Eine geschlechtsselektive Abtreibung ist nach schwedischem Gesetz nicht illegal und darf daher nicht untersagt werden. Dies entschied der schwedische Nationale Gesundheits- und Wohlfahrtsrat Socialstyrelsen, der auch für die Genehmigung von späten Abtreibungen zuständig ist, berichtet The Local (online, 12. 05. 2009). Eine schwedische Frau, bereits Mutter von zwei Töchtern, hatte sich im Februar 2009 einer Amniozentese unterzogen, angeblich zur Feststellung einer Chromosomenaberration. Dabei ließ sie ohne medizinische Begründung das Geschlecht des Fötus ermitteln - mit der Konsequenz, dass sie anschließend eine Abtreibung verlangte. Sie hatte bereits zwei Kinder wegen des „falschen Geschlechts“ abgetrieben. Die beteiligten Ärzte am Mälaren Hospital waren verunsichert und baten die schwedische Behörde um Richtlinien, wie man sich in Zukunft verhalten solle, zumal sie sich ab nun „einem Druck ausgesetzt fühlten, wenn sie das Geschlechts eines Fötus untersuchen sollen“, ohne eine medizinische Handhabe dafür zu haben. Das Board hat nun geantwortet, dass ein solches Ersuchen nicht zurückgewiesen und selbst die folgende Abtreibung nicht verweigert werden dürfe. Es sei nicht gestattet, einer Frau die Abtreibung bis zur 18. Woche zu verweigern, selbst wenn lediglich das Geschlecht des Fötus den Anlass biete.
Bioethik aktuell
Schweden: Mutter lässt Kinder mit „falschem Geschlecht“ abtreiben
Gesundheitsrat entscheidet, dass auch die geschlechtsselektive Abtreibung erlaubt ist
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