In einem Übersichtsartikel für das Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie berichtete der in Lexington im US-Bundesstaat Kentucky arbeitende österreichische Biologe Karl Illmensee, ihm und seinem Team sei es unlängst gelungen, einen menschlichen Embryo nach der Dolly-Methode zu klonen (2007; 4(1): 6-16) Illmensee gibt an, für ein unfruchtbares Paar einen geklonten menschlichen Embryo erzeugt und ihn anschließend in den Uterus einer Frau übertragen zu haben. Obwohl sich der geklonte Embryo nicht erfolgreich in der Gebärmutter eingenistet habe, „zeigten und dokumentierten wir erstmals, dass menschliche Reproduktion via somatischen Zellkerntransfer (SCNT) und Übertragung eines geklonten menschlichen Embryos eventuell in der Zukunft für Patienten, die keine andere Alternative für die Zeugung ihres eigenen Nachwuchses haben, möglich ist“, schreibt Illmensee weiter. Die Tatsache, dass Illmensees Beitrag überhaupt im offiziellen Organ von neun Spitzenverbänden der deutschen, österreichischen und schweizerischen Reproduktionsmedizin publiziert wurde und bislang keine einzige der Gesellschaften dazu eine Stellungnahme abgegeben hat, lässt vermuten, dass das Klonen von Menschen unter Reproduktionsmedizinern weitgehend akzeptiert ist. Der Wiener Reproduktionsmediziner Wilhelm Feichtinger hatte das im Jahr 2001, dem Höhepunkt der Debatte um das Klonen von Menschen zum Zwecke der Geburt, indirekt bestätigt: „Als Präsident der A-Part, ( ) teile ich mit, dass das Thema reproduktives Klonen im Rahmen unseres letzten Kongresses besprochen wurde. Es gibt dazu verschiedene Standpunkte bei unseren Mitgliedern. In einer internen Studie wurde erhoben, dass 75,8 Prozent aller Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen für reproduktives Klonen sind.“ Daran scheint sich nicht viel geändert zu haben, heißt es in der Tagespost (23. 06. 2007, „Stell Dir vor, einer klont und keiner sagt mehr was“). Ein absolutes Klonverbot ist deshalb aus politisch-ethischen Gründen auf nationaler und internationaler Ebene dringend notwendig. Zwar wird das reproduktive Klonen weltweit geächtet. Dennoch konnte sich die UNO im März 2005 zu keinem Verbot durchringen. Es kam nur zu einer nicht verbindlichen Deklaration.
Die Ethikkommission des IMABE-Instituts hält fest, dass unabhängig von ihrer Zielsetzung jede Art der Klonung von Menschen, einen Verstoß gegen die unverfügbare Würde des menschlichen Lebens darstellt und daher moralisch verwerflich ist. Es ist von Wissenschaftlern unverantwortlich, dazu Techniken zu entwickeln und von privaten oder öffentlichen Stellen unmoralisch, solche Forschungsprojekte zu fördern. IMABE fordert erneut die österreichische Bundesregierung auf, ein ausdrückliches Klonverbot gesetzlich festzuschreiben. Bei der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahr 2004 wurde dies leider verabsäumt (vgl. Stellungnahme: Zur Regierungsvorlage des „Bundesgesetzes, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz geändert werden soll“ - FMedGNov2004).