25 Jahre Fristenlösung: Die Diskussion ist neu aufgeflammt

Imago Hominis (1996); 6(1): 7-9
Notburga Auner

Die medialen Diskussionen rund um die Einführung der Abtreibungspille Mifegyne, ehemals RU-486, haben einen neuen Höhepunkt erreicht. Mann und Frau melden sich zu Wort und legen ihre Meinungen dar. Die Pille wird oft als die „humanere“ Lösung für den Fall angepriesen, daß sich eine unerwünschte Schwangerschaft eingestellt haben sollte. Parallel dazu hat ein erstes Spital in Österreich das entsprechende Präparat angefordert und diese Tatsache, ebenfalls medienunterstützt, der Allgemeinheit mitgeteilt1. Überraschend schnell haben nun auch die Österreicher die Möglichkeit, mit Hilfe von Mifegyne abzutreiben. Erst im Herbst wurde – angeblich durch eine Indiskretion – die Diskussion angeheizt. Alle offiziellen Stellen waren entweder zu keiner Stellungnahme bereit oder beschwichtigten die erhitzten Gemüter, indem immer wieder darauf hingewiesen wurde, daß kein Antrag vorliege. Wenige Wochen später ist die Entwicklung bereits gelaufen. Die Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe erstellt ein Manifest und fordert die bundesweite Einführung der neuen Methode. Aus ihrer Sicht „handelt es sich (...) um eine Variante“ (des Schwangerschaftsabbruchs), „die wünschenswerte Verbesserungen im Sinne der Gesundheit der Frau vorweisen kann.“2 Es ist nunmehr zu erwarten, daß nach einer „Probezeit“, nicht nur ein Provinzspital, sondern auch alle anderen Krankenhäuser mit gynäkologischen Abteilungen in Österreich nachziehen werden, und alle Frauen in die Vorzüge der „sanften“ Abtreibungspille kommen. Erwartungen, daß diese Entwicklung in unserem Land aufgehalten werden könnte, haben sich nicht erfüllt.3

Es gibt aber viele Menschen, die davon überzeugt sind, daß die Abtreibung, sooft sie auch vollzogen werden könnte, in keinem Fall eine wirkliche Lösung darstellt. Es sind Menschen, die ihrer Vernunft und ihren Sinnen folgend, mit Kopf und Herz verstehen, daß das Leben ein unantastbares Gut darstellt, das ihnen anvertraut wurde.

Es ist erfreulich, daß in der Diskussion der letzten Monate immer häufiger auch klargestellt wird, daß der menschliche Embryo von allem Anfang an menschliches Leben ist. Die Versuche, das Menschsein des jungen Embryos in Zweifel zu ziehen, sind letztlich nicht mehr haltbar. Es ist klar, daß sie bestimmten Ideologien entspringen, denn der Embryo ist Mensch von Anfang an.4

Die Empfängnisverhütung, so heißt es immer wieder, ist das beste Mittel, um die Abtreibung einzudämmen. Man macht sogar indirekt die katholische Kirche dafür verantwortlich, daß immer noch abgetrieben wird, weil sich diese nach wie vor vehement weigert, bestimmte Formen der Empfängnisregelung abzusegnen. Tatsache ist, daß in den letzten Jahren soviel verhütet wurde wie noch nie, was sich in einem drastischen Geburtenrückgang ausgewirkt hat. Die Zahl der Abtreibungen hingegen ist keineswegs zurückgegangen. Eindeutige Beweise dafür fehlen natürlich, weil keine offiziellen Zahlen vorliegen und die Abtreibungsbefürworter keinerlei Interesse daran haben, eine Statistik zu erstellen, was für sie nicht gerade vorteilhaft wäre. Die Empfängnisverhütung wird sich in Zukunft wohl kaum mehr den „guten“ Ruf als Abtreibungseindämmer halten können.

Die Debatte bringt die ungeschminkte Tatsache ans Licht, daß es sich hier um eine Grundsatzfrage handelt, die selbst vor dem Privatleben nicht halt macht. Menschen tragen eben füreinander Verantwortung und werden zur Verantwortung gezogen. Es ist unsinnig anzunehmen, diese Verantwortung würde plötzlich vor dem Bereich der Sexualität und der Weitergabe des Lebens halt machen. Der Versuch, bestimmte Sphären aus dem Einflußbereich von Ethik und Moral auszugrenzen, führt ohne Zweifel immer zur Inkonsequenz. Zerrissenheit und inneres Gespaltensein werden nur kurze Zeit toleriert. Hier findet sich ein Grund für die emotionale Heftigkeit, mit der die Debatte zuweilen geführt wird.

