Kaum haben die Covid-19 Impfungen in der EU begonnen, nimmt die Debatte über etwaige Vorrechte für Geimpfte Fahrt auf. So werden die EU-Regierungschefs bei einem Corona-Sondergipfel am 21. Januar über die Idee eines EU-weit anerkannten Impfzertifikats beraten. Der Vorstoß dazu kam von Griechenland. Wer sich gegen Covid-19 impfen lässt, soll im Schengen-Raum "frei reisen dürfen", so der Vorschlag der griechischen Regierung an die EU-Kommission. Damit solle keine Impfpflicht eingeführt werden, noch wolle man die Möglichkeit in ein Land einzureisen an eine Impfung knüpfen. Allerdings sollten Personen, die nicht geimpft sind, besondere Auflagen erfüllen müssen, die bei geimpften Touristen wegfallen. Dies könnte einen Anreiz für die Bürger darstellen (vgl. Wiener Zeitung, 12.1.2021). Das Notfallkomitee der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich vorerst gegen eine Coronavirus-Impfbescheinigung als Bedingung für internationale Reisen ausgesprochen. Es gebe noch zu viele offene Fragen zur Wirksamkeit der Impfstoffe, die zudem weiter nicht in ausreichender Menge verfügbar seien, erklärte das Gremium (ORF, online 15.1.2021)
Sollen Geimpfte Vorrechte gegenüber Nicht-Geimpften haben? Diese Debatte kommt jedenfalls in Fahrt und wirft zahlreiche ethische Fragen auf. Sie wird nicht nur im Bereich Tourismus und Reisefreiheit, sondern auch hinsichtlich mancher Berufsgruppen geführt. Kritiker sehen hier eine Impfpflicht durch die Hintertüre kommen. So forderte etwa die Vorsitzende der Bioethikkommission, Christiane Druml, dass eine Impfung für Gesundheitspersonal Voraussetzung dafür sein sollte, in diesem Bereich zu arbeiten. Das Wort "Impfpflicht" will sie dabei nicht verwenden, sondern lieber von einem "Berufsausübungserfordernis" sprechen (vgl. Die Presse, online, 2.12.2021). "Als Leukämiekranker will ich ja nicht von jemanden behandelt werden, der mich anstecken und quasi umbringen könnte", so Druml.
Die Bundesregierung ist hingegen weiterhin gegen eine Verpflichtung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen (vgl. Die Presse, 14.12.2020). Auch in Deutschland wurden Vorstöße für eine etwaige Impfpflicht scharf zurückgewiesen (vgl. Kritik an Ruf für Impfpflicht für Ärzte und Pflegekräfte, 12.1.2021).
"Eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wäre unter den jetzigen Bedingungen unverhältnismäßig", betont die auf Pandemierecht spezialisierte Juristin Silvia Behrendt (vgl. Gastkommentar, Die Presse, online 6.1.2021). Die Position der Bioethikkommission hält sie für "fragwürdig". Es stelle einen "unverhältnismäßigen und verfassungswidrigen Eingriff in die Erwerbsfreiheit dar", wenn Personen an der Ausübung ihres Berufes gehindert würden "unter dem Vorwand der Schutzpflichten gegenüber Patienten". Derzeit ist laut den Herstellern noch nicht geklärt, ob die Impfung nur eine Erkrankung verhindert oder abschwächt oder auch eine Infektion und damit eine Ausbreitung verhindert. Auch weiß man nicht, wie lange der Impfschutz anhält.
Die Umetikettierung zu einem „Berufsausübungserfordernis“ mit „verengter Freiwilligkeit“ und postulierten Schutzpflichten gegenüber Patienten ändere nichts an dem angedachten Impfzwang, kritisiert Behrendt die Stellungnahme der Bioethikkommission "Ethische Fragen einer Impfung gegen COVID-19" (25.11.2020). Die "empfohlene Impfpflicht für Personen, die dazu nicht bereit sind" hält Behrend für "grundrechtlich bedrohlich".
Die Vakzinologin Ursula Wiedermann-Schmidt, die Mitglied der österreichischen Impfkommision ist, hält ein Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt "für völlig verfrüht" (vgl. Standard, 13.12.2020). Es gebe zwar Hinweise darauf, dass die Corona-Impfung auch die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung der Krankheit reduziere. Aber wissenschaftlich belegt sei das noch nicht, dazu brauche es noch zahlreiche Studien. Solange nicht sicher ist, dass Geimpfte Corona nicht weitergeben, seien Einschränkungen für Menschen ohne Impfung nur schwer zu rechtfertigen.
Die Sozialwissenschaftlerin Barbara Prainsack steht einem Immunitätsausweis kritisch gegenüber (vgl. Standard, online 8.12.2021). Wenn der Staat die Bewegungsfreiheit der eigenen Bürger einschränkt, weil sie einen bestimmten biologischen Status nicht nachweisen können, wäre das überschießend und diskriminierend: "Man sollte nicht versuchen, die Wäsche zu trocknen, indem man die Wohnung anzündet." Andere Maßnahmen müssten aber sehr wohl von den Bürgern weiter mitgetragen werden, wie etwa die Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.