Bioethik aktuell

IMABE: "Suizidprävention und Pro-Suizid-Gesetze sind nicht miteinander vereinbar"

Wiener Rechtsanwalt will Verbot der aktiven Sterbehilfe in Österreich zu Fall bringen

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In Österreich wurde ein Antrag gegen das Verbot von Sterbehilfe eingereicht. Der Wiener Anwalt Wolfram Proksch vertritt im Auftrag des Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas (vgl. IMABE 12/2018) vier Mandanten, die die Möglichkeit eines „sicheren, schmerzlosen, ärztlich assistierten Suizid“ in Österreich einfordern. Es widerspreche dem „Recht auf Selbstbestimmung“, jemanden durch „Umstände oder Situationen“ zu zwingen oder ihn „in Leidenszuständen gefangen zu halten, die er als unmenschlich und entwürdigend empfindet“, lautet die Begründung des 59-seitigen Antrags (vgl. Salzburger Nachrichten, online, 29.5.2019). In Österreich sind sowohl Beihilfe zum Selbstmord als auch Tötung auf Verlangen strafrechtlich verboten.

„Wir brauchen alle erdenkliche medizinische Hilfe, psychologische Beratung und menschlichen Beistand für Menschen, die an ihrem Leiden so leiden, dass sie sich das Leben nehmen oder andere zur Mithilfe an ihrem Suizid verpflichten wollen“, betont die Wiener Ethikerin Susanne Kummer. Man könne aber nicht Suizidprävention fordern und gleichzeitig Pro-Suizid-Gesetze lancieren. Der von Ludwig Minelli gegründete Verein Dignitas, der nun mit seiner internationalen Lobbyingarbeit auch in Österreich Fuß fassen will, steht in der Schweiz selbst im Visier der Staatsanwaltschaft. „Nicht erwähnt wird, dass es in der Sterbehilfe-Kampagne natürlich auch um große Geldsummen geht“, kritisiert Kummer, „aber das passt offenbar nicht ins Image“. Laut Schweizer Medienberichten kommen allein die Vereine Exit, Eternal Spirit und Dignitas zusammen mittlerweile auf einen Jahresumsatz von zehn Millionen Franken. Vor 15 Jahren waren es weniger als zwei Millionen (vgl. Aargauer Zeitung, online, 2.6.2018).

Ein Blick in den US-Bundesstaat Oregon zeigt, dass die Angst vor Schmerzen selten ein Grund für Sterbehilfe ist. Die Suizidwilligen gaben dort laut aktuellem Report im Jahr 2018 als Hauptgründe für ihren Entschluss an: Angst vor einem „Verlust von Autonomie“ und damit Sorge, für andere eine Last zu werden (92 Prozent); „weniger in der Lage zu sein, an Aktivitäten teilzuhaben, die dem Leben Freude geben“ (90 Prozent); Furcht vor einem „Verlust an Würde“ (67 Prozent). „Die Antwort auf diese Ängste muss in einem Lebens- und nicht in einem Tötungsangebot bestehen“, betont Kummer. Dies gelte besonders auch für ältere Menschen, die die weitaus größte Zielgruppe für Sterbehilfe-Angebote darstellt.

Sterbehilfe-Vereine haben sich bereits in etlichen schweizerischen Städten und Kantone den Zutritt zu Alten- und Pflegeheimen erkämpft. Nun hat mit dem Wallis ein weiterer Kanton die Tore seiner Pflegeheime für Sterbehilfe-Vereine geöffnet. Sie dürfen künftig intramural Beihilfe zum Suizid durchführen (vgl. Tagesanzeiger, online, 9.5.2019). Es gehe um Gleichbehandlung und individuelle Freiheit, sagte der Sprecher der befürwortenden Gesundheitskommission im Rat.

In Belgien kritisierte kürzlich das flämische Expertenzentrum für Suizidprävention eine Werbeaktion für Selbsttötungsmittel, die von der niederländischen Organisation Coöperatie Laatste Wil („Kooperation Letzter Wille“) im Juni geplant ist. „Wir befürchten, dass Menschen dadurch in einen Selbstmordprozess gelockt werden“, sagt die Direktorin des Zentrums Gwendolyn Portzk gegenüber der Tageszeitung De Morgen (online, 29.5.2019). Portzky zeigte sich skeptisch, ob ausreichend Hilfe für Besucher solcher Veranstaltungen angeboten werde. Menschen, die mit dem Gedanken einer Selbsttötung spielten, müssten jede erdenkliche Unterstützung erhalten, um aus diesem Prozess herauszukommen. Die Organisation hatte 2017 Einkaufsgruppen gegründet, um ein entsprechendes Sterbepräparat zu erwerben (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online, 30.5.2019).

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