Behinderung und Schadenersatz

Imago Hominis (2007); 14(3): 253-256
Karin Praniess-Kastner

OGH-Urteile und die Konsequenzen

Der OGH hat mit seinem umstrittenen Entscheid im Fall eines Elternpaares, das nach der Geburt ihrer Tochter mit Down-Syndrom den während der Schwangerschaft betreuenden Arzt auf Schadenersatz klagte, eine Diskussion in Gang gesetzt, die kaum jemanden unberührt lässt und facettenreicher nicht sein könnte.

Dieser Fall macht mich doppelt betroffen - einerseits in meiner Rolle als Behindertensprecherin und andererseits in meiner Rolle als Mutter einer behinderten Tochter.

Der vorliegende Entscheid impliziert, dass, wäre der Fetus aufgrund der Diagnose abgetrieben worden, den Eltern kein „Schaden“ entstanden wäre. Und er stellt damit das Leben behinderter Menschen an sich und grundsätzlich in Frage. Jedenfalls wird damit die bloße Existenz eines Kindes mit Down-Syndrom als Grundlage für Schadenersatzansprüche der Eltern rechtlich bestätigt (den Eltern des behindert geborenen Kindes wurde der gesamte Kindesunterhalt zugesprochen.)

Einige Monate später erging in einem ähnlichen Fall ein weiteres Urteil des OGH: Ein Vater forderte Schadenersatz für das Leben eines gesunden Kindes. Es wurde nach einer „missglückten" Vasektomie gezeugt. In diesem Fall entschied der OGH, dass sich aus der Existenz eines gesunden Kindes kein Recht auf Schadenersatz ergeben könne und lehnte eine Haftung des Arztes, der die Vasektomie durchgeführt hatte, ab. Das bedeutet, dass die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes, keinen Schaden im rechtlichen Sinn bedeutet.

In beiden Fällen wurde ein Kind auf die Welt gebracht, dessen Geburt nach dem Willen der Eltern nicht stattfinden hätte sollen.

Der Unterschied in der Betrachtung der beiden Fälle liegt allein darin, dass es sich einmal um die Geburt eines gesunden und im anderen Fall um die Geburt eines behinderten Kindes handelt.

Welche Signale ergeben sich daraus für die zahlreichen pflege- und/oder betreuungsbedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige? Erweckt das nicht das Gefühl, eine unerwünschte Last für die Gesellschaft zu sein? Erwirbt man das Recht auf Unterstützung und Hilfe erst nach einer bestimmten Zeit der Zugehörigkeit/Mitgliedschaft in der „modernen Leistungsgesellschaft“? Verliert man durch solche Aussagen, die als Gerichtsurteile prägend für die Gesellschaft sind, als behinderter Mensch das Existenzrecht?

Die Entwicklung zu einer Gesellschaft, deren größter Anspruch die „Perfektion“, die maximale Leistungsfähigkeit des Menschen ist, wird wieder thematisiert und von vielen Menschen auch als problematisch erlebt und erkannt.

Ängste und Sorgen von Betroffenen

Eltern, die ein behindertes Kind erwarten, haben oftmals völlig unklare Vorstellungen darüber, was sie erwartet. Im Vordergrund stehen Ängste und Sorgen. Welche Auswirkungen werden notwendige Therapien oder Spitalsaufenthalte auf die Psyche des Kindes haben? Wie wird sich das Kind entwickeln? Was wird sein, wenn einmal keine Angehörigen mehr zur Betreuung zur Verfügung stehen werden? Droht Isolierung und Ausgrenzung?

Vielleicht ist es gerade der Gedanke an das mögliche Leid, das ein behinderter oder kranker Mensch im Laufe seines Lebens erfährt, der letztendlich zur Entscheidung führt, sich gegen ein möglicherweise behindertes Kind zu entscheiden.

