Reflexionen über Klonierung
1. Historische Anmerkungen
Die Erkenntnis im Bereich der Molekularbiologie, der Genetik und der künstlichen Befruchtung sowie die entsprechenden technischen Entwicklungen haben seit einiger Zeit das Experimentieren und das Realisieren von Klonierung im Bereich von Pflanzen und Tieren ermöglicht.
Was das Tierreich angeht, so hat es seit den dreißiger Jahren Versuche gegeben, Individuen zu produzieren, die einander völlig gleich sind. Dies wurde erreicht durch künstliche Zwillingsbildung (künstliche Kernspaltung), eine Art und Weise, die unzutreffenderweise auch als Klonen bezeichnet wird.
Die Praxis der künstlichen Zwillingsbildung im Tierzuchtbereich findet in Versuchsstallungen zunehmend Verbreitung, um vorgegebene ausgewählte Musterexemplare zu vervielfältigen.
1993 haben Jerry Hall und Robert Stilmann von der George-Washington-Universität einschlägige Daten über Experimente künstlicher Zwillingsbildung bekanntgemacht, die sie bei menschlichen Embryonen von 2, 4 und 8 Embryoblasten durchgeführt hatten. Diese Experimente wurden ohne vorherige Zustimmung des zuständigen Ethik-Komitees vorgenommen und veröffentlicht, um – nach Aussage der Autoren – die ethische Diskussion anzuregen.
Die in der Zeitschrift „Nature“ vom 27. Februar 1997 veröffentlichte Meldung über die Geburt des Schafes „Dolly“, die mit Hilfe der schottischen Wissenschaftler Jan Wilmut und K. H. S. Campbell und ihrer Mitarbeiter im Roslin-Institut von Edinburgh zustandegekommen ist, hat jedoch die öffentliche Meinung in ganz besonderer Weise aufgerüttelt und Stellungnahmen von seiten nationaler und internationaler Kommissionen und Autoritäten hervorgerufen, da es sich um ein neues, als umwälzend betrachtetes Faktum handelte.
Diese Tatsache ist in zweifacher Hinsicht neu. Erstens handelt es sich hier nicht um eine Zwillingsbildung, sondern um etwas radikal Neues, eine Klonierung, d. h. eine ungeschlechtliche und agamische (d. h. nicht durch Geschlechtszellen, Gameten, bewirkte; Anm. d. Red.) Vermehrung, die darauf abzielt, Individuen zu produzieren, die dem erwachsenen Individuum, das mit dem Zellkern das genetische Erbgut geliefert hat, biologisch identisch sind. Zweitens wurde diese Art tatsächlicher Klonierung bisher für unmöglich gehalten. Es galt die Meinung, daß die DNS (Desoxyribonucleinsäure) der bereits von einer bestimmten Differenzierung geprägten Körperzellen der höheren Lebewesen nicht mehr die ursprüngliche allgemeine „Totipotenz" wiedererlangen könnte und folglich auch nicht die Fähigkeit, die Entwicklung eines neuen Individuums zu steuern. Da nun die vermutete Unmöglichkeit überwunden war, schien es, als sei jetzt der Weg frei zur Klonierung des Menschen, verstanden als Replikation eines oder mehrerer Individuen, die dem Ursprungsindividuum somatisch völlig gleich wären.
Diese Tatsache hat mit Recht Unruhe und Schrecken hervorgerufen. Doch nach einer ersten Phase einmütiger Opposition meldeten sich einzelne Stimmen mit der Forderung zu Wort, daß die Freiheit der Forschung gewahrt bleiben müsse und der Fortschritt nicht verteufelt werden dürfe. Es kam sogar die Vermutung auf, selbst im Bereich der katholischen Kirche könnte die Klonierung in Zukunft Aufnahme finden. (. . . )
2. Das biologische Faktum
Aus biologischer Sicht wird bei der Klonierung eine künstliche Verfielfachung ohne die Mitwirkung der Gameten (männl. und weibl. Keimzellen; Anm. d. Red.) erzielt; es handelt sich also um eine ungeschlechtliche und agamische Fortpflanzung. An die Stelle der eigentlichen Befruchtung tritt die „Fusion" eines aus einer Körperzelle entnommenen Zellkerns des Individuums, das man klonen will, oder der Körperzelle selbst mit einer entkernten, das heißt des Genoms (Gesamtheit der Gene; Anm. d. Red.) mütterlicher Herkunft beraubten Oozyte (Eizelle). Da der Kern der Körperzelle das gesamte genetische Erbgut in sich trägt, besitzt das daraus entstandene Individuum – außer möglichen Mutationen – die genetische Identität des kernspendenden Individuums. Diese wesentliche genetische Übereinstimmung mit dem Spender ist es, was das neue Individuum zu einer körperlichen „Replik“ oder einer Kopie des Spenders macht.