Auffallend oft wird versucht, kompromißlosen Befürwortern des Lebens Redeverbot zu erteilen. Die gesetzliche Fristenlösung wird zum Tabu erklärt. Ein Gesetz, das bereits seit 25 Jahren in Kraft sei, dürfe wohl nicht in Frage gestellt werden. Diese Stimmen verraten nicht gerade Demokratiereife. Im Gegensatz zur Diktatur zeigt die Demokratie die Fähigkeit, sich ständig zu hinterfragen. Darin liegt auch ihre Stärke. Wesenszug der Diktatur ist die Versteinerung der Regelungen. Die Foderung eines Diskussionsverbotes über die Fristenlösung entspricht praktisch einem Mangel an Demokratieverständnis.

Es scheint der Mühe wert, sich ein paar Gedanken über die Regelung zu machen und Ungereimtheiten anzusprechen.

Die Fristenlösung rüttelt grundsätzlich nicht am Verbot der Tötung eines Ungeborenen, sie stellt jedoch die Tat innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe irgendwelcher Motive straffrei. Nach Ablauf dieser Frist wird dieselbe Tat unter Strafandrohung verboten. Nun wird mancherorts diese Frist in Frage gestellt mit der Begründung, daß Mifegyne (bis zum 49.Tag der Schwangerschaft gesetzlich zugelassen) in einer viel kürzeren Zeit sicher wirkt. Die Frau und alle, die ihr beratend zur Seite stehen, sollten also viel schneller agieren. Grundsätzlich ist es begrüßenswert, daß diese Frage aufgeworfen wird, und es wäre ebenso wahrscheinlich ein kleineres Übel, wenn es in der Folge zu einer Kürzung der gesetzlichen Frist käme. Inkonsequent jedoch bleibt die Regelung. Der australische Ethiker P. Singer hat zur Prämisse die logische Schlußfolgerung gezogen, für die er auch vehement eintritt: Wer einen Embryo mit 12 Wochen töten darf, der kann auch ein Neugeborenes umbringen. Es gibt keine triftigen Gründe dafür, die im einen Fall die Tötung erlauben und im anderen Fall untersagen können. Für ihn sind die Interessen abzuwägen: Wenn die Interessen der Eltern schwerer wiegen, dann haben die Interessen des unfertigen Menschenkindes, ohne Bewußtsein oder entwickelten Intellekt, nicht genügend Gegengewicht. Es fehlen wirkliche, einsichtige Gründe für eine gesetzliche Fristenlösung. Nachdenklich stimmt es, daß in 25 Jahren keine entwickelt wurden. Die Überlegungen haben, wie oben angeführt, den gegensätzlichen Weg eingeschlagen.

Wer die Fristenlösung anzweifelt, sieht sich dem starken Vorwurf ausgesetzt, frauenfeindlich und unbarmherzig zu sein, nämlich Strafe für Unschuldige zu verlangen. Hier mag eine grundsätzliche Überlegung zur Klärung dienen. Es ist gut und unverzichtbar für jede Gemeinschaft, wenn wichtige Rechtsgüter unter dem Schutz des Gesetzes stehen und potentielle Täter durch eine angedrohte Sanktion abgehalten werden. Jede Gemeinschaft stellt Regelungen auf und weiß gleichzeitig dabei, daß auf diese Art wohl kein Verbrechen ausgerottet werden kann. Dennoch ist die Aufstellung von Gesetzen nicht nur legitim, sondern auch gut für die ganze Gemeinschaft. Sie tragen nicht bloß zum ruhigeren und geordneteren Zusammenleben bei, sondern leisten auch eine wirksame Hilfe bei der Gewissensbildung ihrer Mitglieder. Eine angedrohte Strafe schützt vor Fehltritten. Muß eine Strafe verbüßt werden, weil die verbotene Tat begangen wurde, treten zwei weitere Elemente in Kraft: Die Sanktion ist einerseits ein „Übel“, das dem Täter zugefügt wird, andererseits aber auch ein „Gut". Sie hilft ihm, sein Unrecht einzusehen und gibt ihm Gelegenheit, gegenüber der Gemeinschaft zu sühnen. Strafe kann auch heilsam sein. Das wissen im Grunde auch die Befürworter der Fristenlösung, denn sonst würden sie sich gar nicht für eine Begrenzung der Frist einsetzen, egal, wie lang diese Frist auch sein mag. Nach abgelaufener Frist wird sanktioniert.

