Die Legitimität von Tötungshandlungen im modernen Staat: eine biopolitische Perspektive
Zusammenfassung
Hinsichtlich der Legitimität von Tötungshandlungen vollzieht sich in Europa seit dem 18. Jh. ein Wandel, der sich in der zunehmenden Ablehnung der Todesstrafe und der Akzeptanz des Suizids abbildet. Im Konzept der Biopolitik nach Michel Foucault ist die Legitimitätsrationalität von Tötungshandlungen in die Machttechniken des Staates eingeschrieben. Wir stellen die These einer historischen Ausdehnung der Interventionsfelder der Biopolitik in Form von Zyklen vor. In jedem Zyklus folgt auf eine Phase der staatlichen Etablierung biopolitischer Machttechniken eine Phase der Subjektivierung neuer Normen und Wissensapparate. Die Funktionsweise des modernen Staates eröffnet auf diese Weise das Feld für die Akzeptanz eugenischer Maßnahmen sowie der Tötung auf Verlangen. Das Individuum folgt dabei einer „Ordnung des Wissens“, deren Grundlagen und Intentionen ihm weitgehend verborgen bleiben.
Schlüsselwörter: Biopolitik, Foucault, Staatsrassismus, assistierter Suizid, Tötung auf Verlangen
Abstract
Since the eighteenth century, a shift has taken place in Europe regarding the justification of homicide. This has become apparent through increasing opposition to capital punishment and growing acceptance of suicide. In accord with Michel Foucault’s concept of biopolitics, the rational justification of homicide is embedded in the structure of state power. This article explores the historic expansion of biopolitical fields of intervention as a ‘cyclical discourse’. In each cycle, the state establishment of biopolitical power techniques is followed by a phase in which new norms and new knowledge sets undergo a process of subjectification. In this way, the means by which the modern state operates has enabled individual acceptance of eugenic measures and euthanasia. The individual thus follows an ‘order of knowledge’, whose foundations and whose intentions remain largely hidden from him.
Keywords: biopolitics, Foucault, state racism, assisted suicide, euthanasia
1. Einleitung
„Wenn wir an die Weise denken, wie der moderne Staat begann sich für das Individuum zu interessieren, sich mit seinem Leben zu beschäftigen, stoßen wir auf ein Paradoxon. Genau zu dem Zeitpunkt, als der Staat seine größten Massaker in Angriff nahm, begann er auch, sich um die körperliche und geistige Gesundheit des Einzelnen zu sorgen… Dieses Wechselspiel zwischen Leben und Tod ist eines der größten Paradoxa des modernen Staates.“
M. Foucault, 19791
Hinsichtlich der Legitimität von Tötungshandlungen vollzieht sich in Europa seit dem 18. Jh. ein Wandel, der sich paradigmatisch in der zunehmenden ethischen und juridischen Ablehnung der Todesstrafe einerseits und der Akzeptanz des Suizids andererseits abbildet. Nach dem Konzept der „Biomacht“ des französischen Philosophen Michel Foucault ist die Legitimitätsrationalität von Tötungshandlungen in die Herrschaftsstruktur und in die Machttechniken des Staates eingeschrieben.2 Zugleich mit dem Erscheinen absolutistischer Staatsformen nach dem Westfälischen Frieden treten „das Leben und der Körper“ der Menschen zunehmend in „die Ordnung des Wissens“ und „in das Feld der politischen Techniken“ ein. Foucault sieht darin die Genese einer neuartigen „Biomacht“ bzw. „Biopolitik“. In den Bereich der „politischen Praktiken und der ökonomischen Beobachtungen“ traten ab dem 17. Jh. die „Probleme der Geburtenziffer, der Lebensdauer, der öffentlichen Gesundheit, der Migration und Besiedelung.“3 Die Gesundheit von Bevölkerungen sowie die Ansiedlung und Migration von Menschengruppen unterliegen in dieser neuen Machttechnologie rationaler Planung und dienen politischen Zielen. Foucault begreift diesen historischen Wandel nicht als eine bloße Erweiterung politischer Zielsetzungen und Herrschaft auf zuvor unbeachtete Bereiche des menschlichen Lebens, sondern als einen strukturellen Wandel in der Weise des Regierens und in der Organisation staatlicher Macht, dem die Einbeziehung der biologischen Existenz des Menschen inhärent ist. Diese Transformation wertet er als eine der wichtigsten in der Geschichte der menschlichen Gesellschaften, die zu beachtlichen Folgen führt.4 Zu diesen zählt insbesondere die Legitimation von Tötungshandlungen mittels einer als „Staatsrassismus“ bezeichneten Legitimationsrationalität, welche in „die Funktionsweise des modernen Staates eingeschrieben ist“.5
Nach einer kurzen strukturierten Darstellung der wesentlichen Elemente des Biopolitikkonzepts stellen wir in diesem Beitrag die These einer historischen Ausdehnung der Interventionsfelder der Biopolitik in Form von Zyklen vor. Gemäß dieser These folgt in jedem Zyklus auf eine Phase der staatlichen Etablierung biopolitischer Machttechniken eine Phase der Subjektivierung der neuen Normen und Wissensapparate. Auf dieser Grundlage beschreiben wir den Wandel in der Legitimitätsrationalität von Tötungshandlungen als Erscheinungsformen des Staatsrassismus.