Das Ereignis von Edinburgh ist nach 277 Fusionen von Oozyten mit Spenderkernen erfolgt: nur acht hatten Erfolg, d. h. nur acht von 277 haben die Embryonalentwicklung begonnen, und nur einer dieser acht Embryonen ist zur Geburt gekommen: das Lamm, das Dolly genannt wurde.
Es bleiben noch viele Zweifel und Unklarheiten über zahlreiche Aspekte der Experimente: z. B. die Möglichkeit, daß unter den 277 verwendeten Spenderzellen einige „Stammzellen“ waren, die daher mit einem nicht vollständig differenzierten Genom ausgestattet waren; ferner die Rolle, welche die möglicherweise in der mütterlichen Eizelle zurückgebliebene mitochondrische DNS gespielt haben könnte; und vieles andere mehr, das die Forscher leider gar nicht anzudeuten versucht haben. Dennoch bleibt es ein Ereignis, das die bisher bekannten Formen der künstlichen Befruchtung, die immer unter Gebrauch der beiden Keimzellen vorgenommen werden, übersteigt. (. . . )
Im Falle einer möglichen Ausweitung der Klonierung auf den Menschen muß man allerdings beachten, daß sich aus dieser Vervielfältigung der körperlichen Struktur nicht notwendigerweise auch eine vollkommene Identität der Person in ihrer ontologischen und psychologischen Realität ergäbe. Die Geist-Seele, die ein wesentliches, konstitutives Element eines jeden zur menschlichen Spezies gehörenden Subjekts bildet und unmittelbar von Gott erschaffen ist, kann weder von den Eltern gezeugt noch durch künstliche Befruchtung produziert oder kloniert werden. Im übrigen führen psychologische Entwicklung, Kultur und Umwelt immer zu verschiedenartigen Persönlichkeiten. Das ist eine auch in bezug auf Zwillinge wohl bekannte Tatsache. Deren Ähnlichkeit bedeutet nicht Identität. Die landläufige Vorstellung von Klonierung und der Nimbus der Allmacht, der sie umgibt, müssen zumindest auf eine angemessene Dimension zurückgeschraubt werden.
Trotz dieser Unmöglichkeit, den Geist als Quelle der Persönlichkeit einzubeziehen, hat die Vorstellung von einer Klonierung des Menschen bereits Hypothesen entstehen lassen, die vom Wunsch nach Allmacht inspiriert sind: das Replizieren von Individuen, die mit außerordentlicher Genialität und Schönheit ausgestattet sind, die Reproduktion des Abbildes eines „lieben Verstorbenen“, die Selektion von gesunden, gegen Erbkrankheiten immunen Individuen, die Möglichkeit, das Geschlecht zu bestimmen, die Produktion von ausgewählten Embryonen und deren Konservierung durch Einfrieren, um in die Gebärmutter übertragen zu werden und später als Organreserve zu dienen usw.
Selbst wenn man diese Hypothesen als Utopie betrachten mag, so können doch bald Vorschläge für die Klonierung aufkommen, die für „vernünftig" und „ehrbar“ gehalten werden: die Erzeugung eines Kindes in einer Familie, in welcher der Vater an Aspermatismus leidet, oder das Ersetzen des sterbenden Sohnes einer Witwe. Man wird sagen können, daß diese Fälle nichts mit utopischen Phantasien gemeinsam haben.
Doch welche anthropologische Bedeutung hätte dieses Unternehmen in der verwerflichen Perspektive einer Anwendung auf den Menschen?
3. Ethische Probleme der Klonierung von Menschen
Die Klonierung von Menschen gehört zum Vorhaben der Eugenik und unterliegt daher allen ethischen und juridischen Einwänden, die schon diese ausführlich verurteilt haben. Wie bereits Hans Jonas schrieb, ist die Klonierung „ihrer Methode nach die tyrannischste und ihrem Zweck nach zugleich die sklavischste Form von Gen-Manipulation. Ihre Zielsetzung ist nicht eine willkürliche Modifikation der Erbsubstanz, sondern gerade ihre ebenso willkürliche Fixierung, im Gegensatz zu der in der Natur vorherrschenden Strategie“.
