Fakten, nicht Weltanschauungen sollen entscheiden, ob ein Hormonpräparat wie die „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht entlassen wird oder rezeptpflichtig bleibt. Das betont Johannes Bonelli, Professor für Klinische Pharmakologie und IMABE-Direktor in einem Gastkommentar in der Tageszeitung Die Presse (online, 13. 11. 2009). Aktuelle Daten zur Wirkungsweise der sog. „Pille danach“ würden zeigen, dass das Präparat, je nachdem, ob es rechtzeitig vor oder knapp um den Eisprung eingenommen wird, verhütend oder abtreibend wirkt. „Die hohe Dosis des Hormonpräparats verhindert dann nicht die Befruchtung, sondern das Einnisten des frühen Embryos durch eine vorzeitige Abbruchblutung oder die Lähmung des Eileiters. An diesen Fakten sollte man sich in der Diskussion nicht vorbeischummeln“, betont der Mediziner.
Es handle sich bei der „Pille danach“ um ein hoch dosiertes Hormonpräparat, das keinesfalls unkontrolliert an Frauen abgegeben werden kann, ohne sie dadurch zu gefährden. Es wäre daher nicht nachvollziehbar, warum die „Pille davor“ rezeptpflichtig sei, die „Pille danach“ mit hoher hormoneller Belastung für die Frau jedoch zum freien Verkauf - „wie ein Hustenzuckerl“ - in den Apotheken abgegeben werden dürfte. Auch im Austria Codex, der offiziellen Fachinformation der Apothekerkammer, werde aufgrund der Nebenwirkungen des Präparates und seiner Wechselwirkungen bei Vorerkrankungen wiederholt darauf hingewiesen, dass Frauen, die sich die „Pille danach“ verordnen beziehungsweise ausfolgen lassen, dringend eine ärztliche Beratung benötigen, um einen leichtfertigen Umgang mit diesem Präparat zu verhindern.
Rezente Studien zeigen außerdem, dass eine Rezeptfreiheit nicht wie erhofft zu weniger Abtreibungen führt. So ist die Zahl der Abtreibungen in Großbritannien nach der Freigabe der „Pille danach“ gestiegen. „Es ist und bleibt die Aufgabe des Staates, durch seine öffentlichen Instanzen dem Auftrag für Gesundheit und Bildung der Österreicher treu zu bleiben und seine Kräfte für das Leben und die Achtung der menschlichen Würde gerade auf dem Gebiet der Sexualität einzusetzen“, betont Bonelli. Die Aufhebung der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ würde diesen Auftrag ins Gegenteil verkehren. (Weiterführende Literatur: Rella W., Neue Erkenntnisse über die Wirkungsweise der „Pille danach“, Imago Hominis (2008); 15(2): 121-129)