2. „faire vivre“ – Das Konzept der Biopolitik bei Michel Foucault
Mitte der 1970er-Jahre versuchte Michel Foucault eine gesellschaftlich-politische Entwicklung zu deuten, nach welcher „das Leben und der Körper“ im Laufe des 18. Jahrhunderts in den „Bereich der Macht“ eingetreten sei. Nunmehr, schreibt er, gäbe es „…Körper und Bevölkerungen. Die Macht ist materialistisch geworden. Sie hört auf in ihrem Wesen juridisch zu sein. Sie muss sich mit diesen wirklichen Dingen befassen, die der Körper, das Leben sind.“6 Foucault nennt diese, auf die realen materialistischen Dinge „Körper“ und „Leben“ und weniger auf Rechte und Gesetze gerichtete Machtform „Biomacht“ (bio-pouvoir) oder „Biopolitik“ (bio-politique).7 Durch die Biopolitik wird eine neue Macht8 charakterisiert, „deren höchste Funktion von nun an vielleicht nicht mehr zu töten ist, sondern das Leben in allen seinen Teilen zu verleihen.“9
2.1. Ursprünge und Ziele der Biopolitik
Ziel der neuen Machttechnologie der Biomacht ist es, „das Leben zu mehren, seine Dauer zu verlängern, seine Möglichkeiten zu vervielfältigen, seine Unfälle abzuwenden oder auch seine Defizite auszugleichen...“, kurz: „leben zu machen“ (faire vivre).10 Ab dem 17. Jh. geht es den Regierungen darum, „Kräfte hervorzubringen, wachsen zu lassen und zu ordnen, anstatt sie zu hemmen, zu beugen oder zu vernichten“.11 Foucault bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung des Kapitalismus,12 welcher „das Wachsen der Körper und der Bevölkerungen, ihre Stärkung wie auch ihre Nutzbarkeit und Gelehrigkeit…“ braucht, sowie „Machtmethoden, die geeignet waren, die Kräfte, die Fähigkeiten, das Leben insgesamt zu steigern, ohne deren Unterwerfung zu erschweren.“13 Dagegen vollzieht sich die Machtausübung in „historischen Gesellschaftstypen“ als „Abschöpfungsinstanz, als Ausbeutungsmechanismus, als Recht auf Aneignung von Reichtümern, als eine den Untertanen aufgezwungene Entziehung von Produkten, Gütern, Diensten, Arbeit und Blut…“14 „Die Macht war vor allem Zugriffsrecht auf die Dinge, die Zeiten, die Körper und schließlich das Leben; sie gipfelte in dem Vorrecht, sich des Lebens zu bemächtigen, um es auszulöschen.“15
2.2. Die zentralen Machttechniken der Biopolitik: Disziplinierung und Regulierung
In der sich entwickelnden kapitalistischen Industriegesellschaft des 18. Jh. scheint die Machtmechanik der alten Souveränitätsmacht nicht imstande zu sein, den ökonomischen und politischen Körper zu regieren. Zu viele Vorgänge entgehen ihr, zugleich „oben“ wie „unten“, auf der Ebene des Details, wie auf der Ebene der Masse.16 Eine erste, einfach umzusetzende Akkommodation geschieht schon im 17. Jh. „auf Detailebene“: disziplinäre Ausrichtung der individuellen Körper mittels Überwachung und Drill im lokalen Bereich, d. h. in Schulen, Spitälern, Kasernen, Werkstätten etc. Dann folgt Ende des 18. Jh. eine zweite Akkommodation auf der Ebene der globalen Phänomene, der Bevölkerungen, mit ihren biologischen Prozessen der Menschenmassen. Es entwickeln sich zwei sich ergänzende Strategien im Feld der politischen Praktiken, von Foucault als „Pole“ der Biopolitik bezeichnet.
