Der Verfassungsgerichtshof berät in seiner dreiwöchigen Herbst-Session (Beginn: 21.9.2020) über das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Österreich. Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke, halten das Verbot der Tötung auf Velangen (§ 77 StGB) sowie der Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB) für verfassungswidrig und haben daher die Aufhebung dieser beiden Bestimmungen des Strafgesetzbuches beantragt. Am 24.9. soll es dazu eine öffentliche mündliche Verhandlung geben, danach wird der Gerichtshof die Beratungen in seiner Oktober-Session fortsetzen und gegebenenfalls einen weiteren Verhandlungstermin anberaumen, so der VfGH (online, 7.9.2020) Eine Entscheidung wird für 2020 erwartet. Die Antragsteller argumentieren, dass durch die geltende Rechtslage leidende Menschen gezwungen werden, entweder entwürdigende Verhältnisse zu erdulden oder - unter Strafandrohung für Helfer - Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen.
„Der Weltärztebund bekräftigt sein starkes Bekenntnis zu den Grundsätzen der medizinischen Ethik, und dass dem menschlichen Leben größter Respekt entgegengebracht werden muss. Daher stellt sich der Weltärztebund entschieden gegen Euthanasie und ärztlich assistierten Suizid“ (WMA-Stellungnahme bei der 70. Generalversammlung, Oktober 2019)
Es geht in der Debatte um „aktive Sterbehilfe“ nicht um die Frage von Einzelfällen, sondern um die Frage, wie wir als Gesellschaft in Zukunft leben wollen.
- IMABE bietet ab sofort im Dossier Sterbehilfe aktuelle Studien, Stellungnahmen, Publikationen, Hintergründe, Analysen sowie Medienberichte zum Thema "Beihilfe zum Suizid" und "Tötung auf Verlangen" - sowohl international als auch aus Österreich.
- Eine kompakte Übersicht zum Thema "In Würde sterben - Der Österreichische Konsens" finden Sie auf der Webseite www.lebensende.at.
- Zahlreiche Expertinnen und Experten, Persönlichkeiten, Initiativen und Vereine haben sich klar für eine Beibehaltung des Österreichischen Konsens ausgesprochen. Die Statements finden Sie unter Stimmen zum Thema.
- Auch Sie haben die Möglichkeit den Österreichischen Konsens zu unterstützen.
Veranstaltungshinweis
Die Salzburger Bioethik Dialoge 2020 finden am 9./10.10.2020 im Salzburger Congress statt und widmen sich dem Thema Modernes Sterben. Aufgaben und Grenzen der Medizin am Lebensende.
ReferentInnen sind u. a. Theo Boer (Medizinethiker, Protestantische Universität, Groningen), Udo di Fabio (Bundesverfassungsrichter a. D., Bonn), Susanne Kummer (Ethikerin, Imabe, Wien), Veronika Mosich (Ärztliche Leiterin Hospiz Rennweg, Wien), Markus Müller (Rektor der MedUni Wien), Kurt Schmoller (Professor für Strafrecht, Universität Salzburg), Thomas Szekeres (Präsident der Österreichischen Ärztekammer) und Herbert Watzke (Leiter der Klinischen Abteilung für Palliativmedizin, MedUni Wien).
Veranstalter: Salzburger Ärzteforum für das Leben in Kooperation mit der Ärztekammer Salzburg, der Hospiz Bewegung Salzburg und der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU) Salzburg.