Die 70. Generalversammlung des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) lehnt ärztliche Beihilfe beim Suizid und Tötung auf Verlangen ab. In der neu überarbeiteten WMA-Deklaration (26.10.2019) heißt es: „Die WMA bekräftigt ihr starkes Bekenntnis zu den Grundsätzen der medizinischen Ethik, und dass dem menschlichen Leben größter Respekt entgegengebracht werden muss. Daher stellt sich die WMA entschieden gegen Euthanasie und ärztlich assistierten Suizid“, so der Wortlaut.
Euthanasie bzw. Tötung auf Verlangen liegt laut WMA-Definition dann vor, wenn ein Arzt absichtlich eine tödliche Substanz verabreicht oder eine Intervention durchführt, um den Tod eines entscheidungsfähigen Patienten auf dessen freiwilligen Wunsch herbeizuführen. Ärztlich assistierter Selbstmord bezieht sich auf Fälle, in denen ein Arzt auf freiwilligen Wunsch eines entscheidungsfähigen Patienten diesem absichtlich ermöglicht, sein eigenes Leben zu beenden, indem er medizinische Substanzen verschreibt oder mit der Absicht bereitstellt, den Tod herbeizuführen.
Die WMA bekennt sich darüber hinaus nachdrücklich zum Schutz der Gewissensfreiheit der Mediziner. Ärzte dürften nicht dazu gezwungen werden, Patienten bei der Selbsttötung zu unterstützen oder Tötung auf Verlagen durchzuführen bzw. daran teilzunehmen, heißt es in der Deklaration.
Ebenfalls klar unterstützt die WMA das Grundrecht des Patienten, eine Behandlung abzulehnen. „Der Arzt, der das Grundrecht des Patienten auf Ablehnung der medizinischen Behandlung achtet, handelt nicht unethisch, wenn er auf unerwünschte Behandlung verzichtet oder diese zurückhält, auch wenn die Einhaltung eines solchen Wunsches zum Tod des Patienten führt“, hält die Deklaration fest.
Die Generalversammlung des Weltärztebundes tagte vom 23. bis 26. Oktober 2019 in Tiflis. Der Verabschiedung der Deklaration waren intensive Diskussionen und Abstimmungen mit Ärzten und Nichtmedizinern auf allen Kontinenten vorangegangen. Diese überarbeitete Formulierung würde „mit den Ansichten der meisten Ärzte weltweit“ übereinstimmen, betonte der Vorstandsvorsitzende des WMA, Frank Ulrich Montgomery. Der Weltärztebund ist ein Zusammenschluss von derzeit 112 nationalen Ärztekammern, womit er 10 Millionen Ärzte weltweit vertritt. Die Österreichische Ärztekammer ist Mitglied des Weltärztebundes.
Die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer begrüßt die klare Position des Weltärztebundes: „Die WMA stärkt das Berufsethos der Ärzte auf der Seite des Lebens zu stehen, in all seinen Phasen, auch den besonders vulnerablen wie am Lebensende. Weder die Tötung auf Verlangen, noch der assistierte Suizid dürfen zu einer medizinischen Dienstleistung werden. Denn sie sind genuin keine Aufgabe des Mediziners und Tötung ist keine medizinische Therapie. Es gibt keine Indikation dafür.“