Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, erteilt aktiver Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid eine klare Absage. „Aktive Sterbehilfe ist für uns als Ärztekammer nicht akzeptabel.“ Hier gebe es laut Szekeres eine ganz eindeutige Mehrheitsmeinung der österreichischen Ärzteschaft. Kein Mensch habe das Recht, andere „aktiv in den Tod zu befördern, auch Ärzte nicht“, betonte der Ärztekammerpräsident in seiner Eröffnungsrede beim IMABE-Jahressymposium zum Thema Grenzsituationen in Medizin und Pflege (online, 22.11.2019) im Wiener Raiffeisenforum. Entwicklungen wie in der Schweiz oder den Niederlanden beobachtet Szekeres mit Sorge. Der Auftrag der Ärzte bestehe darin, Kranke zu heilen, Leid zu lindern, Leben zu erhalten und Sterbenden beizustehen.
Martin Schaffenrath von der Österreichischen Gesundheitskasse betonte am Symposium, dass es in Österreich eine „Kultur des Beistands“ gäbe. Dieser menschliche Zugang habe hierzulande „gute Tradition“. Schaffenrath sprach sich für eine flächendeckende Versorgung mit Palliativmedizin und Hospizeinrichtungen aus; diesbezüglich sei man in Österreich noch nicht am Ziel, aber auf einem guten Weg.
In Österreich wurde im Mai 2019 auf Betreiben der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas eine Verfassungsklage eingebracht: Vier Mandanten des Wiener Anwalts Wolfram Proksch, der von Dignitas bezahlt wird, wollen das Verbot aktiver Sterbehilfe in Österreich zu Fall bringen (vgl. Bioethik aktuell, 3.6.2019). Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird kommendes Frühjahr erwartet.
In der Schweiz führen Pläne der Sterbehelferin Erika Preisig zu neuen Debatten. Die Präsidentin der Stiftung Eternal Spirit möchte eine Villa mit Swimmingpool, die 30 Minuten von Basel entfernt liegt, kaufen und in ein Bed&Breakfast für Suizidwillige umfunktionieren. Die Gemeinde Hofstetten-Flüh hat nun Einspruch gegen das Projekt erhoben (vgl. BZ Basel, online, 28 11.2019). Kritiker sprechen von einer Ankurbelung des Sterbetourismus (BZ Basel, online, 24.11.2019) oder weisen auf psychische Belastungen für Nachbarn hin.
Preisig kämpft international unter dem Motto „Selbstbestimmt leben,- selbstbestimmt sterben“ für die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid, auch für einsame, ältere Menschen ohne schwerwiegende Erkrankung. Zuletzt geriet sie mit dem Suizid des 104-jährigen David Goodall (ORF, 11.5.2018) in mediale Kritik. Seit 2012 betreibt sie im Raum Basel eine Wohnung zur Freitodbegleitung. Die Kosten für Vereinsmitglieder sind nicht unerheblich: Ausländer bezahlen 10.000 CHF, Einheimische 3.000 CHF. Die Behördenkosten werden davon allerdings nicht gedeckt. Der Personalaufwand für die routinemäßige Untersuchung der Suizide kostet Steuergeld.
Assistierte Suizide gelten als außerordentliche Todesfälle. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die Todesart und den gesetzeskonformen Ablauf des Suizids zu prüfen. Allein im Kanton Baselland, wo sowohl Eternal Spirit als auch der Sterbehilfe-Verein Exit ansässig sind, entstanden dadurch für das Jahr 2018 Kosten in der Höhe von 237.000 CHF. Die SVP hatte bereits eine Gesetzesänderung eingefordert, wonach sich Sterbehilfe-Vereine an diesen von der Öffentlichkeit getragenen Kosten beteiligen müssten.