Sollen auch alleinstehende Frauen und lesbische Paare in Zukunft künstliche Befruchtung in Österreich in Anspruch nehmen dürfen? 19 von 25 Mitgliedern der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt (BEK) haben auf Anfrage des Verfassungsgerichtshofes einen solchen Schritt befürwortet. Gegen die dünne Substanz der Argumente wendet sich IMABE in einer differenzierten Stellungnahme, berichtet Kathpress (online 24. 04. 2012) „Das Kindeswohl steht vor dem Kinderwunsch“, heißt es in der offenen Stellungnahme von IMABE.
Das vorsätzliche Splitten von sozialer und biologischer Elternschaft im Zuge von fortpflanzungsmedizinischen Techniken wie Samen- oder Eizellenspenden missachte insbesondere die Rechte des Kindes. Deutliche Kritik kommt von Seiten von IMABE auch an der Vorgangsweise der Bioethikkommission: Auch wenn die Mehrheit ein Votum für eine Liberalisierung abgegeben habe, hätten sich sechs BEK-Mitglieder der Kommission in einer Minderheitsstellungnahme dagegen ausgesprochen. „Es wäre fair gewesen, beide Positionen als gleichwertige Empfehlung zu veröffentlichen“, betont IMABE. Weder Politik, noch „bloße Mehrheitsentscheide“ könnten bestimmen, „was gut und was schlecht ist“, so das Institut. Ethik müsse „politikunabhängig“ sein.
Inhaltlich weist IMABE die Mehrheitsstellungnahme der BEK in mehreren Punkten zurück. Dass darin etwa die Erfüllung des Kinderwunsches „um jeden Preis mit der Selbstverwirklichung der Person gerechtfertigt wird“, öffne „unkontrolliertem Missbrauch“ Tür und Tor. Das Pro-Votum laufe auf eine Forderung nach einem von einer Partnerbeziehung unabhängigen „Recht auf ein Kind für jedermann“ hinaus. In der Folge würde man sich konsequenterweise auch vom Verbot von Eizellspende und Leihmutterschaft in Österreich verabschieden müssen, warnt IMABE.
Kein Verständnis gibt es für das Argument, wonach es hinsichtlich von Beeinträchtigungen für Kinder aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bisher keine ausreichenden Studien gebe. Dies sei ein unzulässiger Umkehrschluss: „Wenn es um die physische und psychische Gesundheit von Millionen von Menschen geht, kann eine unbeschränkte Zulassung von IVF überhaupt nur dann in Betracht gezogen werden, wenn es zumindest eine moralische Sicherheit gäbe, dass daraus keine Schäden für das Kind entstehen können. Diese gibt es aber nach heutigem Wissensstand nicht.“ Insgesamt müsse das Kindeswohl Vorrang vor dem Kinderwunsch haben: „Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter - nicht umgekehrt. “
Dass die Befürworter einer Lockerung des Fortpflanzungsmedizingesetzes darauf hinweisen, dass Kinder auch schicksalhaft, etwa durch Unfälle, einen Elternteil verlieren oder vaterlos bleiben, und dies nicht schlimmer gewertet werden könne als etwa eine „natürliche“ Vaterlosigkeit, weist IMABE zurück. „Die Proponenten dieses Vorschlags scheinen komplett zu übersehen, dass ein schicksalhaftes Ereignis ethisch anders zu bewerten ist, als wenn handelnde Personen für ein Kind von vorne herein Vaterlosigkeit planen und intendieren.“ Voller Wortlaut der Stellungnahme unter Link: http://www.imabe.org/index.php?id=1704