Bioethikkommission: eine Bilanz
Am 5. Oktober läuft das Mandat der Mitglieder der „Bioethikkommission beim Bundeskanzleramtes“ ab. Auch jenes des Vorsitzenden. Somit steht eine Wachablöse (oder mögliche Wiederbesetzung der Stellen) an. Sie läuft zwar plangemäß, spannend wird sie dennoch. Denn der Bundeskanzler als Auftraggeber der Kommission gehört nicht mehr der ÖVP sondern der SPÖ an. Wird sich der neue SP-Kanzler von denselben (VP-nahen) Naturwissenschaftlern, Medizinern, Philosophen, Juristen und Theologen, die seinen Vorgänger beraten haben, die ethischen Richtlinien der neuen Biopolitik vorgeben lassen? Oder wird er die Zusammensetzung des Gremiums so verändern, dass es ideologisch mehr in die Nähe der Sozialdemokratie rückt? Wer wird zum Vorsitzenden des Ethik-Organs gekürt?
Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt wurde 2001 eingesetzt. Zur gleichen Zeit hat der Deutsche Kanzler Schröder ein ähnliches beratendes Gremium eingesetzt: den Nationalen Ethikrat. Das Mandat der Mitglieder dieses Rates ist Ende Juli abgelaufen. Den Nationalen Ethikrat gibt es nicht mehr. Mit 1. August 2007 trat das Ethikratgesetz1 in Kraft. Ein Jahr lang wurde es vorbereitet und am 16. Juli vom Bundestag verabschiedet. Damit wird ein unabhängiger Sachverständigenrat, der Bundestag und Bundesregierung beraten wird, konstituiert: der Deutsche Ethikrat. Die Deutsche Bundesregierung hat die sechsjährige Arbeit des Nationalen Ethikrates hinterfragt und auf diese Weise die Konsequenzen gezogen. In Österreich wird offensichtlich noch nicht darüber nachgedacht.
Wozu die Bioethikkomission?
Sechs Jahre nach der Einsetzung der Bioethikkomission ist es Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen. Aufgabe der Bioethikkommission ist laut Bundesgesetzblatt „die Beratung des Bundeskanzlers in allen gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen aus ethischer Sicht“. Das Gremium besteht aus derzeit 19 Mitgliedern, die auf zwei Jahre bestellt werden. Statutengemäß hat die (ehrenamtlich arbeitende) Kommission jährlich einen Tätigkeitsbericht vorgelegt und diesen auch auf ihrer Homepage veröffentlicht. Über das Jahr 2006 liegt der Öffentlichkeit (noch) kein Bericht vor. Zum Ablauf des derzeitigen Mandats müsste ein zweijähriger Bericht verfasst werden.
Die Kommission hat in den letzten sechs Jahren monatliche Sitzungen abgehalten und dabei zahlreiche Themen behandelt. Die Kommission hat seit ihrem Bestehen eine Empfehlung (jene der biomedizinischen Konvention des Europarates beizutreten, 2002) und fünf Stellungnahmen abgegeben (u. a. zur Frage der innerstaatlichen Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie, 2002, einen Zwischenbericht in Hinblick auf eine Stellungnahme zum Klonen, 2003), vier Tätigkeitsberichte und drei Sachberichte (Nanotechnologie 2007; Biobanken 2007; Präimplantationsdiagnostik 2004) vorgelegt, die auch im Internet veröffentlicht wurden2. Im Vergleich mit dem deutschen Nationalen Ethikrat (12 Stellungnahmen, 15 Infobriefe, 6 Tagungsdokumentationen, 23 Protokolle von Sitzungen, Tagungen und Anhörungen und 2 Studien)3 eine nicht überragende Leistung.
