95 Prozent Durchimpfungsrate sind notwendig, um die Bevölkerung vor Masern effektiv zu schützen. Österreich liegt nach Schätzungen um gut zehn Prozentpunkte darunter. Die Impfbereitschaft ist in Österreich jedoch aufgrund der gehäuften Masernfälle in jüngster Zeit gestiegen. So gab es in der Impfstelle der Steiermark mit 171 Masernimpfungen von 11.1. bis 11.2.2019 deutlich mehr Impfungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs (47), in Niederösterreich haben sich die Zahlen verdoppelt, in Wien stiegen die Masern-Mumps-Röteln-Impfungen mit 560 um 80 Prozent gegenüber Jänner 2018. (vgl. ORF.at, online, 13.2.2019).
In der WHO-Region Europa hat sich die Zahl der Masernerkrankungen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr von 25.863 auf 82.596 mehr als verdreifacht. Zwei Drittel der Infizierten mussten stationär behandelt werden, insgesamt 72 Menschen sind 2018 an Masern gestorben.
Eine Impfquote von 95 Prozent („Herdenschutz“) wurde in 2017 von 34 der 53 Länder der WHO-Europaregion nicht erreicht. Die Impfquote ist allerdings in vielen Ländern gestiegen, was laut WHO dem European Vaccine Action Plan 2015 - 2020 zu verdanken ist, der von allen 53 Ländern unterstützt wird, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 8.2.2019).
In Österreich gab es laut der WHO-Statistik im Jahr 2018 77 Erkrankungen, was einer Inzidenzrate von 8,8/1 Million Einwohner entspricht. Damit liegt Österreich etwa gleichauf mit Polen. Die Inzidenzrate liegt in Deutschland bei 6,4 - in den Niederlanden und Ungarn bei nur 1,4 (vgl. Fallzahlen in der WHO-Region Europa 2018). Etwa 92 Prozent der Masernerkrankungen entfielen 2018 auf 10 Länder, die meisten Erkrankungen (53.218) entfielen auf die Ukraine, wo die Impfquote zuletzt auf 31 Prozent gefallen war, gefolgt von Serbien (5.076), Frankreich (2.913) und Italien (2.517).
In der Frage einer Masern-Impfpflicht gibt es in Österreich keine einheitliche Position. Generell wird der Aufklärung gegenüber Impfpflicht der Vorzug gegeben. Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Thomas Szekeres, rief Patienten und Ärzte dazu auf, „regelmäßig ihren Impfstatus zu kontrollieren und auftretende Impflücken umgehend zu schließen“. (vgl. Die Presse, online, 31.1.2019). Der ÖÄK-Präsident kann sich vorstellen, Impfungen an die Auszahlung von Sozialleistungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes zu knüpfen. Für Menschen in Gesundheitsberufen und für pädagogisches Personal „sollte ein aufrechter Impfstatuts eine Selbstverständlichkeit sein“, so Szekeres. Hier gehe es um die Verpflichtung, schutzbedürftige Menschen nicht in Gefahr zu bringen.