Die Klonierung stellt eine radikale Manipulation des relationalen und komplementären Charakters dar, der konstitutiv der menschlichen Zeugung sowohl in ihrem biologischen als auch im ausgesprochen personalen Aspekt zugrundeliegt. Sie will die Zweigeschlechtlichkeit zu einem rein funktionellen Rest machen, der an die Tatsache gebunden ist, daß man eine Eizelle braucht, deren Kern entnommen wurde, um dem Klon-Embryo Platz zu schaffen, und die – zumindest bis jetzt – eine weibliche Gebärmutter benötigt, in der sich ihre gesamte Entwicklung vollzieht. Auf diese Weise werden alle Techniken angewandt, die man in der Tierzucht ausprobiert hat. Die spezifische Bedeutung der menschlichen Fortpflanzung wird so gemindert. In diese Perspektive fügt sich die Denkweise der industriellen Produktion ein: Man wird Marktforschung betreiben und fördern, das Experimentieren verfeinern und immer neue Modelle herstellen müssen.
Es kommt zur radikalen Instrumentalisierung der Frau, die auf wenige rein biologische Funktionen (Eizellen- und Gebärmutterverleih) reduziert wird, und es eröffnet sich die Perspektive, Möglichkeiten zur Entwicklung einer künstlichen Gebärmutter zu erforschen: der letzte Schritt zur Herstellung des Menschen „im Labor“.
Im Prozeß der Klonierung entarten die grundlegenden Beziehungen der menschlichen Person: Kindschaft, Blutsverwandtschaft, Familie und Elternschaft. Eine Frau kann Zwillingsschwester ihrer Mutter sein, sie braucht keinen biologischen Vater zu haben und kann Tochter ihres Großvaters sein. Schon durch die FIVET (Fertilisation in Vitro, Embryo Transfer [Extrakorporale Befruchtung und Embryoübertragung], Anm. d. Red.) entstanden Störungen in den Verwandtschaftsbeziehungen, aber in der Klonierung werden diese Bande radikal zerstört.
Wie bei jedem künstlichen Vorgehen „mimt“ man das, was in der Natur geschieht, und „imitiert" es, aber nur um den Preis, dabei den höheren Wert des Menschen, der seine biologische Komponente übersteigt, zu verkennen, um so mehr, wenn diese auf jene Fortpflanzungsarten reduziert wird, die vom biologischen Gesichtspunkt aus nur die einfachsten und weniger entwickelten Organismen kennzeichnen.
Man leistet dem Gedanken Vorschub, daß einige Menschen das Dasein anderer total beherrschen könnten. Das geht so weit, deren biologische Identität zu programmieren, die aufgrund willkürlicher oder rein zweckdienlicher Kriterien ausgewählt ist. Diese biologische Identität stellt zwar nicht die volle und ganze persönliche Identität des Menschen dar, die ja durch den Geist gekennzeichnet ist, aber sie ist doch ein konstitutiver Teil derselben. Eine solche selektive Auffassung vom Menschen wird unter anderem einen schwerwiegenden kulturellen Rückfall auch außerhalb der – zahlenmäßig geringen – Praxis der Klonierung mit sich bringen. Denn sie wird die Überzeugung fördern, daß der Wert des Mannes und der Frau nicht von der persönlichen Identität, sondern nur von den biologischen Qualitäten abhängt, die taxiert und daher selektiert werden können.
Die menschliche Klonierung ist auch im Hinblick auf die Würde der klonierten Person negativ zu beurteilen, kommt sie doch zur Welt aufgrund ihres „Kopie“-Seins (wenn auch nur als biologische Kopie) eines anderen Wesens. Diese Praxis liefert Voraussetzungen für ein tief wurzelndes Leiden des klonierten Menschen, dessen psychische Identität Gefahr läuft, durch die wirkliche oder nur mögliche Gegenwart seines „anderen Ich“ in Frage gestellt zu werden.
