Einem amerikanischen Wissenschaftlerteam soll es nach eigenen Angaben gelungen sein, einen menschlichen Embryo aus einer entkernten Eizelle und dem Erbgut einer spezialisierten Hautzelle zu erzeugen. Insgesamt seien dazu „nur“ 29 Eizellen von drei jungen Frauen benötigt worden, berichtet die Gruppe um Andrew French von der Stemagen Corporation in La Jolla/US-Staat Kalifornien in einer in Stem Cells publizierten Studie (doi:10.1634/stemcells. 2007-0252). Dass der Embryo tatsächlich geklont war, belegten die Wissenschaftler mit Hilfe von Analysen der Erbsubstanz in Kern und Mitochondrien der embryonalen Zellen, deren Wachstum sie nach wenigen Tagen stoppten. Allerdings gelang es den Wissenschaftlern nicht, aus dem künstlich erzeugten Embryo die begehrten embryonalen Stammzellen zu gewinnen. Britische Forscher hatten bereits 2005 einen menschlichen Embryo geklont. Sie schleusten den Kern einer embryonalen Stammzelle in eine entkernte Eizelle ein. Die US-Forscher verwendeten nun Kerne von Hautzellen erwachsener Spender. Der südkoreanische Forscher Hwang Woo Suk hatte bereits 2004 einen solchen Erfolg bei menschlichen Embryonen für sich in Anspruch genommen, seine Gruppe hatte die Resultate jedoch nachweislich gefälscht. French schreibt nun, dass in seinen Experimenten erstmals ein menschlicher Embryo durch das Dolly-Verfahren entstanden sei. Es handelt sich dabei um die Herstellung eines menschlichen Embryos durch Klonen, um ihn zu Forschungszwecken zu verbrauchen.
Klonen ist international durch die UN-Deklaration gegen das Klonen geächtet, dieser erneute Vorstoß zeigt jedoch aus politisch-ethischen Gründen deutlich, wie dringend ein international verbindliches, ausdrückliches Klonverbot ist. In Deutschland ist das Klonen strafbar. In Großbritannien dürfen Wissenschaftler hingegen nicht nur menschliche, sondern sogar tierische Eizellen verwenden, um das Klonen menschlicher Embryonen "zu üben", wie es heißt. Dem ersten Antrag auf die Herstellung einer Mensch-Tier-Chimäre wurde erst kürzlich stattgegeben. In Österreich ist die Forschung an Embryonen indirekt verboten, da befruchtete Eizellen nicht für andere Zwecke als für die Fortpflanzung verwendet werden dürfen. Die Bundesregierung war entgegen eines ursprünglichen Entwurfs im Jahr 2004 zu schwach, ein Klonverbot im Rahmen der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes festzuschreiben (vgl. IMABE-Ethische Erklärung vom 29. 11. 2004 zur Regierungsvorlage des „Bundesgesetzes, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz geändert werden soll“ - FMedGNov2004).