a) Erster Pol der Biopolitik: Die Sozialdisziplinierung der Körper
Es handelt sich um einen neuen Machtmechanismus, der sich „zunächst auf die Körper oder auf das, was sie tun, statt auf die Erde und ihre Produkte bezieht“.17 Diese „Disziplinarmacht“18 bildet eine Machtform, deren Ausübung auf „kontinuierlicher Überwachung und nicht auf diskontinuierliche Weise durch Systeme chronischer Abgaben oder Pflichten“ beruht. Sie war eines der „grundlegenden Instrumente für den Aufbau des industriellen Kapitalismus und des ihm entsprechenden Gesellschaftstyps.“19 Die Disziplinarmacht ist Träger ihres eigenen Diskurses und „Schöpfer von Wissensapparaten, von Wissen und von vielfältigen Erkenntnisfeldern“. Jedoch ist der Diskurs der Disziplin dem des Gesetzes fremd. Die neue Macht wird folglich „einen Diskurs führen, der der Diskurs der Regel sein wird, aber nicht der von der Souveränität abgeleiteten juristischen Regel; sie wird einen Diskurs der natürlichen Regel führen, das heißt der Norm…“, und ihr theoretischer Rahmen wird nicht „das Gebäude des Rechts, sondern das Feld der Humanwissenschaften“ sein.20
b) Zweiter Pol der Biopolitik: Die Regulierung der Bevölkerung
Da die Disziplinierung sich immer nur an den einzelnen Menschen richten kann, erfasst sie den von ihr generierten „Gesellschaftskörper“ (corps social) jedoch nur partiell, d. h. „genau genommen homogenisiert die Disziplin nur innerhalb der Grenzen der Individualisierung“.21 Exakt an dieser Stelle setzt der zweite Pol der Biopolitik, der sich Ende des 18. Jh. entwickelte, ein, indem er die Defizite des ersten Pols gewissermaßen ergänzt und die Biomacht komplettiert. Ausgehend von der Bevölkerungspolitik insbesondere des Merkantilismus taucht etwas auf, „das eine andere, diesmal nicht disziplinäre Machttechnik ist.“22 „Die neue Technologie, die sich installiert, richtet sich an die Vielzahl der Menschen, aber nicht insoweit sie sich in Körpern bündelt, sondern im Gegenteil als eine, die eine Gesamtmasse bildet, die von allen Vorgängen berührt wird, die dem Leben eigen sind – Vorgänge wie die Geburt, der Tod, die Produktion, die Krankheit etc.“23 Erstmals tritt der Begriff der „Bevölkerung“ im eigentlichen Sinn in Erscheinung und eine ihr zugeordnete neue, „regulierende“ statt „disziplinierende“, Machttechnik: „die nach gewissen Regeln organisierte Masse anstelle der zu regelnden Individuen“.24 Von diesem Zeitpunkt an widmen sich eine Reihe von Beobachtungstechniken, statistische wie administrative, ökonomische und politische, der Regulierung der Bevölkerung. Eigene Verwaltungslehren entstehen unter der Bezeichnung „Policeywissenschaften“ mit der Aufgabe, das Verhalten der Menschen und ihre Lebensverhältnisse im Sinne einer Steigerung der Staatsmacht (vgl. raison d’État) zu verbessern. Die Pole der Disziplinierung und der Regulierung stehen weniger in einer Opposition zueinander als dass sie sich vielmehr ergänzen und gegenseitig verstärken. Die Regulierung besitzt letztlich das gleiche Ziel wie die Disziplin, ist „alles in allem auf die Maximierung der Kräfte und ihre Extraktion gerichtet“,25 erreicht es hingegen auf völlig anderen Wegen.
3. Konsequenzen der Biopolitik
3.1. Die Verbindung der beiden Machttechniken im Konzept der Norm
Beide Strategien, die Disziplinierung wie die Regulierung von Massenphänomenen, organisieren sich um das Konzept der Norm. Allgemein „lässt sich sagen, dass das Element, das vom Disziplinären zum Regulatorischen verläuft […], das zugleich die Kontrolle der disziplinären Ordnung des Körpers und der Zufallsereignisse einer biologischen Vielfalt erlaubt, dass dieses Element […] die Norm ist.“26 Zur Machtausübung durch das Recht27 gesellt sich die neue Machttechnik, sodass „die Vorgehensweisen der Normierung mehr und mehr die Verfahrensweisen des Gesetzes kolonisieren.“ Seit dem Erscheinen der Biopolitik „leben wir in einer Gesellschaft, die dabei ist aufzuhören, eine Gesellschaft des Rechts zu sein. Die Gesellschaft des Rechts ist die monarchische Gesellschaft gewesen.“28 Die Norm wird äußerlich gesehen zum „Kriterium der Aufteilung der Individuen“,29 aber ihre Rolle geht tiefer. Im Rahmen der Entwicklung des Begriffs der „Gouvernementalität“ beschreibt Foucault, wie biopolitische Regierung zum Teil auf einer Führung der Subjekte durch Normen beruht, indem die Subjekte sich selbst – sogar innerhalb ihrer eigenen Freiheit – normieren.30
3.2. Tod und Töten in der Biopolitik: Staatsrassismus
Wie kann nun – bei zunehmend fortschreitender Ausbreitung der Biomacht unter gleichzeitigem Rückzug der alten Souveränitätsmacht – der Staat noch töten oder auch nur den Tod zulassen, da die essentielle Aufgabe der Biopolitik die Steigerung des Lebens, seiner Dauer, seiner Qualität, seiner Gesundheit ist?31
a) Integration von Recht und Biomacht
Zur Integration des Todes benötigt die Biopolitik ein Mittel, das erlaubt, in dem „Kontinuum des Biologischen“ einen Schnitt zu vollziehen „zwischen dem, was leben darf, und dem, was sterben muss“. Das zentrale Problem in der Relation Biomacht-Recht besteht in der Unvereinbarkeit des Biologischen, das ein „Kontinuum des Biologischen“ bildet, mit dem auf diskreten Wertungen beruhenden Recht, denn in einer auf das Recht gegründeten Gesellschaft geht es darum, „die Linie zu ziehen, welche die gehorsamen Untertanen von den Feinden des Herrschers trennt“.32 Als Lösung des Problems der Ausübung eines Tötungsrechts in biopolitisch funktionierenden Machtstrukturen identifiziert Foucault einen Grundmechanismus der Macht unter den Herrschaftsmechanismen des Staates, den er als „Staatsrassismus“ (racisme d‘État) bezeichnet.33 Dieser liefert das gesuchte Diskretisierungsmesser. Das alte Souveränitätsrecht zu töten funktioniert erst über den Staatsrassismus als jene für den biopolitischen Staat entscheidende Machttechnologie, die es ihm erlaubt zu töten und zugleich die Funktion des Todes in der biopolitischen Machtökonomie sicherzustellen.