Das Ziel, medizin-ethische und biotechnologische Themen breit in der Öffentlichkeit zu debattieren, hat die Bioethikkommission nicht geschafft. Während der deutsche Nationale Ethikrat im Zentrum der biopolitischen Debatte Deutschlands stand, war die Bioethikkommission trotz einiger Pressekonferenzen und Auftritte bei verschiedenen Symposien als Mitveranstalter, medial kaum präsent. Bei wichtigen und komplexen Themen wie etwa Klonen, Präimplantationsdiagnostik und Reproduktionsmedizin fand das Ethik-Organ des Bundeskanzlers nicht einmal zu einem Konsens und gab letztlich zwei gegensätzliche, getrennte Stellungnahmen mit einem Stimmenverhältnis von 11 zu 9 ab – eine Tatsache, die weder für den Bundeskanzler noch für die Öffentlichkeit hilfreich gewesen ist.
Die Einsetzung der Bioethikkomission: eine Fehlentscheidung?
Wozu wurde die Bioethikkomission eingesetzt? Die Biopolitik, d. h. die politische Regelung des Einsatzes der Biotechnologie für Zwecke der Forschung, der Heilbehandlung und der menschlichen Reproduktion, ist praktisch in allen Ländern „Chefsache" geworden. Da die biotechnologische Forschung in vielen Punkten auf ethische Grenzen stößt, wirft sie laufend Fragen auf, ob man alles darf, nur weil es technisch machbar ist. Darüber herrscht weder gesellschaftlicher noch politischer Konsens. Politiker können und wollen sich jedoch nicht den Vorwurf gefallen lassen, unethisch zu handeln. Und schon gar nicht den Vorwurf, forschungs- oder fortschrittsfeindlich zu sein. Ein Seiltanz, der ein Sicherungsnetz braucht: Bioethikkommissionen kommen da gelegen, um eine ethische öffentlichkeitswirksame Zertifizierung dessen zu geben, was politisch gerade durchgesetzt werden will. Dann liegt der Verdacht nahe, dass hier Moral für Politik instrumentalisiert wird. Und Bioethikkommissionen würden bloß zum Feigenblatt der jeweiligen Regierung, wenn es eigentlich darum ginge, politisch auch unpopuläre und einschneidende Regelungen im Einsatz der Biotechnologie für Zwecke der Forschung, der Heilbehandlung und der menschlichen Reproduktion zu finden.
Der Konsens als moralische Legitimation?
Was Moral ist, ist keine Frage, die sich demokratisch beantworten lässt. Die Tatsache, dass in einem Gremium Konsens herrscht, gibt für sich genommen nur eine sehr schwache moralische Legitimierung ab. Konsens muss die Folge des Bemühens um die Wahrheit bleiben, die – so unzugänglich sie auch erscheinen mag – immer das Ziel der philosophischen Reflexion und daher auch der Bioethik ist und bleiben muss. Ein Konsens ohne Wahrheit darf nicht zum Gegenstand der Bioethik werden. Wenn man in erster Linie sehnsüchtig den Konsens anstrebt, ist die Versuchung sehr groß, im Umkehrschluss den Konsens als Kriterium der Wahrheit heranzuziehen. Daraus resultiert einerseits ein unbefriedigender moralischer Minimalismus und anderseits eine Pervertierung der Toleranz. Ein Bestandteil des politischen Ethos der Demokratie ist der Respekt vor Mehrheitsentscheidungen. Doch diese werden deshalb nicht zum Ermittlungsverfahren der Wahrheit erklärt, noch bekommen sie auf demokratischem Wege ihre moralische Legitimation. Man müsste umgekehrt darauf bestehen, dass die Mehrheit nur jene Entscheidungen trifft, die den Kriterien der Wahrheitsfindung am besten entsprechen und deshalb moralisch auch legitimiert werden können. Die Bemühung um die Wahrheit gehört ja unbedingt zum politischen Ethos. Während in der Politik der Konsens Staat und Gesetzgebung legitimiert, kann er in der Moral höchstens ein Zeichen für die soziale und politische Geltung der Norm sein, welche die moralische Legitimation letztlich von woanders beziehen muss. Welche ist also die moralische Qualität des interdisziplinären Konsensurteils von Naturwissenschaftlern, Medizinern, Philosophen, Juristen und Theologen einer Kommission? Was sollen Politiker machen, wenn sich in den wirklich brennenden Fragen die Kommissionen mit zwei oder drei alternativen und gegensätzlichen Empfehlungen äußern?
