Was ist uns die Gewissensfreiheit wert? Rechtliche Perspektiven

Imago Hominis (2018); 25(1): 021-033
Maria Schörghuber

Zusammenfassung

Die Gewissensfreiheit hat in Österreich rechtlich eine feste, verfassungsrechtliche Grundlage und ist teilweise auch durch Gewissensklauseln geschützt. Es gibt jedoch nur vereinzelt Judikatur österreichischer und europäischer Gerichte dazu, und es fehlt an Praktikabilität und Rechtssicherheit für Verweigerer aus Gewissensgründen. Da die Problematik virulenter wird, je pluralistischer sich eine Gesellschaft entwickelt, ist auch in Österreich ein rechtzeitiger und angemessener Diskurs nötig. Im Konflikt mit anderen Rechtsgütern muss man sich insbesondere der Frage stellen, wie hoch die Gewissensfreiheit in Relation zu diesen einzuschätzen ist, und wo ihre Grenzen sind. In Rechtsprechung und Literatur wurden bereits verschiedene Vorschläge und Leitlinien erarbeitet. Um einen für alle möglichst tragbaren Ausgleich zu finden, wird Kreativität und Einsatz des Gesetzgebers bzw. der Standespolitik erforderlich sein. Die Gewissensfreiheit ist jedoch ein äußerst hohes Gut, das nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden sollte.

Schlüsselwörter: Grundrechte, Gewissensfreiheit, Gewissensklausel, Gewissensvorbehalt, Verweigerung aus Gewissensgründen

Abstract

Freedom of conscience has a firm, constitutional basis in Austria and it is partly protected by conscience clauses. There are, however, only a few isolated freedom of conscience cases in Austrian and European courts, and a lack of practicability and legal certainty for conscientious objectors. As society becomes more pluralistic and this issue becomes more critical, a timely and adequate discussion on the question of freedom of conscience is necessary in Austria. The question of its relation to other legal goods and its limits must be raised and assessed. Several proposals and guidelines have already been produced in case law and literature. In order to find a balance which is adequate for all, what is necessary is the creativity and commitment of legislators and professional policies. Freedom of conscience, however, is among our greatest goods and should not be jeopardized.

Keywords: fundamental rights, freedom of conscience, conscience clause, conscientious objection

Anschrift der Autorin:

Mag. iur. Maria Schörghuber
Richterin Landesgericht Wien
maschoerghuber(at)hotmail.com

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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