Man kann auch nicht davon ausgehen, daß ein vereinbartes Stillschweigen Wert haben könnte. Es wäre, wie schon Jonas bemerkte, ebenso unmöglich wie auch unmoralisch. Denn der „Geklonte" ist erzeugt worden, weil er jemandem gleicht, der es „der Mühe wert war“, kloniert zu werden; auf ihn werden sich nicht weniger unselige Hoffnungen und Erwartungen richten, die einen wirklichen und eigentlichen Angriff auf seine persönliche Subjektivität bedeuten.
Selbst wenn das Projekt der menschlichen Klonierung „vor“ der Einpflanzung in die Gebärmutter haltmachen möchte, um wenigstens einige der bisher aufgezeigten Konsequenzen zu vermeiden, so erweist das Vorhaben sich auch vom moralischen Standpunkt her als Unrecht.
Das Verbot der Klonierung, nur auf die Geburt eines klonierten Kindes bezogen, würde nämlich die Klonierung des Embryo-Föten erlauben. Damit wäre dann das Experimentieren mit Embryonen und Föten eingeschlossen. Ihre Beseitigung vor der Geburt wäre notwendig, was ein zweckdienliches und grausames Vorgehen gegen das menschliche Leben offenbart.
In jedem Fall sind solche Experimente unmoralisch wegen der willkürlichen Zweckbestimmung des menschlichen Körpers (nunmehr eindeutig als ein aus Teilen zusammengesetzter Apparat gedacht), der lediglich als Mittel zur Forschung dient. Der menschliche Körper ist ein wesentliches Element der Würde und der persönlichen Identität eines jeden, und es ist unzulässig, die Frau als Lieferantin von Eizellen zu benutzen, um mit ihnen Klonierungsexperimente durchzuführen.
Es ist unmoralisch, weil wir es auch im Fall des Kloniertseins mit einem „Menschen“ – wenn auch im Embryonalstadium – zu tun haben.
Gegen die Klonierung von Menschen sind im übrigen alle moralischen Gründe vorzubringen, die schon zur Verurteilung der extrakorporalen Befruchtung als solcher und zur radikalen Mißbilligung der nur zum Experimentieren bestimmten extrakorporalen Befruchtung geführt haben.
Das Projekt zur „Klonierung von Menschen“ vergegenwärtigt das schreckliche Abdriften, dem eine Wissenschaft ohne Wertvorstellungen zutreibt. Es ist ein Zeichen für die tiefe Krankheit unserer Zivilisation, die in Wissenschaft, Technik und „Lebensqualität" die Ersatzmittel für den Sinn des Lebens und das Heil ihres Daseins sucht. (. . . )
Dieser Mensch findet die Grenzen seines Handelns nicht nur darin, was ihm die Unmöglichkeit der Machbarkeit diktiert: Er muß imstande sein, sich selbst Grenzen zu setzen in der Unterscheidung zwischen Gut und Böse. Der Mensch steht wieder einmal vor der Wahl: Bei ihm liegt die Entscheidung, ob er die Technologie zu einem Werkzeug der Befreiung macht oder ob er selbst ihr Sklave wird, indem er neue Formen von Gewalt und Leiden einführt.
Nochmals muß man auf den Unterschied hinweisen zwischen der Auffassung vom Leben als Geschenk der Liebe und dem Bild vom Menschen, das ihn als industrielles Produkt sieht.
Das Projekt zur Klonierung von Menschen zu stoppen ist eine moralische Verpflichtung, die sich auch im kulturellen, sozialen und gesetzlichen Rahmen niederschlagen muß. Denn der Fortschritt der wissenschaftlichen Forschung ist etwas anderes als das Aufkommen der szientistischen Tyrannei, die heute an die Stelle der früheren Ideologien zu treten scheint. Wo Demokratie und Pluralismus regieren, wird die Freiheit eines jeden dann zuallererst garantiert, wenn die Menschenwürde bedingungslos respektiert wird. Dies gilt für alle Lebensphasen und unbeschadet der intellektuellen oder physischen Gaben, die jemand besitzt oder die ihm fehlen. In der menschlichen Klonierung wird die Voraussetzung zum Einsturz gebracht, die für jedes menschliche Zusammenleben nötig ist: die Grundbedingung, den Menschen immer und überall als Ziel und als Wert und niemals nur als reines Mittel oder bloß als Objekt zu behandeln.
