Das Bundesministerium für Gesundheit gibt sich abwartend: Dem Antrag der Herstellerfirma Gerot, die „Pille danach“ in Österreich auch rezeptfrei in Apotheken abzugeben, wurde vorerst nicht stattgegeben. Die Rezeptpflichtkommission, ein Beratungsorgan des Gesundheitsministeriums, verlangte Anfang Dezember ein wissenschaftliches Gutachten, um die gesundheitlichen Auswirkungen auf Benutzerinnen des Levonorgestrel-Präparats Vikela® zu prüfen. Inzwischen werden Stimmen von Befürwortern der „Notfallpille“ laut: Es bestünde weder eine gesundheitsschädigende noch eine frühabortive Wirkung des Medikaments. Im Gesundheitsministerium sieht man das anders: „Aufgrund der Nebenwirkungen ist die rezeptfreie Abgabe schon sehr bedenklich“, erklärte Prof. Dr. Robert Schlögel, Leiter der Abteilung für medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten in einem Interview mit der „ÄrzteWoche“ (24. Nov.05). Es liege „nicht auf der Linie der Politik, das zu befürworten“. Die Entscheidung in der Rezeptpflichtkommission werde aber nach rein medizinischen Kriterien getroffen, betonte Schlögel. Österreichs Familienbischof Klaus Küng appellierte in einem offenen Brief an Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP), die rezeptfreie Abgabe dieses Präparats nicht zu bewilligen. Diese sei aufgrund der gesundheitlichen und moralischen Bedenken nicht zu verantworten, so Küng.
Bioethik aktuell
„Pille danach“: Vorerst kein grünes Licht für rezeptfreie Abgabe in Ö
Gutachten soll Präparat auf gesundheitsschädigende Wirkungen prüfen
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