Seit einem Jahr ist das in Österreich im Eiltempo beschlossene Fortpflanzungmedizinrechts-Änderungsgesetz (FmedRÄG) in Kraft. Eine Expertentagung in Wien zeigte, dass Politiker die Probleme der Praxis weitaus unterschätzt haben. Kritiker sehen sich bestätigt.
Wolfgang Arzt, Leiter der Abteilung für Pränatalmedizin der Landes-Frauen- und Kinderklinik Linz kritisierte die Freigabe der Eizellenspende in Österreich. Sie sei ein ungleich größerer Eingriff in die körperliche Integrität der Frau als eine Samenspende beim Mann. Eines der wichtigsten Argumente der einstigen Liberalisierungsbefürworter lautete, dass man die Eizellspende in Österreich zulassen und regeln sollte, damit Frauen, die sich ein Baby per Eizellspende erhoffen, nicht ins Ausland gehen. Die Praxis zeigt anderes. In Österreich habe sich bisher keine Spenderin gemeldet, die aus rein altruistischen Motiven handelt. Jene, die eine Eizellspende wollen, gingen weiterhin ins billigere Ausland. Die Reproduktionsmedizin funktioniere eben nach Regeln des Marktes. Unter der Hand würde aber auch hierzulande sehr wohl Geld bezahlt, so Arzt (vgl. Die Presse, online, 24.1.2016).
Legalisiert wurde in Österreich auch die Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Gesetzestext sei jedoch ein „Unsinn“, erklärte Berthold Streubel, Leiter der Spezialambulanz Genetische Beratung an der Medizinischen Universität Wien. Drei spontane Fehlgeburten als Indikation für eine PID sei keine geeignete Methode, um die Ursache der Fehlgeburten zu klären, so der Genetiker. In dieser Situation gebe es medizinisch nur einen vagen Verdacht für mögliche Ursachen. Auch spontane Genveränderungen seien möglich. Zugleich warnte Streubel vor einer Zunahme der Pränataldiagnostik (PND): „Es gibt keine Garantie auf ein genetisch gesundes Baby!“ (vgl. Die Tagespost, online, 22.1.2016).
Durch die neuen, schwammigen Indikationen zur PID werde ein neuer Markt geschaffen, gab IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer zu bedenken. Laut IVF-Report hören die meisten Paare nach drei erfolglosen IVF-Versuchen mit weiteren belastenden Behandlungen auf. Mit dem Angebot einer PID werden nun Anreize für vier oder mehr Versuche geschaffen und damit „das Geschäft mit der Hoffnung angekurbelt“, sagt Ethikerin Kummer. Zudem bringe die kostspielige Methode der PID nachweislich keine höheren Schwangerschaftsraten bei einer künstlichen Befruchtung, stellt Genetiker Streubel klar. Das heißt: „Dreiviertel der Frauen, die sich Zig Versuchen unterziehen, gehen definitiv ohne Kind nach Hause. Aus dem Traum wird ein Trauma“, ergänzt Kummer.
Unklar ist immer noch, nach welchen genetischen Erbkrankheiten per Gesetz eigentlich gesucht werden darf. Laut Streubel sollen anlassbezogene Anträge der Humangenetischen Institute vom Ministerium genehmigt werden. Ob die genehmigten Erkrankungen auf einer Webseite öffentlich gemacht werden, ist noch offen. Damit kommt es also nun doch zu einer „Watch-Liste“ von Erkrankungen, die es erlauben, Embryonen zu selektieren, kritisiert Kummer. „Was hier zunächst wie eine persönliche Wahlfreiheit aussieht, kippt dann in eine Verantwortung der Eltern für die Qualität des Kindes und endet als soziale Pflicht, ein behindertes Kind der Gesellschaft nicht zuzumuten.“
Insgesamt, so die Kritik der Experten an der vom Wiener Institut für Ehe und Familie veranstalteten Tagung, habe man mit der Freigabe der Eizellenspende die Langzeitfolgen weder für die körperliche, noch für die seelische Gesundheit von Mutter und Kind bedacht. Ein zentrales Spendenregister wird inzwischen auch von mit der Materie befassten Juristen gefordert.
Für die neuen, durch die Reproduktionsmedizin entstandenen - und de facto unzumutbaren - Lebens- und Familienkonstruktionen, sind Begleitstudien weder vorhanden noch vorgeschrieben und offenbar auch nicht gewollt. Das kritisierte Karin Tordy, klinische Psychologin und Psychotherapeutin an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde in Wien, und die Psychotherapeutin Karin Lebersorger, Leiterin des Instituts für Erziehungshilfe in Wien. Psychologen warnen schon längst vor den schwerwiegenden Folgen für den familiären Zusammenhalt.
Die Journalistin Eva-Maria Bachinger, die in ihrem Buch „Kind auf Bestellung“ für klare Grenzen plädiert, konstatierte: „Alles wird zur Ware.“ Leihmutterschaft sei in Österreich bisher noch verboten, in vielen Ländern boomt sie als einträgliches Geschäft. Bachinger sieht darin eine Verletzung der Kinderrechtskonvention, der zufolge das Kind ein Recht habe, nicht gegen Geld gehandelt zu werden. „Wenn wir den Kinderhandel erlauben, warum erlauben wir dann nicht gleich den Menschenhandel?“, so Bachinger.
Höchst problematisch sei Leihmutterschaft auch für die betroffenen Kinder, die „im familiären Niemandsland“ geboren werden, kommentiert Bioethikerin Kummer die neue Debatte in Europa über eine Legalisierung von Leihmutterschaft in der Presse (online, 1.2.2016). „Wer von Freiwilligkeit und Altruismus der Leihmütter spricht, übersieht die Tragik jener, die sich als Fortpflanzungsarbeiterinnen anbieten“, betonte Kummer. Leihmütter sollten „wie Maschinen funktionieren“ und hätten in der „kalten Logik des Warenhandels“ kein Recht auf eine emotionale Bindung zum Kind. Verschwiegen würden zudem die Schattenseiten: Sowohl aus Indien als auch aus den USA seien Todesfälle von Frauen nach Leihmutterschaft bekannt.