Der Deutsche Bundestag hat am 6. November 2015 nach einer mehrstündigen Debatte für ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gestimmt (vgl. FAZ, online, 6.11.2015). Bislang war Suizidbeihilfe straffrei, ab nun steht sie auch in Deutschland unter Strafe, sofern sie geschäftsmäßig angeboten wird. Geschäftsmäßig meint das auf Wiederholung angelegte, organisierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Bei Zuwiderhandeln droht bis zu drei Jahren Haft. 309 der 602 Abgeordneten stimmten bereits in erster Lesung für den Gesetzesentwurf 18/5373 von Michael Brand (CDU)/Kerstin Griese (SPD)/Harald Terpe (Bündnis 90/Grüne) und Kathrin Vogler (Linke), der zuletzt auch von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) unterstützt wurde.
Ausgenommen von der Strafandrohung sind Angehörige und nahestehende Personen, die Sterbehilfe leisten. Auch Einzelfallentscheidungen von Ärzten sollen nicht geahndet werden. Bisher galt nach deutscher Rechtstradition, dass Beihilfe zum Suizid kein Straftatbestand sein könne, da auch der Suizid nicht strafbar ist. „Deutschland ist nach Großbritannien nun das zweite wichtige Land in Europa, das die Beihilfe zur Selbsttötung als Dienstleistung klar verbietet. Dies bestärkt alle Länder, in denen Suizidbeihilfe rechtlich restriktiv gehandhabt wird“, erklärte Susanne Kummer, Geschäftsführerin des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) gegenüber Kathpress (online, 6.11.2015). Ein „Wermutstropfen“ ist allerdings, dass sich der Bundestag in Berlin nicht zur österreichischen Regelung durchringen konnte, wo jegliche Suizidbeihilfe unter Strafe steht.
Zurück gehe dies auf eine andere Rechtstradition: Als in Deutschland Mitte des 19. Jahrhunderts die Strafbarkeit von Suizid aufgehoben wurde, galt dies in Folge auch für die Beihilfe. Österreichs Gesetz sieht hingegen seit jeher in der Beihilfe Mittäterschaft bei Tötung, womit Schutz für Angehörige besteht, die einem Selbsttötungswunsch begegnen. So kritisierte Katja Kaul (Bündnis 90/Grüne), die gegen eine Änderung der deutschen Gesetzeslage stimmte, am Brand/Griese-Entwurf, dass just nahe Angehörige von dem Suizidhilfe-Verbot ausgenommen wären, als inkonsistent: Wenn ein erbschleichender Neffe auf seine sterbenskranke Tante Druck machen würde: Warum sollte dann ausgerechnet dieser Fall, weil Angehöriger, nicht geahndet werden?, fragte Kaul in der Bundestagsdebatte.
Der Bundestag hatte fast zwei Jahre intensiv debattiert, seit Juli lagen vier Gesetzentwürfe vor, die jeweils parteiübergreifend von Abgeordneten erstellt wurden: „Wenn wir heute nicht entscheiden würden, dann würde sich die gewerbsmäßige Sterbehilfe weiter ausbreiten“, appellierte Brand in seiner Rede an die Abgeordneten. „Es gibt kein würdeloses Leben, es ist nicht würdelos, auf Hilfe angewiesen zu sein, auf Pflege“, unterstützte ihn Elisabeth Scharfenberg (Grüne).
Peter Hintze (CDU) hingegen meinte: Leiden sei sinnlos. Deshalb hätten seinem Entwurf entsprechend Ärzte - wie etwa im US-Bundesstaat Oregon - Suizidbeihilfe leisten dürfen, wenn der Patient eine organische Krankheit hat, die „unumkehrbar“ zum Tod führt, sowie volljährig und einwilligungsfähig ist. Wenige Tage vor der Abstimmung hatte sich dieser liberale Gesetzentwurf mit der Gruppe um Renate Künast (Bündnis 90/Grüne) und Petra Sitte (Linke) zusammengeschlossen: Dieser forderte zudem auch die Erlaubnis für Sterbehilfe-Vereine.
Der Gesetzentwurf der Gruppe um Patrick Sensburg (CDU) wollte jegliche Form der Beihilfe zum Suizid verbieten, wie dies in vielen europäischen Ländern der Fall ist, wie u. a. Norwegen, Dänemark, Frankreich und Österreich. Großbritannien hatte erst Anfang September 2015 mit überwältigender Mehrheit für ein Verbot der Suizidbeihilfe gestimmt (vgl. IMABE 2015: Ein entscheidender Sieg zum gesetzlichen Schutz von vulnerablen Personen). Sensburg fürchtet Druck auf Alte und Kranke, ihr Leben zu beenden; 1,7 Millionen Menschen in Deutschland seien pflegebedürftig. Hilfe zum Selbstmord als humane Tat hinzustellen sei unseriös. Schmerzen könne man nehmen, was man aber nicht mit Suizidmitteln nehmen könne ist Angst und Leiden. Hier brauche es menschliche Begleitung: „Wir brauchen Assistenz im Leben, keine Assistenz im Suizid.“