Diesen Begriff des Rassismus in seiner „modernen, staatlichen, biologisierenden Form“34 grenzt Foucault deutlich von einem traditionellen Rassismusverständnis als einem gegenseitigen Rassenhass oder als einer von Gruppen oder Staaten getragenen ideologisch aufgeladenen Feindseligkeit ab. Dagegen sei es eine Spezifität des Staatsrassismus, dass dieser gerade nicht mit „Mentalitäten, Ideologien oder mit den Lügen der Macht“ verbunden sei, sondern eingeschrieben in die Technik und Technologie der Macht, spezifisch in einen Mechanismus, welcher die Ausübung der Biopolitik erst ermögliche.35 Foucaults biopolitischer Staatsrassismus ist ein dezidiert auf biologische Kategorien orientierter Begriff.36
b) Funktionsweise des Staatsrassismus: Gefahren beseitigen anstatt Gegner besiegen
Die Biomacht ist im Gegensatz zur rechtsbasierten Souveränitätsmacht auf die Kontinua des Biologischen und des Lebens gerichtet. Erst mittels Diskretisierung (Rassismus) als Instrument erfolgt der Brückenschlag zum Recht. Der Staatsrassismus besitzt daher zwei Hauptaufgaben und damit verbundene Funktionsmechanismen:
- einen Bewertungs- bzw. Selektionsmechanismus, um „eine Zäsur biologischer Art zu etablieren“, also einen Einschnitt vorzunehmen im continuum biologique zur Unterscheidung des Teiles, der leben darf, von jenem, der keinen Lebenswert besitzt. Es handelt sich darum, das biologische Kontinuum zu fragmentieren, indem das Lebende nach Kriterien des Wertes und der Nützlichkeit verteilt wird.37
- einen Beseitigungs- bzw. Vernichtungsmechanismus, um eine positive Beziehung der Art „je mehr du sterben lassen wirst, umso mehr wirst du – genau deswegen – leben“ zu etablieren, die Foucault als „Beziehung kriegerischen Typs“ (relation de type guerrier) bezeichnet. Sie ist keine Erfindung des modernen Staats, aber sie funktioniert im Staatsrassismus auf eine ganz neue Weise, die exakt vereinbar ist mit der Ausübung einer Biopolitik: Töten und Sterbenlassen im Namen und zugunsten des Lebens.38 Sie darf nicht als eine militärische oder kriegerische Konfrontation verstanden werden, sondern als eine „Beziehung biologischen Typs“: „je mehr abnormale Individuen eliminiert sein werden, desto weniger Degenerierte wird es im Verhältnis zur Spezies geben, und desto mehr werde ich – nicht als Individuum, sondern als Spezies – leben, stark sein, kräftig sein“.39
Die Tötung, der Tötungsbefehl, zielt im System der Biopolitik nicht auf einen Sieg über Kontrahenten, sondern auf die Elimination biologischer Gefahren im Sinne einer Stärkung und Sicherung des eigenen Lebens und des Lebens der Spezies, die mit dieser Elimination einhergeht.40 Bezogen auf den Krieg handelt es sich nun nicht mehr nur um die Zerstörung des Gegners, sondern auch um die Eliminierung der gegnerischen Rasse als einer biologischen Gefahr für die eigene Rasse. Foucault begreift den Begriff der Tötung in diesem Zusammenhang zudem nicht eingeschränkt auf eine Tötung im eigentlichen Sinn, sondern inkludiert alle „indirekten Tötungen“: jemand dem Tod aussetzen, das Sterberisiko zu erhöhen, oder auch den politischen Tod, die Vertreibung, den Ausstoß.41 Der Staatsrassismus ist auch inhärente Bedingung für die Akzeptanz des „indirekten Tötens“ in einer Normalisierungsgesellschaft mit ihren auch im Bereich des Verhaltens ansetzenden „Zäsuren“.
Zusammenfassend: Der unideologische Machtmechanismus namens Staatsrassismus legitimiert im modernen Staat Tötungshandlungen und erfüllt zwei machttechnische Aufgaben: erstens, Lebensprozesse zu bewerten, um sie zu zäsieren und zweitens, jene als für das Leben gefährlich oder schädlich bewerteten Prozesse zu beseitigen. Man könnte in anderen Worten sagen, dass sich der Umgang mit Lebensprozessen an einem medizinischen Wissensapparat (dem der Hygiene) ausrichtet: biologische Gefahren erkennen und eliminieren,mit dem Ziel das Leben zu schützen.
4. „Deshalb beginnt die wahre Neuzeit erst nach dem Westfälischen Frieden“42 – Zyklen der Biopolitik
Im Folgenden stellen wir die These vor, derzufolge die historische Entwicklung der Biopolitik in Zyklen geschieht. In diesen biopolitischen Zyklen folgt in Bezug auf den vorherrschenden Träger der Biopolitik jeweils auf eine einleitende Staatsphase eine Individualphase.43 Wir fragen dabei nach den Erscheinungsformen des Staatsrassismus auf dem Hintergrund dieser Phasen, um Aufschluss über den Wandel der Legitimität von Tötungshandlungen zu erhalten.
Foucault selbst beschreibt eine sukzessive Entwicklung der Biopolitik in Bezug auf ihre Machtmechanismen: Im 17. Jh. entwickelt sich zuerst die auf die Disziplin orientierte „Anatomo-Politik des menschlichen Körpers“, etwas später bis zur Mitte des 18. Jh. die auf die Bevölkerungen als „Vielzahl der Menschen“ gerichteten regulierenden Steuerungen (contrôles régulateurs) der Biopolitik.44 Diese Entstehungsgeschichte impliziert, dass die Objekte der Biopolitik zuerst das Verhalten des Einzelnen und – mit etwas Verzögerung – das Verhalten von Bevölkerungen auf der Ebene von Massenphänomenen waren. Zu Beginn des 19. Jh. tritt zudem die menschliche Spezies in das Blickfeld, und zwar hinsichtlich ihrer natürlichen und nichtnatürlichen (speziell urbanen) Lebensverhältnisse und Milieus.45 Im späten 19. Jh. hat sich dann sehr schnell eine Verknüpfung zwischen der biologischen Theorie um die Evolutionslehre und dem Machtdiskurs entwickelt, wodurch die Biologie der menschlichen Gattung in das Feld der Biopolitik – insbesondere über den Staatsrassismus – eintrat.46
Foucaults Darstellungen beinhalten bereits unsystematisch eine fortschreitende historische Expansion des Interventionsfeldes der Biopolitik, beginnend beim individuellen Verhalten und fortschreitend über Massenphänomene und Lebensverhältnisse der Bevölkerung bis hin zur Biologie der menschlichen Gattung. Akteur bleibt jedoch immer der moderne Staat mit seinen Machtmechanismen und Wissensapparaten. Die Rolle des Subjekts und der Subjektivierungsprozesse bleiben weitgehend unbeachtet. Sie werden von Foucault erst später mit dem Konzept der „Gouvernementalität“ in einem allgemeineren Rahmen seiner Machttheorie thematisiert. Gemäß der zentralen Rolle von inhärenten Normierungsprozessen im Konzept der Biopolitik ist zu erwarten, dass Subjektivierungsprozesse historisch wirksam werden und das Subjekt die neuen Normen und Wissensordnungen internalisiert. Wir gehen daher von der These aus, dass innerhalb jedes Interventionsfeldes eine stetige Zunahme der von der Bevölkerung selbständig getragenen und im Eigeninteresse geforderten biopolitischen Maßnahmen zu beobachten und in biopolitisch bedeutsamen Ereignissen und Diskursen historisch zu verorten ist. Dies führt uns zu den folgenden zwei Annahmen:
- Die historische Genese der Biopolitik erfolgt seit dem 17. Jh. durch schrittweise Erweiterung ihres Interventionsfeldes, zum Teil in Wechselwirkung mit wissenschaftlich-technischen Entwicklungen. Zwei grundlegende Interventionsfelder begründen die zwei historischen Hauptzyklen: der „Bevölkerungs-Zyklus“ beginnend ab ca. dem Jahr 1660: im Fokus stehen „Verhalten und Verhältnisse“, sowie der „Biologie-Zyklus“ ab ca. 1860: im Fokus stehen die „Biologie des Körpers und der Gattung“.
- Jeder Zyklus durchläuft zwei Phasen. Er beginnt mit einer „Staatsphase“, während welcher der Staat biopolitische Machttechniken etabliert und trägt, welche mit der Entstehung von Wissensapparaten und von Normierungen im betreffenden Interventionsfeld einhergehen. In der Folge führen die Normen- und Wissensbildungen zu einer „Individualphase“, in welcher die vom Staat eröffneten Interventionsfelder von den Individuen aktiv über Subjektivierungsprozesse (Techniken der Selbstführung und -normierungen) im Sinne der biopolitischen Rationalität ergänzend mitgetragen werden.
4.1. Bevölkerungs-Zyklus: Verhalten und Verhältnisse als Objekt der Biopolitik (ca. 1660 – 1860)
In den Jahren um 1660 konzentrieren sich tiefgreifende Veränderungen in den europäischen Gesellschaften. „Nach dem Tode Cromwells erfolgt 1660 die Restauration der Stuarts; nach dem Tode Mazarins gelangt 1661 Ludwig der XIV. zur selbständigen Regierung“.47 Letzterer ernennt 1661 Jean-Baptiste Colbert zu seinem Finanzverwalter, der seine späteren ministeriellen Stellungen der Implementierung merkantilistischer Bevölkerungspolitik widmen wird. Im Absolutismus mit seinem Ziel der Steigerung der Kräfte und des Reichtums des Staates (raison d’État) wird die Bevölkerung in Verbindung mit Ideen des Merkantilismus eines der vorrangigen Objekte der politisch-ökonomischen Intervention. Zur gleichen Zeit, in der Hobbes mit dem neuen Denken die gesellschaftliche Ordnung analysiert (sein Leviathan erscheint 1651), suchen andere nach den laws of mortality, d. i. den „Gesetzen der Bevölkerung“, die die beobachteten Regelmäßigkeiten der Geburten oder der Sterblichkeit beschreiben. Der Engländer John Graunt berechnet im Jahre 1662 die erste Sterbetafel („life table“) – nach neueren Forschungen wahrscheinlich inspiriert von seinem Freund William Petty, dem Merkantilisten und Schüler Hobbes.48
4.1.1. Biopolitik im ersten Zyklus: Von der „Staatshygiene“ zur „Privathygiene“
Im ersten Zyklus, von der Mitte des 17. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, richtet sich die Biopolitik auf den „Bestand des Lebendigen“, d. h. die Bevölkerung und ihre Prozesse werden das Objekt gezielter staatlicher Planung. In einer ersten Phase – bis etwa zur Französischen Revolution – ist der Träger der Biopolitik der Staat, der erstmals Steuerungsmaßnahmen auf Bevölkerungsebene als seine vorrangige Aufgabe begreift. Es entstehen zur effizienteren Ausübung der neuen administrativen Aufgaben – unter dem Titel „Polizeiwissenschaften“ zusammengefasst – neue Verwaltungstechniken.
In der Individualphase dieses ersten Zyklus, die in den vorrevolutionären Jahren Mitte des 18. Jh. einsetzt, fordert in einem Emanzipationsprozess der Bürger zunehmend ein Recht auf gesunde Existenzbedingungen auch im persönlichen Interesse – der Einzelne wird nun zum Subjekt der neuen Machttechnologie. Exemplarisch seien für die Zeit vor der Französischen Revolution der deutsche Arzt Johann Peter Frank und für die Zeit der Deutschen Revolution 1848/49 der Pathologieprofessor Rudolf Virchow angeführt. In seinem ab 1779 erscheinenden Hauptwerk „System einer vollständigen medicinischen Polizey“ folgt Frank zwar den Ideen der merkantilistischen Bevölkerungsvermehrung, überschreitet diese Ideen aber in Richtung der späteren Virchow’schen „Sozialen Medizin“ als eines Bürgerrechts.49 Virchow forderte 1849: „Eine vernünftige Staatsverfassung muss das Recht des Einzelnen auf eine gesundheitsmäßige Existenz unzweifelhaft feststellen.“
Entsprechend den biopolitischen Objekten dieser Epoche tritt der Staatsrassismus in der Form des „indirekten Tötens“ in Erscheinung. Bewertungs- und Beseitigungsmechanismen setzen beim Verhalten an (Sozialdisziplinierung) und bei den Verhältnissen (Existenzbedingungen, Traditionen, Rechte etc.). Auf der Ebene des Verhaltens werden die nicht den neuen Normen entsprechenden Individuen aus der Gesellschaft exkludiert und in für diesen Zweck neu geschaffene Institutionen (wie z. B. dem Hôpital Général in Paris) gebracht. Auf der Ebene der Verhältnisse geht es um die Abschaffung von überlieferten Traditionen, Konventionen, Rechten und Regelungen wie Heiratsverboten und Feiertagen. In Bezug auf den gesundheitlichen Wissens- und Verwaltungsapparat spannt sich der Bogen von der Medizinischen Polizei als einer staatlich initiierten „Staatshygiene“ hin zur zunehmenden Etablierung individualhygienischer Verhaltensnormen und -weisen im Sinne einer „Individual“- bzw. „Privathygiene“.
4.2. Biologie-Zyklus: Menschliche Biologie als Objekt der Biopolitik (ca. 1860 – heute)
Bis zur Revolution von 1848/49 war das Objekt der Biopolitik die Gesundheit der Bevölkerung und das, was ihr in jener Zeit zugrunde liegt, das Verhalten der Bürger und ihre Lebensbedingungen. Um die Mitte des 19. Jh. beginnt ein Prozess wirksam zu werden, der den Herrschaftsbereich der Biomacht auf ein neues Feld des Lebendigen ausdehnt: die Biologie des menschlichen Körpers. Die Ideen kristallisieren sich in der von zeitgenössischen Wirtschaftstheorien (Th. Malthus etc.) inspirierten Entwicklungslehre Darwins. Die Veränderlichkeit der Arten bedeutet, dass die Eigenschaften des Körpers und der ganzen Spezies veränderbar sind, steigerbar wie auch einer vermuteten Degenerationsgefahr unterliegend. Die Idee der Degenerationsgefahr erlangte starke Verbreitung durch das 1857 in Paris erschienene Buch des französischen Psychiaters Bénédict-Auguste Morel, in welchem er eine Theorie einer erblichen Zunahme von „Entartung“ („dégénérescence“) vorstellte. Darwin, der zwei Jahre später (1859) eine Theorie für die Entwicklung der Tierarten vorlegte, war wesentlich von Malthus inspiriert. Die Ideen der Vervollkommnung im biologischen Bereich wurden von Francis Galton, einem Vetter Darwins, in den Jahren ab 1860 popularisiert. Er schlägt die Schaffung einer neuen Lehre vor, deren Ziel sein soll, „die angeborenen Eigenschaften einer Rasse zu verbessern und zu höchster Vollkommenheit zu entwickeln.“ Für die neue Lehre verwendet er 1883 den Begriff national eugenics, im deutschen Sprachraum Rassenhygiene genannt.
Zu dieser Zeit, da ein staatlicher Eingriff in die Biologie des Körpers gefordert wird, tritt erstmals auch die Forderung nach der Möglichkeit der Vernichtung des biologisch „unwerten“ Lebens im staatlichen Interesse, der Ruf nach einer Legalisierung der Euthanasie, in Erscheinung. Exemplarisch seien hier der deutsche Arzt Alfred Ploetz und der österreichische Psychologe Adolf Jost zitiert. In den Schriften von 1895 entwirft Ploetz die idealtypischen „Grundlinien einer Art rassenhygienischer Utopie, über deren komisches und grausames Äußere der Leser nicht zu erschrecken braucht“. Es erstaunt daher nicht, dass im gleichen Jahr erstmals ein konkretes „Recht auf den Tod“ im Interesse der Gesellschaft gefordert wird: 1895 publiziert Adolf Jost seine Streitschrift „Das Recht auf den Tod“.
4.2.1. Biopolitik im zweiten Zyklus: Von der „Staatsrassenhygiene“ zur „Privatrassenhygiene“
In der zweiten biopolitischen Epoche, die ab Mitte des 19. Jahrhunderts wirksam wird, verlagert sich der Schwerpunkt von der Bevölkerung auf die Biologie der Körper. Handelte es sich bisher um eine „Säuberung“ der Sitten und Lebensbedingungen, so soll nun der individuelle Körper wie der biologische Volkskörper gesünder und „reiner“ werden – bis zur Idee der „Reinigung“ des Genoms mittels gentechnologischer Verfahren und „prädiktiver Medizin“ im 21. Jahrhundert. Wiederum wird in einer ersten Phase, die etwa bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts dauert, die Biomacht zuerst vom Staat beansprucht. Die beiden Funktionen des Staatsrassismus, der Bewertungsmechanismus und der Beseitigungsmechanismus, richten sich auf die biologische Seite des Lebenden. In der extremsten Ausprägung vollzieht und legitimiert der Staat Tötungshandlungen auf der Basis biopolitischer Bewertungen. Staatseugenik und Staatseuthanasie, wie sie im Nationalsozialismus auftraten, sind ihre deutlichsten Ausformungen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg beginnt ab den 1960er-Jahren die zweite Phase des zweiten Zyklus – analog zum Bevölkerungszyklus – mit einer Individualisierung des biologischen Biopolitikzyklus. Angeführt sei hier das CIBA-Symposium der CIBA-Foundation im Jahre 1962 in London mit dem Titel „Man and his Future“, einem Treffen von Humangenetikern und Evolutionsbiologen, welches den eugenischen Diskurs nach der ersten Stille in der Nachkriegszeit wieder eröffnet. In den Niederlanden erscheint 1969 das vielbeachtete Buch „Medische macht en medische ethiek“ des Arztes Jan Hendrik van den Berg, das eine als sinnlos bewertete Lebens- und Leidensverlängerung kritisiert und in der Folge die Sterbehilfediskussion anstößt.50
Etwa 100 Jahre nach Beginn des Zyklus (um 1860) ist wieder eine Entwicklung zu beobachten, in welcher der einzelne Bürger zunehmend im eigenen (Gesundheits-)Interesse für das Recht auf Verfügung über seinen biologischen Körper (bzw. jenen seiner Familie) plädiert. Die Begriffe und Wissensapparate der Bewertungs- und der Beseitigungsmechanismen des Staatsrassismus treten nun in subjektivierter Form in Erscheinung. Sie werden – vermittelt über einen unreflektierten historisch-gesellschaftlichen Prozess – vom Individuum übernommen, so wie im Laufe des ersten Zyklus der Bürger die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften in seinem eigenen Interesse einzufordern beginnt. Nun umfassen sie in den deutlichsten Ausformungen die Wünsche nach einer Individual- bzw. Privateugenik (im Gegensatz zur Staatseugenik der ersten Phase) sowie nach individueller Tötung auf Verlangen, welche als Individual- bzw. Privateuthanasie zu bezeichnen wäre, insoweit sie aus der biopolitischen Rationalität resultiert. Neue empirische Studien bestätigen einen auf individueller Ebene bestehenden Zusammenhang zwischen der Akzeptanz der Tötung auf Verlangen einerseits und der Einstellung zu biopolitischen Positionen andererseits.51
Referenzen
- Foucault M., Dits et écrits 1954-1988, Tome II: 1976-1988, Gallimard, Paris (2001), S. 802 [Alle Übersetzungen aus dem Französischen vom Autor]
- Foucault beschreibt seinen Zugang 1979 in einem Interview wie folgt: „Mir geht es nicht um eine Geschichte der Institutionen oder der Ideen, sondern um die Geschichte der Rationaliät, wie sie in den Institutionen und im Verhalten der Menschen am Werk ist.“ (Foucault M., siehe Ref. 1, S. 803)
- Foucault M., Histoire de la sexualité, Tome I: La volonté de savoir, Gallimard, Paris (1976) S. 184
- Foucault M., siehe Ref. 1, S. 1013, u. Ref. 3, S. 188
- Foucault M., Il faut défendre la société. Cours au Collège de France (1975-1976), Seuil/Gallimard, Paris (1997), S. 232
- Foucault M., siehe Ref. 1, S. 1013
- Foucault verwendet die beiden Begriffe nicht einheitlich, sondern in unterschiedlichen Akzentsetzungen, jedoch praktisch synonym.
