Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz zeigt anhand einer aktuellen Studie aus den Niederlanden, wie man eine unangemessene Medikation in Pflegeheimen senken kann - ohne negative gesundheitliche Folgen für die betroffenen Bewohner. Medikamenten-Verordnungen zu reduzieren, ist oft schwierig zu erreichen, da in dezentralen Systemen viele Fachpersonen und Institutionen involviert sind.
Im Paper of the Month (70) wird dazu nun ein vierstufiges, multidisziplinäres und leicht handhabbares Modell vorgestellt (3MR-Intervention). Das Modell sieht vor, dass Hausarzt und Pharmazeut innerhalb von 45 Minuten anhand der klinischen Daten sowie Erfahrungen und Bedürfnisse der Bewohner die Medikation analysieren, entsprechend korrigieren und diese dem betreuenden Pflegeteam und dem Bewohner auch kommunizieren. (vgl. Ann Intern Med. 2017; 167(9): 609-617). Laut Studienleiter Hans Wouters, Geriater am University Medical Center Groningen, konnte dank der Intervention und ohne negative Auswirkungen bei einem erheblichen Teil der Bewohner zumindest ein Medikament dauerhaft abgesetzt werden. An der Studie nahmen 35 Heimärzte und 426 Bewohnerinnen und Bewohner teil, die im Durchschnitt 144 Tage nachverfolgt wurden. Das Durchschnittsalter der Bewohner lag bei 83 Jahren und knapp 50% hatten eine demenzielle Erkrankung.
Die Verbesserung einer sicheren und angemessenen Arzneimitteltherapie von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen ist in vielen Ländern ein aktuelles und wichtiges Thema. Polypharmazie, d. h. die gleichzeitige Verordnung von mehr als fünf unterschiedlichen Arzneimitteln in einem definierten Zeitraum, ist wegen der nicht bekannten oder nicht überschaubaren Wechselwirkungen ein generelles Problem. Außerdem kommt es häufig zur Verordnung von für ältere Personen unangemessenen Medikamenten. Studien aus den Niederlanden, Österreich und anderen Ländern zeigen, dass 5 bis 10% aller internistischen Krankenhausaufnahmen von älteren Patienten auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurückzuführen sind (vgl. Bioethik aktuell, 16.12.2013).
In Österreich hat die Initiative Gemeinsam gut entscheiden (vgl. Bioethik aktuell, 15.1.2018) ihre erste TOP-5-Empfehlung veröffentlicht, die den Bereich der geriatrischen Versorgung betrifft.