Die jüngste Judikatur des Obersten Gerichtshofs zum Thema „Wrongful birth“ (OGH-Urteil vom 11. 12. 2007) stieß in Österreich auf heftige Kritik. Neben Kardinal Christoph Schönborn und Behindertenverbänden betonte auch Österreichs Ärztekammerpräsident Walter Dorner in einer Presseaussendung (online, 12. 03. 2008), dass „schicksalhaft gegebene Behinderung kein von Ärzten verursachter Schaden sein könne“ und forderte „eine kompromisslose Förderung behinderter Menschen durch die generelle, großzügige Übernahme des Mehraufwandes für die Lebenserhaltung“. Auch die Richtervereinigung meldete sich zu Wort, berichtet Die Presse (online, 7. 03. 2008). Ein Kind, „mit welchen gesundheitlichen Einschränkungen auch immer“, könne niemals ein Schadensfall sein, betonte Manfred Herrnhofer, Vizepräsident der Vereinigung der österreichischen Richter. Erstmals wurden in Österreich Eltern die gesamten Lebenshaltungskosten rückwirkend seit der Geburt für ihr heute sechsjähriges Kind zugesprochen, dessen Anzeichen für eine Behinderung beim Organscreening übersehen wurden. Zu zahlen hat die Kärntner Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft. In einem ausführlichen Kommentar des Urteils in der aktuellen Imago Hominis-Ausgabe kritisiert der Jurist Thomas Piskernigg die mangelhafte Argumentation des 5. OGH-Senats. Die Menschenwürde, die den personalen Eigenwert jedes Menschen in sich birgt, werde von Lehre und Judikatur als zentrale Basis der Rechtsordnung anerkannt. Nur hier würde plötzlich das „Verhältnis zwischen der Personenwürde des Kindes und der Qualifikation des Kindesunterhalts als Schaden mit einem Federstrich als rechtlich irrelevant“ erklärt, da „bloß ethisch und damit außerrechtlich“. Diese Argumentation mache tatsächlich betroffen und fordere eine dringende, grundsätzliche Auseinandersetzung des OGH mit dem Thema, so Piskernigg.
Bioethik aktuell
Österreich: Scharfe Kritik an neuerlichem „Kind als Schaden“-OGH-Urteil
Juristen fordern dringend eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Thema
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