Editorial

Imago Hominis (2021); 28(3): 183-186
Enrique H. Prat

Die Pandemie ist nach wie vor Thema Nummer Eins. Sie beherrscht das öffentliche Leben, die Tagespolitik und die Medien. Über die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wird in Betrieben, Kultur- und Bildungseinrichtungen heftig diskutiert, sie spalten die Gesellschaft, Familien und Freunde.

Wissenschaftler beraten, legen Daten offen, müssen aber nicht entscheiden. Die Politik hingegen ist gezwungen, Entscheidungen zu treffen, auch wenn ständig neue Fakten dazukommen, die die alten Daten überholen.

Zunächst hatte die Politik beim Ausbruch der COVID-19-Pandemie versucht, rasch zu reagieren. Man wollte den Eindruck vermitteln, die Situation schnell im Griff zu haben, um die Pandemie zu beenden. Es folgten teils sehr drastische Maßnahmen wie Lockdowns, Grenzschließungen und die praktische Lahmlegung des öffentlichen Lebens.

Während der erste Lockdowns von Angst und Unsicherheit geprägt im März 2020 war, aber angesichts der Neuheit der Situation noch auf Verständnis stieß, wurde er aus Solidarität mit den vulnerablen Gruppen mitgetragen. Doch diese bröckelte nach und nach, der Widerstand gegen die Maßnahmen wuchs in einigen Teilen der Bevölkerung, auch über die sozialen Medien.

Nicht zu übersehen ist jedoch, dass die Industrieländer beträchtliche Budgetmittel zur Verfügung stellten, um den Einkommensausfall der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu kompensieren und allfällige Härtefälle abzufedern. Die Regierungen der Industrieländer haben darüber hinaus die Forschungsvorhaben der Pharmazeutischen Industrie, des großen Gewinners der Pandemie, finanziell massiv unterstützt, um rasch über wirksame Impfstoffe verfügen zu können.

Virologen und Epidemiologen beraten die Regierungen, zugleich müssen sie zugeben, noch ziemlich im Dunkeln zu tappen. Mangels evidenzbasierten Wissens klaffen die Meinungen der Experten immer noch weit auseinander, was zur Verunsicherung der Bevölkerung und viel Kritik geführt hat. Es entstand der Eindruck, als ob nur Mathematiker und Statistiker Experten wären, die das unter bestimmten Aspekten generierte Datenmaterial in mathematisch-statistische Modelle gießen, um den weiteren Verlauf der Krise zu prognostizieren und damit die Grundlagen für die Maßnahmen der Regierungen zu liefern.

Noch ist es zu früh, die Richtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Effizienz der getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abschließend evaluieren zu können.

Einige Sektoren der Wirtschaft wurden durch staatliche Gesetze und Verordnungen heruntergefahren. Dies löste große Kontroverse aus. Neben anfänglicher Zustimmung haben diese Maßnahmen beträchtliche, durchaus verständliche Proteste der betroffenen Unternehmen und Interessenvertretungen bewirkt. Einige Betriebe haben die Krise nicht überstanden. Die prognostizierte große Konkurs- und Betriebsschließungswelle ist vorerst jedoch ausgeblieben. Im Herbst 2021 – vor dem vierten Lockdown ab November 2021 – hat sich die Wirtschaft in vielen Sektoren erholt, die Arbeitslosenrate ist auf das Niveau von vor der Pandemie zurückgegangen. Dennoch sind sich die Experten darüber einig, dass eine hohe Inflation droht: Die Staaten müssen ihre Schulden durch Geldentwertung wieder hereinbringen. Man kann also damit rechnen, dass späte wirtschaftliche Folgen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Pandemie getroffen wurden, mittel- und langfristig spürbar werden. Auch in dieser Hinsicht wird es wohl noch einige Monate, vielleicht Jahre brauchen, um eine Evaluierung abschließen zu können.

Zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 haben wir den Beitrag „15 ethische Fragen zur Corona-Krise“ veröffentlicht (E. Prat, Imago Hominis (2020); 27(2): 082-096). Die darin aufgeworfenen Fragen konnten zum damaligen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Pandemie ist heute weder überstanden noch unter Kontrolle. Dennoch soll in dieser vorliegenden Ausgabe von IMAGO-HOMINIS eine erste Evaluierung jener Aspekte erfolgen, die in dieser – hoffentlich letzten – Phase der Pandemie bereits beurteilt werden können. Ein zweiter Imago Hominis-Band „Pandemie und Ethik II“ ist geplant.

Wir haben fünf Experten gebeten, aus ihrer Perspektive die Vorgänge der letzten Monate zu beschreiben und zu bewerten. Axel Bauer und Tomke Kühl (Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg) beschreiben die Debatte in Deutschland von März 2020 bis Mai 2021. Die deutsche Bundesregierung reagierte auf die Verbreitung von SARS-CoV-2 durch Verordnung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ab März 2020, die das Ziel hatten, die Infektionsausbreitung einzudämmen und somit eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Der Deutsche Ethikrat und verschiedene wissenschaftliche Fachgesellschaften analysierten in mehreren Stellungnahmen die Restriktionen des Frühjahres 2020 und der darauffolgenden Monate und setzten sich so mit der Legitimationsgrundlage der politischen Entscheidungsfindung auseinander.

Der „Homo Hygienicus“ war laut Philosoph Thomas S. Hoffmann (Fernuniversität Hagen) die biopolitische Antwort auf die Pandemie. Diese Strategie stellt er als reduktionistisch und zu einseitig dar. Sie erfordert, dass dem Begriff der öffentlichen Gesundheit alles untergeordnet wird. Hoffmann bemängelt, dass diese reduktionistisch politische Strategie mit einem Verständnis des Rechtes einhergeht, das dem Selbstverständnis eines vernunftbegabten Freiheitswesens nicht entspricht. Er plädiert für ein modernes Verständnis des Rechtes, das in Zeiten der Krise nicht suspendiert werden muss. Der utilitaristischen Rationalität des Konzeptes von Public Health stellt Hoffmann die Rationalität einer hippokratischen Medizin gegenüber, die das Individuum als Person im Ganzen betrachtet.

Katharina Pabel (Wirtschaftsuniversität Wien) untersucht, inwiefern sich der Österreichische Rechtstaat angesichts der Herausforderungen der COVID-Pandemie bewährt hat. Bei der rechtlichen Ausgestaltung von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien Fehler geschehen und hätten sich Probleme gezeigt. Gleichzeitig, so stellt Pabel fest, haben sich die Rechtsstaatsmechanismen des österreichischen Verfassungsrechts während der Krisensituation bewährt. Auf diesem positiven Befund dürfe man sich allerdings nicht ausruhen, in Hinblick auf zukünftige Herausforderungen – welcher Art auch immer – müsse der Rechtsstaat gestärkt werden.

Die öffentliche Religionsausübung wurde in den anderthalb Jahren der Pandemie zeitweilig eingeschränkt. Dies geschah unter zahlreichen Debatten. Derzeit ist die Religionsausübung praktisch wieder normal zugelassen. Stephan Leitner (Kultusamt, Wien) skizziert die grundrechtliche Situation in Österreich im Hinblick auf die Freiheit der Religionsausübung und stellt dar, wie ein Ausgleich zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gesucht wurde.

Doch auch ein weiteres Thema hat in den vergangenen Monaten den ethischen Diskurs angefacht: Mit dem Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 11.12.2020, das Verbot der „Beihilfe zum Selbstmord“ aufzuheben, wurde der bis dahin umfassende Lebensschutz aller Bürger aufgegeben. Dies bedeutet eine Zäsur in der bisherigen Rechtsordnung. Zu dem am 23. Oktober 2021 vorgelegten Entwurf eines „Sterbeverfügungsgesetzes“ (150/ME (XXVII. GP), das die „Beihilfe zum Suizid“ nun regeln soll, langten im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren 138 Stellungnahmen ein, darunter von 74 Organisationen. Scharf kritisiert wurde, dass die Regierung die zahlreichen Einwände der Fachverbände und Experten praktisch ignoriert hat – demokratiepolitisch kein gutes Zeichen. Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, so der VfGH, vulnerable Gruppen zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Allerdings: Suizidprävention abzusichern und gleichzeitig Suizide zu ermöglichen, führt augenscheinlich zu Dilemmata, die auch der vorliegende Gesetzesentwurf nicht lösen konnte. Auch IMABE hat sich mit einer Stellungnahme in den Gesetzgebungsprozess eingebracht, die wir hier abdrucken. dass der Gesetzgeber Noch Mitte Dezember soll das Gesetz vom Nationalrat beschlossen werden und mit 1.1.2022 in Kraft treten.

Zwei Beiträge greifen diese Entwicklungen auf, die nicht nur Österreich betreffen. Der Moraltheologe Stefan Hofmann (Frankfurt/Innsbruck) analysiert den Schlüsselbegriff der Autonomie, der den Entscheiden der Verfassungsgerichte in Deutschland und in Österreich zugrunde lag. Welche Autonomie ist da gemeint? Wann ist der Mensch wirklich autonom? Die Unterscheidung zwischen Selbstbestimmung und Autonomie und zwischen temporärer und finaler Autonomie kann wirksam helfen, um Betroffene zu schützen und manche Selbsttötungen zu verhindern.

Der Philosoph Christoph Böhr (Institut für Philosophie der Päpstlichen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz/Wien) denkt über den Zusammenhang von Todeswunsch und Lebenssinn nach. Dabei bringt er die Begriffe von Sinnleere, Sinnhoffnung und Sinnerfüllung ins Spiel. Der Mensch braucht eine Antwort auf die Sinnfrage nicht weniger als die Luft zum Atmen. Anhand von zwei literarischen Werken der jüngsten Zeit illustriert er, wie schwierig es heute ist, darauf Antworten zu finden.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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