Keine Besuche, einsam sterben: In der ersten Pandemiewelle hat die komplette Abriegelung von Pflegeheimen als Schutzmaßnahme vor Covid-19 zu nachhaltigen Traumatisierungen bei Bewohnern und auch Schuldgefühlen bei Mitarbeitern und Angehörigen geführt. Für die aktuelle zweite Welle hat man daraus gelernt.
Die Ethikkommission der Pflegekammer Niedersachsen hat dafür einen Leitfaden Stationäre Altenpflege in der COVID‐19‐Pandemie, ethische Erwägungen und Empfehlungen (Jänner 2021) veröffentlicht. Abwägen statt Abschotten heißt es nun. Die Leitlinie greift exemplarische von der Pandemie verursachte Konflikte aus der stationären Altenpflege auf, um diese besser bewältigen zu können. Schwerpunkte bilden dabei u.a. Besuche von Angehörigen, das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner und die Sterbebegleitung. Der Leitfaden geht dabei auf das moralische Dilemma der Pflegeeinrichtungen zwischen Fürsorge und Nicht-Schaden ein, in der sich insbesondere Mitarbeiter der stationären Altenpflege aufgrund der Pandemie befinden. Darüber hinaus möchten die Autoren Hilfestellungen zu Reflexion und ethische Entscheidungsgrundlagen bieten.
Tagtäglich sind Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen mit jenen Menschen in allernächstem Kontakt, die besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken. Daher sind besondere Schutzmaßnahmen gefordert. Diese wiederum erschweren es, die Kerndimensionen der Pflege – Leibbezogenheit, Sorge und Beziehungsarbeit – in optimaler Weise zu leben. Nähe ist mit der Gefahr der Ansteckung verbunden. „Der menschliche Leib lässt sich jedoch nicht wie ein technisches Gerät ‚fernwarten‘, da die körperliche Nähe für die pflegerische Beziehung unabdingbar ist“, so die Ethiker.
Ziel aller Maßnahmen ist die Minimierung der Ansteckungsgefahr. Bei allen (zumutbaren) Maßnahmen bleibe in der Situation der Pandemie jedoch „ein unvermeidbares Restrisiko, für das kein Mensch zur Verantwortung gezogen werden kann“.
Jede infizierte Person in einer stationären Einrichtung, die noch nicht identifiziert ist, bedeutet ein erhebliches Gesundheitsrisiko für alle Bewohner und Mitarbeiter einer Einrichtung. Damit das Restrisiko einer Infektion in der Einrichtung minimiert und gleichzeitig möglichst viele Freiheitsrechte der Bewohner und Mitarbeiter aufrechterhalten werden können, müssen sich laut Autoren alle Bewohner, Mitarbeiter sowie externe Besucher (Ärzte, Angehörigen, Ehrenamtliche usw.) regelmäßig auf eine Infektion testen lassen. Zwangstestungen seien nicht durchführbar, es sei aber z.B. legitim, einen Besuch zu verweigern, wenn nicht in die Durchführung eines Tests eingewilligt wird. Beim Personal bleibt nur der Weg, "immer wieder Überzeugungsarbeit zu leisten", damit alle den Weg mittragen.
Bewohnern sind ihre gewünschten Freiheitsrechte (und damit auch potentielle Selbstgefährdung) zu gewähren, soweit eine Gefährdung von anderen Personen in der Einrichtung nicht wahrscheinlich ist. Andernfalls müssen Bewohner klar darüber informiert werden, dass sie spätestens bei einem positiven Fall im Haus wie ein Verdachtsfall mit verstärkter Isolation behandelt werden, so die Autoren.
Sterbende zu begleiten, sich von ihnen verabschieden zu können und letzte Dinge miteinander zu besprechen, sind ein besonders hohes Gut. Es sollte daher ermöglicht werden, dass der Sterbende etwa auch in einem Rooming-In begleitet werden kann. Kommunikation über digitale Medien stelle keinen gleichwertigen Ersatz für physischen Besuch durch nahe Angehörige dar und sei allenfalls eine Ergänzung. Weitere Bereiche, auf die der Leitfaden eingeht, sind der Umgang mit Demenzkranken sowie die Begleitung des Personals.
„Die Mitarbeitenden der stationären Altenpflege sind bis über ihre Belastungsgrenzen hinaus gefordert. Um schwerwiegende Situationen ohne anhaltende Beeinträchtigung zu überstehen, sollte eine psychosoziale Begleitung und Betreuung der Mitarbeitenden gewährleistet sein“, betonen die Autoren des Leitfadens.