Editorial
Kein anderer Berufsstand blickt auf so lange ethische Traditionen zurück, wie die Ärzteschaft. Offensichtlich wurde schon seit jeher eine besondere sittliche Sensibilität von jenen Personen gefordert, denen im Vertrauen eine gewisse Verfügungsgewalt über den eigenen Leib und auch die Seele geschenkt wird. Die hohe Anforderung muss auf die Materie der ärztlichen Tätigkeit zurückgeführt werden. Wer über das Leben und die Gesundheit eines anderen Menschen Eingriffsgewalt erhält, muss vertrauenswürdig und verlässlich sein. Diese ethische Verpflichtung schützt daher Arzt und Patient gleichermaßen: den Patienten vor ungebührlichen, seiner Würde nicht entsprechenden Übergriffen, den Arzt in seiner Berufsausübung vor Routine und Verflachung. Der bereits 24 Jahrhunderte alte Hippokratische Eid schenkt uns Einblick in die Einstellung des antiken Menschen zu Gesundheit und Heilkunst. Eindrucksvoll sind auch die Tradition der Pflege des ärztlichen ethischen Bewusstseins und die Weitergabe von Normen über die Jahrhunderte hinweg bis in unsere Tage. Ihre verbrieften Ansprüche sind nichts anderes als Ausdruck der Einstellung und Haltung, d.h. der Tugenden, denen sich die Ärzteschaft zum Wohle des Patienten verpflichtet weiß. Dass Großteile der hippokratischen Normen unbeschadet der Jahrtausende ein Dauerbrenner geblieben sind, ist nur allzu leicht verständlich. Trotz oder gerade durch die wissenschaftlichen Fortschritte sind die ethischen Forderungen an den Ärztestand keineswegs geringer geworden. Jahrhunderte hindurch hat die Gesellschaft mit ihrem Vertrauen diese hohen ethischen selbstauferlegten Anforderungen der Ärzteschaft honoriert.
Die Arzt-Patient-Beziehung hat sich aber nun stark gewandelt. Die Autonomie des Patienten hat ihm eine andere Stellung in dieser Beziehung gegeben. Der Patient will sein Vertrauen nur auf streng kontrollierbare Grundsätze bauen. Ein freiwillig selbstauferlegter aber schwer kontrollierbarer Kodex genügt der heutigen Gesellschaft nicht mehr. Sie will sich absichern. Sie muss es auch tun, wenn man bedenkt, welch unglaubliches Ausmaß an Manipulationsmöglichkeiten dem Mediziner in die Hände gelegt sind. Pflichten werden formuliert, an die sich der Arzt zu halten hat, Forderungen, an denen die Redlichkeit seines Tuns gemessen wird. Ein Großteil dieser Forderungen hat im Gesetz seinen Niederschlag gefunden. Der Arztberuf wird von einem Bündel deontologischer Pflichten begleitet, die im Gesetz ihre konkrete Ausformulierung, und in der Rechtsprechung ihr Kontrollorgan gefunden haben. Das Pendel schlägt bisweilen in die andere Richtung aus. Patientenanwälte und Ombudsstellen haben alle Hände voll zu tun, um den Forderungen der Patienten Gehör zu verschaffen. Manch einem Arztkollegen wird dadurch die eigene Berufsausübung verleidet. Wir erleben die Tendenz, daß dem Arzt immer mehr Pflichten und dem Patienten immer mehr Anspruchsrechte eingeräumt werden.
Anhand der Tugendethik kann die Sachlage dieser Problematik deutlich aufgezeigt werden. Tugend als unaufgebbare sittliche Anforderung des Gelingens des Lebens, ist nicht exklusiv für einen Berufsstand bestimmt, sondern Wegweiser aller Sittlichkeit, der des Arztes wie auch der des Patienten. Und Tugenden stehen vor Pflichten, d.h. wir haben Pflichten, weil wir zur Sittlichkeit, d.h. an Tugenden gebunden sind. Auch der Patient handelt im Rahmen der Arzt-Patient-Beziehung und je mehr er auf Autonomie pocht, um so stärker muss er sich für sein Handeln verantworten, d.h. um so stärker ist er sittlich gefordert. Er sollte auch im Hinblick auf seine Gesundheit das „Gelingen seines Lebens“ in die Hand nehmen und nicht nur die Pflichten des Arztes einfordern, sondern in erster Linie die von ihm selbst geforderten Tugenden und Pflichten wahrnehmen. Wo wird heute überhaupt von Tugenden und von Pflichten des Patienten gesprochen? In einer Zeit, in der überall in der Welt die Frage aufgeworfen wird, welches Maß an Gesundheitsversorgung wir uns leisten können, muss das Augenmerk auch auf das Verhalten des Patienten im Behandlungsprozess gerichtet werden oder der Blick auf die Lebensführung aus Gründen der Prävention gewährt werden.
Es geht also um Tugenden und Pflichten, aber nicht nur um die des Arztes, sondern auch um die des Patienten. Deshalb enthält dieses Heft neben einem allgemeinen Aufsatz von M. Rhonheimer über die anthropologischen Grundlagen der Tugenden und einem anderen von E. Prat über den Stellenwert der Tugenden in der Bioethik, eine Arbeit von D. Engelhardt, die die erwähnte Thematik der Tugenden des Patienten gründlich beleuchtet.
Die Herausgeber