Vor 25 Jahren haben die Befürworter der Fristenlösung das Motto geprägt: „Helfen statt strafen“. In der heutigen Diskussion steht es noch immer an der Spitze der Schlagworte: Damit sind die Abtreibungsbefürworter unglaubwürdig geworden. Ihr Versprechen haben sie nicht eingelöst: Die Strafe wurde abgeschafft, die Hilfe aber blieb aus. Das Angebot heute ist eine neue Form der Abtreibung, eine „sanftere“, bei der die Mutter über Tage hindurch die Ausstoßung der Leibesfrucht bewußt erlebt. Wirksame Hilfsmaßnahmen haben nur die Kirche und einige Organisationen gesetzt, indem Initiativen ins Leben gerufen wurden, die der echten Verhinderung der Abtreibung dienen. Nur solche „Angebote“ sind in der Lage, Frauen in Notsituationen die Möglichkeit zu schenken, sich doch für ihr Kind zu entscheiden.

Kompromißlose Befürworter des Lebens werden oft als aggressiv und radikal hingestellt. Allein ihre Gegenwart muß auf einen bestimmten Personenkreis bedrohlich wirken. Daß das Bild, das in den Medien gezeichnet wird, einseitig ist, durchschauen viele. Noch weniger bekannt gemacht wird der tatkräftige Einsatz, der geleistet wird. Lange schon ist klar, daß es nicht reicht zu verbieten oder gute Ratschläge zu geben. An vielen Orten wird aktiv gehandelt: Lösungen für die Nöte der Frauen oder Familien werden gesucht. Wo ein Wille, da ist auch ein Weg. Ungenannt bleibt die große Freude über die Geburt von Kindern, die sich schon von allem Anfang an den Weg haben bahnen müssen. Ungenannt bleibt auch gezwungenermaßen das viele Gute, das durch diese Menschen im Laufe ihres Lebens geschehen wird.

Wissenschaftlich gesehen zählen die Erkenntnisse und Entdeckungen, die über den Beginn des menschlichen Daseins gemacht worden sind, zu den faszinierendsten, die unser Jahrhundert aufzuweisen hat. Zur selben Zeit ist aber auch erstaunlich, wie Machbarkeitsdenken und egozentrischer Utilitarismus bestimmte Wissenschaftler korrumpieren können. Dasselbe Wissen, das den einen zum begeisterten Erstaunen und „ehrfürchtigen Kniefall“ bewegt, führt den anderen dazu, sich Macht anzueignen. So „edelmütig“ die Motive auch sind, es ist wiederum die Herrschaft der einen über die anderen, eine weitere Spielart der „Bourgeoisie“. Selbst Ungeborene werden zu Bedrohern und werden aus diesem Grund auch bekämpft. Dabei hilft es auch wenig, wenn von allen Seiten immer wieder betont wird, daß die Abtreibung wohl die schlechteste Form der Geburtenregelung oder, wie manchmal auch formuliert wird, der Empfängnisverhütung darstelle. Wer sagt, man müsse sie wohl oder übel in Kauf nehmen, geht bereits einen Kompromiß ein, und zwar auf Kosten eines anderen Menschen.

Referenzen

  1. In einem Fax des Krankenhauses Korneuburg an alle niedergelassenen Gynäkologen wurde eine Fachinformation über das Präparat Mifegyne gegeben und die Einrichtung des Telefondienstes angekündigt, der ausschließlich Anmeldungen entgegennimmt.
  2. Vgl. Stellungnahme der ÖGGG zur Mifegyne
  3. Vgl. RU 486 und Österreich – Geschichte eines Rückziehers, E. M. Cech, in Imago Hominis 4/98, S. 237 f.
  4. Vgl. Der Status des Embryo, IMABE-Institut, Fassbaender, Wien, 1989.

Anschrift der Autorin:

Dr. Notburga Auner, Imabe-Institut
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