Die Schweiz verfügt über eines der weltweit liberalsten Gesetze zur passiven Sterbehilfe: Ein Arzt kann einem unheilbar Kranken ein tödliches Gift verschreiben, dieser muss die Dosis jedoch eigenständig zu sich nehmen. Vor einem Jahr hat Lausanne als erste Schweizer Universitätsklinik die Möglichkeit zur Euthanasie mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisation Exit akzeptiert.
Nun soll laut eines Entscheids des Schweizer Bundesgerichts auch Selbstmordhilfe bei psychisch kranken Menschen erlaubt sein. Heftige Kritik an diesem Entscheid übte die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), berichtet die Katholische Internationale Presseagentur (12. 02. 2007).
Der Gerichtsentscheid beweise, in welche Sackgasse sich die Schweiz manövriert habe. Beihilfe zum Suizid stünde im klaren Widerspruch zum ärztlichen Ethos. Generell empfehle man, solchen Bitten nicht nachzukommen, da das Selbstmord-Verlangen vor allem bei Personen fortgeschrittenen Alters, die psychisch krank seien, nicht Ausdruck eines klaren Willensentschlusses, sondern ihres psychischen Leidens sei.
Zudem stelle sich das Problem des Tätigwerdens von Suizidbeihilfe-Organisationen in den psychiatrischen Kliniken. In diesem Sinne stimme das Bundesgerichtsurteil sehr nachdenklich, schreibt die Bioethikkommission. Man schaue unkritisch einzig und allein auf die „Autonomie des Patienten“ und habe kein Kriterium mehr, einer falsch verstandenen Autonomie Einhalt zu gebieten. Am Ende bestehe keinerlei Grund, gesunden Personen die Beihilfe zum Suizid zu verwehren, warnt die Bioethikkommission.