Bioethik aktuell

Deutschland: Trisomie-Bluttest auf Krankenschein rückt näher

IMABE: Schwangere werden in der Pränataldiagnostik mit ethischen Konflikten alleine gelassen

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In Deutschland wird der Trisomie-Bluttest für Frauen bei einer Risikoschwangerschaft aller Voraussicht nach künftig von der Krankenkasse bezahlt. Ein vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vorgelegtes Gutachten bescheinigt dem Bluttest, der eine mögliche Trisomie 21 beim Ungeborenen ab der 12. Schwangerschaftswoche erkennen bzw. ausschließen lässt, „hohe Treffsicherheit“. „Für Trisomie 21 sind die Tests mit über 99 Prozent ähnlich sensitiv und spezifisch wie die invasiven Methoden“, heißt es in der IQWiG-Stellungnahme. Die Zuverlässigkeit der Tests auf die seltenen Trisomien 13 und 18 ließe sich hingegen nicht robust schätzen.

Für den sog. Praena-Test ist nur eine Blutentnahme bei der Mutter notwendig. Ergibt der Bluttest, dass das Kind keinen Chromosomenfehler hat, könne eine Fruchtwasseruntersuchung samt des Risikos eines Spontanaborts (ca. 1 Prozent der Fälle) vermieden werden. Seit 2012 ist der Test für Frauen, die sich in der 12. Schwangerschaftswoche oder darüber befinden, in zahlreichen Ländern, auch in Österreich, auf dem Markt und kostet rund 1.200 Euro. Neben Deutschland wird auch in Großbritannien debattiert, den Bluttest über die Krankenkassen zu finanzieren. Widerstand kommt von zahlreichen Behindertenverbänden, NGOs und Kirchen: Der Bluttest auf Down-Syndrom verstoße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und fördere eugenische Praktiken.

„Wir brauchen eine offene Debatte über die Selektionslogik in der Pränataldiagnostik“, betont die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer. „In einer Art Rasterfahndung versucht man, mit der Einführung des Schwangeren-Screenings jedes genetisch auffällige Kind zu erfassen. Therapie gibt es keine, die ‚Therapie’ bei Behinderung lautet ‚Abbruch’.“

Auf diesen zentralen ethischen Konflikt würden Schwangere aber nicht vorbereitet und in der Entscheidung alleine gelassen, so Kummer. „Die Frage, wie wir mit Menschen mit Behinderung umgehen, kann nicht alleine auf die Frau abgeschoben werden - da sind wir alle als Gesellschaft gefragt: Wollen wir eine routinemäßige Selektion von Menschen mit Behinderung und welche Alternative haben wir?“ betont die Geschäftsführerin des Bioethik-Instituts IMABE.

Kritiker befürchten, dass eine staatliche Finanzierung von molekularbiologischen Tests das Tor für weitere Genchecks öffnen wird. „Es wäre in Zukunft schwer argumentierbar, warum der Staat einen Test auf Trisomie 21 finanziert, aber nicht für Chorea Huntington oder Brustkrebs, sobald diese Produkte auf dem Markt sind“, gibt Ethikerin Kummer zu bedenken. Der Druck auf werdende Eltern, solche Tests zu nutzen, wird wachsen, sobald diese Teil der Regelversorgung sind.

Das Geschäft mit nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) wächst, sie versprechen allesamt eine immer frühere und exaktere Diagnose. Laut einem aktuellen Report von Research and Markets betrug das Volumen des NIPT-Marktes im Jahr 2013 0,53 Milliarden US-Dollar. Die Prognose für 2025 liegt bereits bei 2,5 Milliarden US-Dollar. Für den Prognosezeitraum 2018 - 2025 wird eine zweistellige Wachstumsrate erwartet.

In Deutschland ist mittlerweile eine rege politische Debatte über NIPT entbrannt. Zuletzt kündigten zehn Bundestagsabgeordnete aus fünf Parteien an, eine Ethikdebatte über Bluttests bei Schwangeren zur Erkennung von Behinderungen bei Embryonen anzustoßen. Die Vertreter von CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen fordern in einem interfraktionellen Positionspapier eine Bundestagsdiskussion über Risiken und Nutzen dieser Diagnostik.

In Österreich soll eine parlamentarische Enquete zum Thema der eugenischen Indikation und zur Verhinderung von Spätabtreibungen stattfinden. Im Juni 2018 startete eine parlamentarische Bürgerinitiative unter dem Titel „#fairändern“. Sie fordert „#faire Bedingungen“ für Frauen und Kinder im „Schwangerschaftskonflikt“. Mit sechs konkreten Forderungen will man für „mehr Fairness“ für schwangere Frauen, Familien und Kinder mit Behinderung eintreten. Unterschreiben kann jeder österreichische Staatsbürger ab 16 Jahren bis zum 24. November 2018. Nähere Informationen finden sich unter http://www.fairaendern.at/.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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