Das Schweizer Privatfernsehen strahlte von 30. Oktober bis 25. November 2017 fünf Spots aus, in denen Prominente für Sterbehilfe warben. Das öffentlich-rechtliche Schweizer Fernsehen (SRF) hatte sich geweigert, die Werbespots des Sterbehilfevereins Exit zu zeigen. Es erklärte, Sterbehilfe sei nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich stark umstritten. Die Werbespots könnten einen „nicht unerheblichen Teil des Publikums“ in seinen Gefühlen verletzen (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online, 16.11.2017). Exit hatte bereits 2014 den Altersfreitod als Angebot in den Statuten festgelegt (vgl. Bioethik aktuell, 18.3.2014).
Das Schweizer Nationale Forschungsprogramm Lebensende (NFP 67) gibt an, dass der Wunsch nach Suizidhilfe häufig an Hausärzte herangetragen werde. Zwischen 2011 und 2013 seien knapp 40 Prozent der befragten Ärzte und Ärztinnen wiederholt von Patienten darauf angesprochen worden. Über die Hälfte der Befragten hätten den Suizidwunsch als erhebliche emotionale Belastung erlebt und die Patienten an eine Sterbehilfe-Organisation verwiesen. Sie wünschten sich eine bessere Ausbildung in Palliative Care. Im Sterben stellten sich häufig existenzielle und Sinnfragen. Betreuende Personen sollten das spirituelle Wohlbefinden und das Verhindern einer existenziellen Not der Patienten berücksichtigen, fordern die Autoren der Studie.
Die Zahl der assistierten Suizide in der Schweiz stieg laut aktuellen Zahlen um 30 Prozent gegenüber 2014. Im Jahr 2015 haben sich laut dem Schweizer Amt für Statistik (online, 14.11.2017) 999 Menschen durch assistierten Suizid das Leben genommen, alle Personen hatten ihre Wohnsitz in der Schweiz. Ausländer, die in der Schweiz als sog. „Sterbehilfe-Touristen“ eingereist sind, wurden dabei nicht mitgezählt. Insgesamt gab es im Jahr 2015 in der Schweiz 67.606 Todesfälle.
Auch die Zahl der Sterbefälle durch sog. Suizidbegleiter in Schweizer Pflegeheimen steigt: Laut Exit stieg die Zahl von 10 Todesfällen im Jahr 2007 auf 92 im Jahr 2015. Dass immer mehr Altenheime den Sterbehilfeorganisationen die Türen öffnen, hält der Verein Ethik und Medizin Schweiz (VEMS) für bedenklich. „Damit wird dieser Art, aus dem Leben zu scheiden, der institutionelle Segen erteilt“, kritisiert VEMS-Präsident Michel Romanens. Es bestehe nachweislich die Gefahr der Nachahmung („Werther-Effekt“) bei anderen Heimbewohnern. Die Ermöglichung eines assistierten Suizids in den eigenen vier Wänden stehe in einem ethischen und auch in einem standesrechtlichen Widerspruch zum pflegerischen Auftrag der Heime, so Romanens (vgl. Blick, online, 28.7.2017).