Die Ungewissheit darüber, wie sich die eigene Partnerschaft und die Geschwisterkinder weiter entwickeln werden, sind – neben anderen Einflussfaktoren – entscheidende Auslöser, sich gegen das Leben mit einem behinderten Kind zu entscheiden.

Und zusätzlich gibt es bei Eltern behinderter Kinder eine große Trauer, dass ihr eigenes Leben ein anderes sein wird, als sie es sich für sich und ihr Kind erträumt haben. Ein behindertes Kind anzunehmen, bedeutet sich von einem Teil seiner Träume zu verabschieden, sein Leben neu einzurichten, sich neu zu orientieren.

Behinderte Kinder stellen Gewohntes in Frage. Durch sie wird die Vorstellung von Glück völlig neu definiert.

Soziale Ausgrenzung droht…

Der subjektiven Sicht und den Ängsten von Eltern, die im Rahmen der Pränataldiagnose (PND) erfahren, dass ihr Kind behindert sein könnte, steht die reale finanzielle Lebenssituation von Familien behinderter Kinder gegenüber. Unumstritten ist, dass Behinderung nicht nur ein Mehr an notwendigen Betreuungsleistungen, sondern – damit verbunden - auch in der Regel erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeutet. Diesem höheren Aufwand steht meist gleichzeitig der Wegfall des Einkommens jenes Elternteils gegenüber, der diese Betreuungsleistung erbringt. Das Pflegegeld deckt einen Teil der Kosten für den erhöhten Betreuungsaufwand ab. Jedoch ersetzt dieses das fiktive Einkommen der Betreuungsperson nur zum Teil. Für viele Familien, vor allem kinderreiche, bedeutet das nicht nur materiellen Verzicht, sondern ernstzunehmende finanzielle Sorgen.

Die Politik ist gefordert – wir sind erst am Anfang

In der Behindertenpolitik hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Weg vom behinderten Menschen als Objekt der Fürsorge hin zu einem selbst bestimmten Leben für behinderte Menschen. Weg von der „wohlgemeinten“ Entmündigung hin zum gleichberechtigten Miteinander. Weg von der Aussonderung hin zur selbstverständlichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das bedeutet, dass im Kindergarten, Schule, Beruf und Freizeit, gleiche Chancen für behinderte wie nicht behinderte Menschen existieren müssen. Um dies zu erreichen, sind zwingend geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

Als Politikerin sehe ich hier drei Themenbereiche, um Betroffene zu unterstützen. Wir haben einerseits die Pflicht zur Schaffung geeigneter gesetzlicher und finanzieller Rahmenbedingungen und darüber hinaus eine Aufgabe, die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung für die Bedürfnisse behinderter Menschen zu fördern.

Was ist an unterstützenden Maßnahmen bereits passiert?

a) Rechtliche Grundlagen:

Seit 1997 ist im Verfassungsrecht (Artikel 7) das Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen gesetzlich verankert.

Seit 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft, das zum Ziel hat, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

b) Finanzielle Unterstützung:

Eltern behinderter Kinder haben ab der Geburt Anspruch auf Pflegegeld und die erhöhte Familienbeihilfe. Eltern, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, steht die beitragsfreie Selbstversicherung zur Verfügung.

Auch Frühförderung für behinderte Kinder wird beinahe flächendeckend angeboten.

Es gibt noch viel zu tun…

Aufgabe der Politik ist es, weitere geeignete Rahmenbedingungen für ein gutes Miteinander in unserer Gesellschaft zu schaffen, die nicht bei der finanziellen Unterstützung für Pflege und Betreuung des Kindes enden. Zu diesen Aufgaben zählen der weitere Ausbau von Unterstützungsangeboten, wie der Einsatz von FamilienhelferInnen, von Babysitterdiensten, etc.. Auch die Finanzierung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsmaßnahmen, unabhängig vom Wohnort und der zuständigen Sozialversicherung, sollte zur Selbstverständlichkeit werden. Ebenso der Ausbau von Schulung und Beratung durch und mit anderen betroffenen Eltern, die Möglichkeit des Meinungsaustausches mit anderen Eltern. Es ist an der Zeit, Eltern mit entsprechender Beratung dahingehend zu unterstützen, damit für sie das Leben mit einem behinderten Kind nicht Isolation und Aussonderung bedeutet, sondern ein gleichwertiges Anrecht auf alle Bereiche des Lebens sichergestellt ist.