Zusammensetzung und Auswahlmodus fraglich
Die Zusammensetzung und der Auswahlmodus der Kommissionsmitglieder sind für die moralische Qualität ihrer Stellungnahmen nicht irrelevant. An sich könnte man nichts dagegen einwenden, dass Politiker sich an bestehende unabhängige Institutionen wenden oder sich unabhängige Ethikberater in biopolitischen Fragen aussuchen. Dann aber sollten die Empfehlungen dieser Kommissionen nicht den Charakter von den üblichen an die Öffentlichkeit gerichteten Stellungnahmen haben, denn nur der Politiker trägt die Verantwortung für seine Entscheidungen. Ganz anders, wenn diesen Kommissionen eine Öffentlichkeitsaufgabe als Vorbote einer moralisch vertretbaren Biopolitik zugedacht wird, wie es auf Grund der Pressekonferenzen, Presseerklärungen, öffentlichen Stellungnahmen und Fachtagungen ganz offensichtlich ist. Das Problem der fachlichen Zusammensetzung einer Bioethikkommission ist deshalb sehr groß, weil es eine wertneutrale Wissenschaft nur auf dem Papier gibt und ein wertneutraler Wissenschaftler nicht einmal denkbar ist. Diesem Problem versuchen manche Kommissionen beizukommen, indem sie sich einem sehr breiten Diskussionsprozess stellen. So sind z. B. Sitzungen des deutschen Nationalen Ethikrats öffentlich. Für die österreichische Bioethikkommission scheint jedoch dieses Problem nicht zu existieren.
Aber auch der Auswahlmodus der Mitglieder solcher bioethischen Kommissionen wie der österreichischen oder der deutschen ist problematisch. Dass diese Berater direkt von dem zu beratenden Politiker, dem Bundeskanzler, ohne eine von der Öffentlichkeit überprüfbare Auswahlprozedur festgelegt werden, wirft ein schlechtes Licht auf die Unabhängigkeit des Gremiums. In Deutschland wurde zumindest der Vorsitzende des Nationalen Ethikrates von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt, in Österreich wird auch er allein vom Bundeskanzler bestimmt. Im Unterschied zum Nationalen Ethikrat werden ab nun die 26 ehrenamtlichen Mitglieder des Deutschen Ethikrats vom Präsidenten des Bundestages je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestages und der Bundesregierung ernannt. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Ganz in der Linie des Mangels an Unabhängigkeit der Kommission steht dagegen die Abänderung der Einsetzungsverordnung von 2001, die der österreichischen Bundeskanzler jeweils 2003 und 2005 veranlasst hat. 2003 gefiel es dem Bundeskanzler nicht mehr, dass der Vorsitzende nicht wieder bestellbar ist und ließ den zweiten Satz von § 4 Absatz 1 streichen.4 So kam es zu einer Lex „Huber“. Johannes Huber stand also diesem Gremium drei Perioden lang vor und hätte wohl noch länger bleiben können, wäre er nicht über eine unsaubere Lösung von Interessenskonflikten gestolpert. Aber auch der 2. Satz von § 4 Absatz 1, der die Dauer der Dienste der Mitglieder auf maximal sechs Jahre limitieren wollte, hat offensichtlich den Bundeskanzler gestört. 2005 wurde das per Verordnung gelöst. Nun gibt es keine Grenze mehr.5 Die Originalversion der Verordnung hätte die Unabhängigkeit des Gremiums gefördert. Es wäre freier, weil es sich weniger darum kümmern müsste, wiedergewählt zu werden.
Natürlich schafft der Wechsel an der Spitze des Bundskanzleramts eine neue Situation. Dass der neue Bundeskanzler auch eine Bioethikkommission will, ist nicht zu bezweifeln. Aus den oben erwähnten Gründen ist es für ihn sicher besser, eine zu haben. Aber will er die bestehenden Mitglieder? Wahrscheinlich nicht: Er wird versuchen, die Kommission umzumodeln, so dass sie ideologisch halbwegs mit ihm harmoniert. Das wird ihm jetzt leichter gelingen, da kurz vor Mandatsablauf einige Mitglieder signalisiert haben, nicht mehr zur Verfügung zu stehen, und außerdem der Vorsitzende in den vergangenen Monaten als „untragbar“ deklariert wurde.
Der Abschuss des Vorsitzenden
Über den Vorsitzenden Huber wurde in den letzten Monaten Gericht gehalten – von Kollegen aus der Ärzteschaft, von Politikern, von Medienleuten und nicht zuletzt von einigen Mitgliedern der Bioethikkomission, die ihn für schuldig befanden. Warum musste Huber gehen? Sicherlich nicht wegen eines Gesetzesverstoßes. Der mediengewandte Professor ist und war zweifellos sehr geschäftstüchtig. Er ist Miteigentümer einiger Firmen. So ist anzunehmen, dass er mit der Hormonersatzdiagnose und -therapie der Firma Menox nicht große Verluste einfährt und dass der Vertrieb von Meno-flavon, ein von ihm patentiertes, sehr verbreitetes natürliches Hormonersatzpräparat, sehr lukrativ sein dürfte. Auch dass die Anti-Aging-Partys und Kreuzfahrten gut gelaufen sind, dürfte allgemein bekannt sein. All dies haben die Henker Hubers schon immer gewusst, doch sie haben geschwiegen. Nun hat man den Eindruck, dass einige von Hubers jetzigen Feinden alte Rechnungen begleichen wollen. Interessant ist der Frontalangriff des Kommissionsmitglieds Ulrich Körtner, der laut Mitgliedern der Bioethikkomission bis jetzt mit Huber ziemlich harmonierte. Soweit es sich aus den Berichten feststellen lässt, war er bei Abstimmungen immer einer Meinung mit Huber. Die Frage muss erlaubt sein, warum er sich erst jetzt in einer so angriffslustigen, unkollegialen und gehässigen Art gegen Huber gewandt hat. Körtner möchte selbst gerne neuer Vorsitzender sein, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Er wollte sicher gehen, dass Huber endgültig aus dem Rennen ist. Arme Bioethikkomission, ginge diese Rechnung auf! Es ist zu hoffen, dass das Bundeskanzleramt bei diesem unsauberen Spiel nicht mitmachen wird.
Was nun? Eine Empfehlung
Nach einer sechsjährigen, ziemlich farblosen Story mit erbarmungslosem Ende wäre es vorerst das Beste, die Bioethikkomission in ihrer bisherigen Form überhaupt abzuschaffen. Jetzt bestünde die Chance, eine neue Ethikkommission zu gründen, die dem Parlament zugeordnet wird, mit einem demokratischeren Wahlmodus für die Mitglieder und mit dem Auftrag, transparent und offen zu bleiben. Das ist der neue Weg, den die Deutsche Bundesregierung eingeschlagen hat. Ähnliche Modelle existieren in anderen europäischen Ländern. Man könnte sich z. B. am französischen „Comité Consultatif National d’Ethique pour les sciences de la vie et de la santé“ orientieren. Der Bundeskanzler wäre jedenfalls gut beraten, sich etwas Neues einfallen zu lassen. Das Ende mit Schrecken des dritten Mandats des Vorsitzenden der Bioethikkomission wäre jedenfalls ein guter Anlass für eine Rundumerneuerung der Bioethik-Kommission.
Referenzen
- www.bgblportal.de/BGBL/bgbllf/bgbll07s1385.pdf
- www.bka.gv.at/site/3458/default.aspx
- www.nationalerethikrat.de/index.html
- www.bundeskanzleramt.at/2004/4/7/aenderung.pdf
- www.bundeskanzleramt.at/Docs/2005/11/9/Änderung%20der%20Einsetzungsverordnung%20Bioethikkommission,%20BGBl.%20II%20Nr%20362%20-%202005.pdf
Prof. Dr. Enrique H. Prat, Imabe-Institut
Landstraßer Hauptstraße 4/13, A-1030 Wien
ehprat(at)imabe.org