Vor drei Jahren erstellte die parlamentarische Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ 51 Empfehlungen, die von allen sechs Fraktionen des Nationalrates einstimmig beschlossen wurden. Die Hospiz- und Palliativversorgung sollte nach einem verbindlichen Stufenplan bis zum Jahre 2020 ausgebaut werden sowie flächendeckend für jeden erreichbar sein (vgl. Bioethik aktuell, 12.3.2015).
Nun legt Gesundheit Österreich GmbH im Auftrag der Bundesgesundheitsagentur einen Praxisleitfaden zur systematischen Umsetzung von Hospizkultur und Palliative Care für Erwachsene in der Grundversorgung (2018) vor. Zielgruppe sind Personen, die in medizinischen, pflegerischen und sozialen bzw. ehrenamtlichen Bereichen tätig sind, um deren Handlungskompetenz zu stärken. Palliative Care, so der Appell, sollte frühzeitig in die Betreuung von Patienten mit nicht heilbaren Erkrankungen oder in der geriatrischen Langzeitpflege angewendet werden - und nicht erst am Lebensende. Entscheidend sei dabei eine vereinfachte und reibungslose Zusammenarbeit zwischen Patient, Hausarzt, Angehörigen, Krankenkassen und Hospiz- und Palliativdiensten.
Nach eigenen Angaben versteht sich der Leitfaden als „Wegweiser und Hilfestellung zur Entwicklung von Hospiz- und Palliative Care in der Grundversorgung“ und will die darin Tätigen dazu „motivieren, sich intensiver mit der Thematik zu befassen.“ Darüber hinaus soll in der täglichen Praxis „mehr Sicherheit im Umgang mit Menschen, die Bedarf an Hospiz- und Palliativversorgung haben, geschaffen werden.“
Der Praxisleitfaden knüpft an die WHO-Definition von Palliative Care an, wonach es um das Vorbeugen und Lindern von Leiden geht, d. h. von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art. Alle Symptome seien „in ihrer biopsychosozialen spirituellen Gesamtheit zu erfassen“, so die Autoren, die einen personenzentrierten Ansatz verfolgen. Ein weiterer Fokus liegt auf der interprofessionellen Zusammenarbeit, der Kommunikation mit dem Palliativpatienten sowie deren Vertrauenspersonen, der Trauerbegleitung sowie der juristischen Grundlagen zu Entscheidungsfindung und Patientenwillen.
Wesentliche Elemente des Leitfadens, der unter Mitwirkung von rund 60 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichsten Organisationen und Fachrichtungen erstellt wurde, sind praxisnahe und theoretisch fundierte Erklärungen, Checklisten bzw. Fragenkataloge.