Aufklärung und Information gegen Tabus

Nahezu alle werdenden Mütter werden von Ärzten über Möglichkeiten der pränataldiagnostischen Untersuchungsmöglichkeiten aufgeklärt. Hier fehlt es jedoch meist an ganzheitlicher Beratung, insbesondere die Aufklärung darüber, dass es zu unklaren oder falschen Befunden kommen kann und die notwendige Entscheidung über ein Menschenleben, die nach der Diagnose getroffen werden muss. Oft lassen sich werdende Mütter auf diese Untersuchungen ein, ohne entsprechend aufgeklärt zu sein und sich über die manchmal schwerwiegenden Folgen im Klaren zu sein. Wenn es zu einer Diagnose kommt, die auf eine Behinderung des Kindes schließen lässt, sollte eine ganzheitliche Beratung durch Ärzt/innen, Psycholog/innen und Sozialarbeiter/innen angeboten werden.

Hier geht es um ein klares Ja zur Aufklärung von werdenden Eltern, die ein behindertes Kind erwarten, aber nicht aus der Sicht der Defizitorientierung vieler Mediziner/innen. Stattdessen muss hier ein ganzheitlicher Ansatz, also auch die sozialen Aspekte der Behinderung, einfließen. Diese objektive Aufklärung sollte möglichst außerhalb der Klinik stattfinden.

Auch der Kontakt mit Selbsthilfegruppen, also anderen betroffenen Familien bietet Eltern die Gelegenheit zu erfahren, wie das Zusammenleben mit einem besonderen Kind in Zukunft aussehen könnte und gestaltet werden kann. Gerade der Austausch über die Erfahrungen anderer Betroffener verschafft die Möglichkeit zu erkennen, dass ein Leben mit einem behinderten Kind viele positive Herausforderungen bietet.

Behutsame Beratung und lückenlose Information durch Sozialarbeiter/innen, Ärzt/innen und Kinderkrankenschwestern und psychologische Begleitung sind vor allem auch dann gefragt, wenn Eltern die Diagnose einer Behinderung des Kindes unvorbereitet direkt bei oder kurz nach der Geburt trifft.

Der Eindruck vieler betroffener Eltern, dass medizinisches Personal auf Geburtenstationen nicht immer der Situation angemessen, das heißt verständnisvoll und mitfühlend zu reagieren weiß, wenn ein behindertes Kind geboren wird, zeigt, dass das Thema Behinderung auch hier nach wie vor tabuisiert wird. Weiterbildungen für das medizinische Personal und eine einheitliche Vorgehensweise, wenn es um Aufklärung, Information und Unterstützung der Eltern vor und nach der Geburt geht, hilft diesbezüglich Qualitätsstandards zu setzen und hilft dem Personal, Ängste und Unsicherheiten im Umgang mit Eltern behinderter Kinder abzubauen.

Klare, nicht diskriminierende gesetzliche Regelungen

Behinderte Menschen sind selbstverständlicher und wichtiger Teil unserer Gesellschaft, und aus der Existenz eines Menschenlebens kann kein Schadensersatzanspruch entstehen. Niemand hat das Recht, Menschen aufgrund einer Behinderung das Recht auf Leben abzusprechen. Ein klares Bekenntnis der Politik und der Gesellschaft zur Gleichstellung behinderter und nicht behinderter Menschen ist gefordert – dazu gehört auch eine entsprechende gesetzliche Regelung, die festlegt, dass sich aus der Existenz eines Kindes, gleich ob behindert oder nicht, kein Schadenersatzanspruch ergeben kann.

