Susanne Kummer
Johannes Bonelli
Walter Rella

Zusammenfassung

50 Jahre nach den politischen Beschlüssen, den Schwangerschaftsabbruch in Österreich (1973) und Deutschland (1974) straffrei zu stellen, bleibt die Abtreibung ein kontrovers diskutiertes Thema. Insbesondere in der Frage, ob eine Abtreibung negative Folgen für die psychische Gesundheit von ungewollt Schwangeren abwenden oder umgekehrt diese auslösen kann, stellen sich die Ergebnisse der dazu vorhandenen Studien und Erhebungen als uneinheitlich dar.

Die vorliegende Studienanalyse möchte zur Klärung der Frage der psychischen Folgen nach einer Abtreibung bei Frauen verhelfen. Dazu geht sie zunächst der Frage nach, welche Anforderungen an eine Studie zur Frage ‚Schwangerschaftsabbruch und psychische Folgen‘ gestellt werden müssen, um valide zu sein. Es werden dazu Studien von hohem öffentlichen Einfluss herangezogen und hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit ('Validität') untersucht. Als Auswahlkriterien gelten das Studiendesign, der Evidenzgrad, die Qualität der Daten und die angewendete Methode sowie die Aussagekraft der Studie über eine bestimmte Personengruppe oder im Hinblick auf ein Ergebnis.

Wenngleich es keinen eindeutigen wissenschaftlichen Beweis gibt, dass die Abtreibung per se ursächlich für psychische Störungen der betroffenen Frau ist, so zeigt doch der Großteil seriös gemachter Studien statistisch signifikante Korrelationen mit einigen psychischen Gesundheitsproblemen.

Die Gefühle von Frauen nach einer Abtreibung sind ambivalent. Frauen können sich nach einer Abtreibung erleichtert fühlen, was tatsächlich häufig für die Zeit unmittelbar nach dem Abbruch zutrifft. Die Hypothese, wonach es Frauen auf lange Sicht nach einem Schwangerschaftsabbruch psychisch besser gehe im Vergleich zu jenen, die trotz ungeplanter und ungewollter Schwangerschaft ihr Kind zur Welt gebracht haben, wird durch keinen wissenschaftlichen Beweis gestützt.

Schlüsselwörter: Schwangerschaftsabbruch, Psyche, Posttraumatische Belastungsstörung, Studienverzerrung, Störgrößen, Validität

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
Unterstützt von: