Bioethik aktuell

Studie: Niederländische Ärzte verschreiben Sterbehilfe bei Einsamkeit und sozialer Isolation

Kritik in Belgien und Kanada an Legalisierung von Euthanasie bei „psychischer Erkrankung“

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In den Niederlanden sind Beihilfe zum Suizid und Euthanasie auch bei psychisch Kranken erlaubt, sofern die Sorgfaltskriterien der Euthanasiekommission (Regionale Toetsingscommissies Euthanasie, RTE) erfüllt werden. 66 von der RTE veröffentlichte Berichte über Erfüllung des Tötungswunsches bei psychisch Kranken in den Jahren 2011 bis Mitte 2014 wurden nun einer in JAMA Psychiatry (2016; doi:10.1001/jamapsychiatry.2015.2887) publizierten Studie analysiert. Das Ergebnis: Bei mehr als der Hälfte (55 Prozent) der Sterbehilfekandidaten wurde primär eine Depression für den Todeswunsch genannt, ein Viertel zeigte auch oder vor allem psychotische Merkmale, 42 Prozent hatten eine posttraumatische Belastungsstörung oder eine Angststörung. 56 Prozent der Menschen mit Tötungswunsch nannte soziale Isolation und Einsamkeit als Gründe, um aus dem Leben scheiden zu wollen. Laut RTE gab es auch Fälle von gesunden, aber lebensmüden Menschen, denen Euthanasie gewährt wurde.

Laut offiziellem Euthanasie-Bericht 2014 wurde in den Niederlanden offiziell bei 5.306 Personen aktive Sterbehilfe durchgeführt, durch Töten auf Verlangen (95 Prozent) oder Beihilfe zum Suizid (5 Prozent) (vgl. Bioethik aktuell, 9.11.2015).

Die gesetzliche Regelung in den Niederlanden sieht seit 2002 vor, dass der Arzt überzeugt sein muss, dass der Todeswunsch auf freiwilliger Basis und nach reiflicher Überlegung erfolgt, das Leiden des Patienten unerträglich ist, keine Aussicht auf Besserung besteht und der Patient über seine Prognose gut informiert ist. Zudem sollte der Arzt zusammen mit dem Patienten zur Ansicht gelangen, dass es keine vertretbare Alternative gibt. Ein weiterer, unabhängiger Arzt muss den Patienten begutachten und schriftlich bestätigen, dass diese Sorgfaltskriterien erfüllt sind (vgl. Ärztezeitung, online, 2.3.2016).

Studienleiter Scott Kim, Psychiater und Bioethiker an den US-National Institutes of Health in Bethesda fand unter den Euthanasie-Fällen auch solche wie den einer über 70-jährigen Frau, die keine gesundheitlichen Probleme hatte, aber nach dem Tod ihres Mannes nicht alleine leben wollte. Ihr (Selbst)Tötungswunsch wurde von niederländischen Ärzten erfüllt, obwohl die Frau sich angeblich „überhaupt nicht depressiv fühlte“, normal aß und trank und auch gut schlief. Angesichts dieser Fälle und auch der unterschiedlichen Beurteilungen durch Ärzte fragen die Autoren, ob das holländische System ausreichende Kontrollmechanismen enthält, um nicht allzu leichtfertig den Wünschen der Patienten nachzugeben.

Auch in Belgien regt sich Widerstand gegen die erlaubte Tötung auf Wunsch bei psychischen Kranken. Erst kürzlich hatten 65 Ärzte, Psychologen, Juristen, Philosophen und Apotheker in einem offenen Brief ein Verbot gefordert (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online, 10.12.2015). Der belgische Psychologe und Initiator Joris Vandenberghe betonte, dass die Bewertung psychischer Erkrankungen besonders schwierig sei, „weil die Entwicklung von psychiatrischen Störungen unberechenbar ist“. So würden etwa die Hälfte der Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung zehn Jahre nach der Diagnose oft nicht mehr darunter leiden, selbst wenn sie noch Symptome zeigten.

Dass nicht physischer Schmerz, sondern existentielle Ängste Hauptgründe für den Todeswunsch Suizidwilliger ist, zeigen die aktuellen Zahlen des US-Bundesstaats Oregon. Laut dem Oregon Death with Dignity Act 2015 wurden folgende Gründe angegeben: „weniger in der Lage zu sein, an Aktivitäten teilzuhaben, die dem Leben Freude geben“ (96 Prozent); Angst vor einem „Verlust von Autonomie“ und damit Sorge, Last für andere zu werden (92 Prozent); an dritter Stelle lag die Furcht vor einem „Verlust an Würde“ (75 Prozent). Die Zahl der ärztlich assistierten Suizide stieg in Oregon im Jahr 2015 um 24,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 132 Fälle an. Aus dem Report geht hervor, dass das Durchschnittsalter 73 Jahre war, 93 Prozent waren Weiße, fast die Hälfte hatte eine höhere Ausbildung. Der Todeskampf dauerte im Durchschnitt zwischen 5 Minuten und 34 Stunden, wobei in 81 Prozent der Fälle keine Daten vorliegen, da kein medizinisches Personal dabei war. Der 3,9 Millionen Einwohner zählende US-Bundesstaat Oregon wird in Europa medial als Vorzeigeland für einen bestmöglich geregelten Suizid hingestellt.

In Kanada hatte der Oberste Gerichtshof das Verbot für assistierten Suizid und Euthanasie im Februar 2015 für widerrechtlich erklärt, da es gegen die Freiheitsrechte verstoße, so die Richter. Nun wurden dem Parlament 21 Empfehlungen für das neue Gesetz vorgelegt (vgl. Bioedge, online, 26.2.2016). Sie sehen unter anderem vor, psychologische Erkrankungen alleine als ausreichenden Grund für Euthanasie anzuerkennen, Menschen mit degenerativen Syndromen wie Demenz zu gestatten, den Zeitpunkt ihrer Tötung zu bestimmen, und empfiehlt schließlich, Euthanasie auch für Kinder zugänglich zu machen.

Die Empfehlungen haben heftige Proteste hervorgerufen. Mark Henick, Mitglied der Mental Health Commission of Canada, initiierte eine Petition gegen Euthanasie bei psychisch Kranken, die bereits von mehr als 2.800 Personen unterzeichnet wurde (vgl. Canada TV-News, online, 2.3.2016). Henick war als Jugendlicher selbst suizidgefährdet. „Es ist weder barmherzig noch fortschrittlich, Menschen mit psychischen Problemen dann alleine zu lassen, wenn sie uns am meisten brauchen“, so Henicks Appell.

Institut für Medizinische
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