Menschen mit psychischen Erkrankungen EAS in Anspruch nehmen, wenn sie den Wunsch danach äußern sowie ihre Leiden „unerträglich“ und „ohne Aussicht auf Besserung“ sind. In fünf Ländern ist EAS sogar bei Kindern und Minderjährigen erlaubt.

Nach Analyse der vorhandenen Daten zeigen die Autoren „ernsthafte Bedenken hinsichtlich der in immer mehr Ländern auftretenden Praxis, Menschen mit Persönlichkeitsstörungen die EAS zu erleichtern“. Die Vorstellung von Persönlichkeitsstörungen (PD) als „unbehandelbarer“ Zustände „ohne Aussicht auf Besserung“ beruhe auf "veraltetem Wissen über den Stand der PD-Behandlung". Oft gebe es fehlerhafte Annahmen über die zugrunde liegende Psychopathologie sowie kaum Wissen über aktuelle Behandlungsmethoden, insbesondere bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen, kritisieren die Psychiater. Co-Autor ist u.a. der Psychoanalytiker Stephan Doering, Vorstand der Universitätsklinik für Psychoanalyse und Psychotherapie der MedUni Wien.

In den Niederlanden wiesen in der Gruppe der psychiatrischen Euthanasie-Fälle 52% der Patienten Persönlichkeitsstörungen oder -schwierigkeiten auf, in 56% der Fälle wurde auch soziale Isolation oder Einsamkeit erwähnt. In den meisten Fällen fehlte eine spezifische psychiatrische Behandlung.

Die Autoren weisen darauf hin, dass ein artikulierter Todeswunsch ein Symptom der Störung sein kann und in Wirklichkeit mehrere andere mögliche Botschaften vermittelt. Der Patient fühle sich verlassen, enttäuscht oder wütend. Für jemanden, der häufig starke und peinigende Gefühle von Hilflosigkeit, Traurigkeit und Gefangenschaft verspürt, kann der Gedanke an Tod und Selbstmord ein gewisses Gefühl der Kontrolle („Ich kann den Schmerz stoppen“) und Erleichterung bieten. Der geäußerte Wunsch nach Tötung sei vielfach ein Hilfeschrei zum Leben und nicht der Wunsch nach Hilfe zum Sterben. In den meisten Fällen könnten schwere Suizidtendenzen und selbstverletzendes Verhalten behandelt und Betroffene bei der Genesung unterstützt werden, so die Experten.  

Auch die mögliche Befangenheit von Ärzten und Therapeuten stelle ein Problem dar. Jeder Arzt oder Betreuer sollte kritisch seine eigenen Emotionen angesichts schwieriger und anspruchsvoller Patienten mit Todeswünschen reflektieren. Therapeuten können sich oft „hilflos, entsetzt, schuldig, wütend, betrogen, angewidert und traurig“ fühlen, was ihre Entscheidung, eine EAS zu befürworten, beeinflusst. Je besser Ärzte über mögliche Therapieoptionen und medikamentöse Behandlungen Bescheid wüssten, desto geringer sei ihre Bereitschaft, einer Beihilfe zum Suizid oder Tötung auf Verlangen zuzustimmen.

Die Autoren betonen, dass eine Reihe von psychosozialen Interventionen in randomisierten Studien gezeigt haben, dass sich das Suizid- und Selbstverletzungsverhalten sowohl bei Erwachsenen und Jugendlichen deutlich reduzieren lässt: „Dass dies offenbar der Aufmerksamkeit von Gesetzgebern und medizinischen Fachkreisen entgangen ist, ist zutiefst beunruhigend“.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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