- Foucault trennt in den Arbeiten zur Biopolitik nicht immer klar zwischen den Begriffen „Macht“ und „Herrschaft“. Später (um 1978) wird er sich dessen bewusst und unterscheidet Machtbeziehungen, Herrschaftszustände und Regierungstechnologien (vgl. Lemke T., „Gouvernementalität“, in: Kleiner M. S. (Hrsg.), Michel Foucault. Eine Einführung in sein Denken, Campus, Frankfurt am Main (2001), S. 108-122)
- Foucault M., siehe Ref. 3, S. 183
- Foucault M., siehe Ref. 5, S. 226
- Foucault M., siehe Ref. 3, S. 179
- Die Transformation der Machttechnologie und die Entwicklung des Kapitalismus bedingen sich gegenseitig nach Foucaults Auffassung (Foucault M., siehe Ref. 1, S. 1019)
- Foucault M., siehe Ref. 3, S. 185
- ebd., S. 178 f.
- ebd., S. 179
- Foucault M., siehe Ref. 5, S. 222
- ebd., S. 32
- Foucault entwickelte später in seinem Werk ein verwandtes bzw. erweitertes Machtkonzept unter der Bezeichnung „Pastoralmacht“. Diese ist „eine alte Machttechnik, welche in den christlichen Institutionen entstand.“ (Foucault M., siehe Ref. 1, S. 1048)
- Foucault M., siehe Ref. 5, S. 32 f.
- ebd., S. 34
- Le Blanc G., L’archéologie médicale du bio-pouvoir, Journée d’édute «Vie et pouvoir à partir de Foucault.», 13. déc. 2002, Unité Mixte de Recherche «Savoirs et Textes», Université de Lille 3, 2002. (http://www.univ-lille3.fr/set/), S. 2
- Foucault M., siehe Ref. 5, S. 215
- ebd., S. 216
- Le Blanc G., siehe Ref. 21, S. 3
- Foucault M., siehe Ref. 5, S. 219
- ebd., S. 225
- Zur Problematik des Begriffs des Rechts bei Foucault vgl. Biebricher T., Souveränität und Recht in der Staatsanalytik Foucaults, in: Vasilache A. (Hrsg.), Gouvernementalität, Staat und Weltgesellschaft: Studien zum Regieren im Anschluss an Foucault (Staat – Souveränität – Nation). Springer Fachmedien, Wiesbaden (2014)
- Foucault M., siehe Ref. 1, S. 1017
- ebd., S. 75
- Michaud Y., Des modes de subjectivation aux techniques de soi: Foucault et les identités de notre temps, Cités (2000); 2: 11-40, S. 21
- Foucault M., siehe Ref. 5, S. 226
- Foucault M., siehe Ref. 3, S. 190
- Foucault M., siehe Ref. 5, S. 213, 227 f.
- Foucault M., siehe Ref. 3, S. 197
- Foucault M., siehe Ref. 5, S. 230
- Thomas Lemke weist darauf hin, dass Foucaults Rassismusanalyse eine Reihe von „Missverständnissen und Fehllektüren“ hervorgerufen hat. Diese sei „auch nicht auf eine Form des (Rechts-)Extremismus zu reduzieren“, sondern fungiere als integraler Bestandteil der gesellschaftlichen „Normalität“. (Lemke T., Die politische Ökonomie des Lebens. Biopolitik und Rassismus bei Michel Foucault und Giorgio Agamben, in: Bröckling U. et al. (Hrsg.), Disziplinen des Lebens. Zwischen Anthropologie, Literatur und Politik, Gunter Narr Verlag, Tübingen (2004), S. 257-274)
- Foucault M., siehe Ref. 3, S. 189
- Foucault M., siehe Ref. 5, S. 227
- ebd., S. 228
- ebd., S. 228
- ebd., S. 229
- Friedell E., Kulturgeschichte der Neuzeit, Deutscher Taschenbuch Verlag, München (2005), 16. Aufl., S. 407
- Die These einer Entwicklung der Biomacht in zwei Hauptzyklen wurde von uns erstmals 2005 formuliert (Stronegger W., Wozu Public-Health? Eine Antwort aus bio-politischer Perspektive nach Michel Foucault, in: Sprenger M. (Hrsg.), Public-Health in Österreich und Europa, Pabst Science Publishers, Lengerich (2005), S. 107-113)
- Foucault M., siehe Ref. 3, S. 183, u. Ref. 5, S. 215
- Foucault M., siehe Ref. 5, S. 218
- ebd., S. 229
- Friedell E., siehe Ref. 42, S. 425
- Le Bras H., Naissance de la mortalité: L’Origine politique de la statistique et de la démographie, Gallimard-Le Seuil, Paris (2000)
- Lesky E. (Hrsg.), Johann Peter Frank. Seine Selbstbiographie, Verlag Hans Huber, Bern/Stuttgart (1969), S. 10
- vgl. Hochgrebe W., Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland?: Eine Analyse der aktuellen Diskussion unter medizinischen, philosophisch-ethischen und religiös-theologischen Aspekten, Books on Demand, Norderstedt (2005)
- Stronegger W., Die Einstellung zur Tötung auf Verlangen in der österreichischen Bevölkerung – Eine Folge weltanschaulicher Grundpositionen, in: Platzer J., Großschädl F. (Hrsg.), Entscheidungen am Lebensende. Medizinethische und empirische Forschung im Dialog, Nomos, Baden-Baden (2016)
Univ.-Prof. Dr. Willibald J. Stronegger
Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie
Medizinische Universität Graz, Austria
Universitätsstr. 6/I, A-8010 Graz
willibald.stronegger(at)medunigraz.at