4. Der Blick auf die Menschenrechte und die Freiheit der Forschung
Auf der Ebene der Menschenrechte würde eine mögliche Klonierung von Menschen eine Verletzung der beiden Grundprinzipien darstellen, auf denen alle Menschenrechte gründen: das Prinzip der Gleichheit aller Menschen und das Prinzip der Nicht-Diskriminierung.
Im Gegensatz zum ersten Anschein wird das Prinzip der Gleichheit und der Gleichberechtigung der Menschen durch diese mögliche Form der Herrschaft des Menschen über den Menschen umgestoßen. Durch das ganze eugenetisch-selektive Profil, das der Logik der Klonierung eigen ist, wird Diskriminierung ausgeübt. Auch der Beschluß des Europaparlaments vom 12. März 1997 spricht ausdrücklich und mit Nachdruck von der Verletzung dieser beiden Prinzipien und schärft das Verbot menschlicher Klonierung sowie Wert und Würde der menschlichen Person ein. Wie das Europaparlament seit 1983, so haben auch alle, selbst die permissivsten Gesetze, die zur Legalisierung der künstlichen Fortpflanzung erlassen wurden, immer die Klonierung verboten. Man muß daran erinnern, daß das kirchliche Lehramt die Hypothese der menschlichen Klonierung, der künstlichen Zwillingsbildung und der Parthenogenese in der Instruktion Donum vitae von 1987 verurteilt hat. Die Begründungen dafür, um einer möglicherweise auf den Menschen angewandten Klonierung einen unmenschlichen Charakter zuzuschreiben, liegen nicht in der Tatsache, daß es im Vergleich mit anderen, gesetzlich erlaubten Formen künstlicher Fortpflanzung, wie FIVET und anderen, eine exzessive Form künstlicher Fortpflanzung ist. Die Begründung für die Ablehnung der Klonierung liegt – wie schon gesagt – in der Mißachtung der Würde der klonierten Person und in der Mißachtung der Würde der menschlichen Fortpflanzung selbst.
Das dringendste Erfordernis, das sich heute stellt, scheint darin zu bestehen, den Einklang zwischen den Notwendigkeiten der wissenschaftlichen Forschung und den unverzichtbaren menschlichen Werten wiederherzustellen. Der Wissenschaftler darf die moralische Ablehnung der menschlichen Klonierung nicht als Einschränkung betrachten. Im Gegenteil: Dieses Verbot schließt die demiurgische Erwartung der Forschung aus und gibt ihr ihre Würde zurück. Die Würde der wissenschaftlichen Forschung besteht in der Tatsache, daß sie eine der reichsten Quellen ist, die dem Wohl der Menschheit zugedacht sind.
Im übrigen findet die Forschung im Pflanzen- und Tierreich ein Gebiet, das auch für Klonierung zugänglich ist, wo sie notwendig oder wirklich nützlich für den Menschen oder für die anderen Lebewesen sein könnte. Dabei müssen die Vorschriften des Tierschutzes und die Verpflichtung, die biologische Verschiedenheit gelten zu lassen, geachtet werden. (. . . )
Damit die biomedizinische Wissenschaft ihre Bindung an das wahre Wohl des Menschen und der Gesellschaft bewahre und verstärke, muß man, wie der Heilige Vater in der Enzyklika Evangelium vitae sagt, für eine „kontemplative Sicht“ des Menschen und der Welt Sorge tragen. Dies geschieht durch eine Sicht der Wirklichkeit als Schöpfung und im Zusammenhang der Solidarität zwischen Wissenschaft, Wohl der Person und Wohl der Gesellschaft.
„Es ist die Sicht dessen, der das Leben dadurch in seiner Tiefe sieht, daß er dessen Dimensionen der Unentgeltlichkeit, der Schönheit, der Herausforderung zu Freiheit und Verantwortlichkeit erfaßt. Es ist die Sicht dessen, der sich nicht anmaßt, der Wirklichkeit habhaft zu werden, sondern sie als ein Geschenk annimmt und dabei in jedem Ding den Widerschein des Schöpfers und in jedem Menschen sein lebendiges Abbild entdeckt“ (EV, 83).
Quelle
Auszug eines Artikels vom Osservator Romano, deutsche Ausgabe 5. Sept. 97, Nr. 36, S. 9-11
Prof. Juan de Dios Vial Correa, Präsident
Bischof Elio Sgreccia, Vizepräsident
Päpstliche Akademie für das Leben