Die Initiative Stoppt Leihmutterschaft warnt vor einer Aushöhlung des Verbots von Leihmutterschaft. Derzeit ist in Österreich die Leihmutterschaft im Fortpflanzungsmedizingesetz implizit untersagt. Doch wie das rechtskräftige Urteil eines Bezirksgerichts zeige, schützt die derzeitige Rechtsordnung nicht vor einer einfachen Umgehung dieses Verbots - zu Lasten von Frauen und Kindern, warnt die Bürgerinitiative. Sie fordert eine klare Absicherung des Verbots von Leihmutterschaft in Österreich.
Ein Tiroler Bezirksgericht hat in einem Urteil eine Österreicherin, die weder mit dem Kind genetisch verwandt ist, noch das Kind ausgetragen hat, als rechtliche Mutter anerkannt - ohne entsprechendes Adoptionsverfahren, berichtet Die Presse (online, 2.12.2019). Hintergrund des Falls ist ein Paar aus Tirol, das in der Ukraine ein Kind von einer Leihmutter hat austragen lassen. Nur der Vater des Kindes ist mit diesem auch genetisch verwandt. Drei Mütter standen für das Kind Pate: eine anonyme Eizellspenderin als genetische Mutter, eine Ukrainerin als austragende Mutter - und die Frau und Partnerin des Tirolers, bei denen das Kind nun aufwächst.
In Österreich gilt der Grundsatz, dass als Mutter jene Frau gilt, die das Kind geboren hat. Dies dient zum Schutz des Kindes gegen Menschenhandel. Die Publizistin Eva Maria Bachinger betont, dass laut Kinderrechtskonvention „ein Kind das Recht hat, nicht gegen Geld gehandelt zu werden, und zwar egal zu welchem Zwecke“. Zudem habe es das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft und Entstehung, was in der Praxis mangels staatlicher oder internationaler Datenregister oft unmöglich ist. Jugendliche scheitern auch an den privaten Kliniken, die die Einsicht der Daten der Leihmutter beziehungsweise Eizellenspenderin verweigern, so Bachinger, Autorin des Buchs „Kind auf Bestellung“ (2015) in einem Kommentar in der Wiener Zeitung (online, 6.12.2019). Die Fortpflanzungsmedizin hat in den vergangenen Jahren eine ungeahnte Kommerzialisierung erfahren. Es wäre daher hoch an der Zeit, dass der Gesetzgeber das Verbot der Leihmutterschaft stärkt. „Falls Österreich die Kinderrechte ernst nimmt, sollte sich die zukünftige Regierung für ein globales Verbot der Leihmutterschaft und von anonymen Keimzellenspenden einsetzen“, betont Bachinger.
Die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer ergänzt: „Weder der Körper der Frau noch die Geburt eines Kindes können in Form von Produktion und Warenaustausch gehandelt werden, ohne dass dabei die Rechte des Einzelnen grob verletzt werden. Frauen sind keine Gebärmaschinen, Kinder keine Handelsware.“ (vgl. Die Tagespost, online, 3.12.2019).
Leihmutterschaft ist ein profitabler Geschäftszweig. Sie verstößt gegen Menschen- und Kinderrechte, ist frauenfeindlich und bedeutet Kinderhandel, hält Stoppt Leihmutterschaft fest. Sie macht Frauen zum Objekt, die sich als Tragemütter für bestellte Kinder zur Verfügung stellen, um diese dann gegen Bezahlung auszuhändigen. Die Charta der Menschen- sowie der Kinderrechte werden dabei ignoriert. Österreich sollte deshalb ein starkes Signal setzen zum Schutz gegen Ausbeutung von Frauen, gegen Kinderhandel und zur Absicherung der UN-Kinderrechtskonvention, so das überparteiliche Bündnis mit Sitz in Wien.
Die Initiative Stoppt Leihmutterschaft ist Teil der internationalen Kampagne Stop Surrogacy Now sowie Mitglied der International Coalition for the Abolition of Surrogate Motherhood. Sie tritt neben einem Verbot von Leihmutterschaft für Aufklärung über die medizinischen, psychologischen und sozialen Folgen ein und fordert mehr Informationen über Alternativen wie Adoption oder Pflegekinder. Prominente Unterstützerinnen und Unterstützer sind u. a. Alice Schwarzer, Elfriede Hammerl, Cecily Corti, Hildegunde Piza und Emmerich Tálos.