Embryopathische Indikation streichen

Ich warne vor einer Erweiterung der Auslegung der embryopathischen Indikation!

Die embryopathische Indikation in § 97 StGB spricht von Verdacht auf „schwere Behinderungen“. Was bedeutet schwere Behinderung? Wann beginnt eine schwere Behinderung? Wenn bereits Down-Syndrom durch Gerichtsentscheide als unzumutbare Behinderung festgeschrieben wird, steht dies im krassen Widerspruch zu den Förder- und Integrationserfahrungen. Menschen mit Down-Syndrom haben gute Chancen auf ein erfülltes und zufriedenes Leben.

„Leben ist Risiko“

Die meisten Behinderungen entstehen prä- oder perinatal (unmittelbar vor oder während der Geburt). Die embryopathische Indikation stellt ein vernichtendes Werturteil gegenüber Menschen mit Behinderungen dar und diese ist nicht nur wegen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen nicht tragbar, denn „das Leben ist Risiko“, und man kann jederzeit behindert werden.

Erst Anfang März 2007 ging ein Fall aus Italien durch die Medien, der besonders drastisch aufzeigt, dass unsere Gesellschaft mit Abtreibungen aufgrund einer pränatalen Diagnose zu leichtfertig umgeht. Ärzte eines Spitals in Florenz hatten irrtümlicherweise eine schwere Missbildung des ungeborenen Kindes diagnostiziert. Die Mutter entschied sich nach der Diagnose zu einem Abbruch ihrer Schwangerschaft. Die Abtreibung wurde im sechsten Monat der Schwangerschaft durchgeführt. Das Kind kam jedoch lebend und völlig gesund zur Welt. Die Ärzte kämpften eine Woche um sein Leben, doch aufgrund seiner Unreife verstarb das Kind schließlich.

Die Politik hat sich vor diesem Hintergrund sehr wohl wieder der Frage zu stellen: Darf die Gesellschaft Ärzten und betroffenen Eltern Entscheidungen über Leben und Tod eines Kindes überhaupt aufbürden, wenn man bedenkt, dass Hundertprozent sichere Aussagen in der pränatalen Diagnostik einfach nicht möglich sind? Ärzte und Eltern müssen mit ihrer Entscheidung, ein behindertes Kind abzutreiben, leben – umso tragischer, wenn es sich um Fehldiagnosen handelt oder Behinderungen als weniger schwerwiegend erweisen als angenommen.

Das Argument, die Abtreibung wäre in solchen Fällen die humanere Alternative, zieht eine neue Debatte über die Euthanasie nach sich. Diese ist am Ende des Lebens in Österreich verboten – mit welchem Recht also wird diese gerade am Anfang eines Menschenlebens bis zur Geburt geduldet?

Integration und Barrierefreiheit forcieren

Wenn unsere Gesellschaft tatsächlich dazu beitragen möchte, dass der erste Gedanke werdender Eltern bei der Diagnose „Behinderung des Kindes“ nicht der an eine Abtreibung ist, muss sich einiges ändern – vor allem aber müssen Berührungsängste abgebaut werden: Die tatsächliche Integration behinderter Menschen in unseren Alltag, und das von Kindesbeinen an, muss gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang ist der Abbau von baulichen Barrieren, aber auch von Barrieren in den Köpfen ein wichtiger Schritt zu einer gelungenen Integration behinderter Menschen. Denn nur so kann die Gesellschaft erfahren, was behinderte Menschen und deren Familien selbst längst wissen: Ein Leben mit Behinderung bedeutet nicht nur ständige Herausforderung, sondern eben auch Bereicherung – und das in vielerlei Hinsicht.

Anschrift der Autorin:

LAbg. Karin Praniess-Kastner
Gemeinderätin, Behindertensprecherin der ÖVP Wien
Dr. Friedrich-Schmidtplatz 1, A-1010 Wien
Karin.Praniess-Kastner(at)wien.oevp.at

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