Österreich will eine Liberalisierung von Ei- und Samenzellspenden von Dritten für künstliche Befruchtungen verhindern. Die Bundesregierung ficht deshalb nun das Anfang April gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an, wonach Österreich mit seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie verstoße. Das bestätigte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am 1. Juli 2010 gegenüber der Austria Presse Agentur.
Für Bandion-Ortner widerspricht die EGMR-Entscheidung dem Wohl des Kindes, das das Recht habe, zu wissen, wer seine genetischen Eltern sind. Nach Bandion-Ortner sei der Staat nicht verpflichtet, alle technisch möglichen Formen der künstlichen Fortpflanzung zu erlauben (vgl. Wiener Zeitung online, 28. 06. 2010). Susanne Kummer, stv. Geschäftsführerin von IMABE, begrüßt die Entscheidung der Bundesministerin. In einem Kommentar in der Österreichischen Ärztezeitung (25. 06. 2010) beruft sich Kummer auf eine aktuelle Studie, die zeigt, dass 92 Prozent genetischer Labor-Patchwork-Kinder wissen wollen, wer ihre genetischen Verwandten sind und nach ihrem genetischem Vater sowie möglichen Halbgeschwistern fahnden. Als Begründung gab ein Großteil der Kinder an, dass ihnen etwas von ihrer persönlichen und genetischen Identität fehle. Diese Fakten stimmten nachdenklich angesichts der Auffassung des EGMR, der meint, soziale, Leihzell- und Gebär-Mütter willkürlich trennen zu können. „Wer denkt eigentlich noch an das Wohl des Kindes?“, fragt Kummer. Das Urteil der Kleinen Kammer des EGMR würde außerdem die Augen vor dem weltweit steigenden Eizellenhandel und der damit verbundenen Degradierung des Körpers der Frau zur Rohstofflieferantin verschließen. Das mit einer Eizellspende verbundene Gesundheitsrisiko werde schon heute heruntergespielt. „Die Erfüllung des verzweifelten Kinderwunsches eines unfruchtbaren Paares soll die Bereitschaft zur Eizellspende in potentiellen Spenderinnen erzeugen. ( ) Es muss Aufgabe des Gesetzgebers sein, Betreffende in diesem Fall vor sich selbst zu schützen. Und das Kindeswohl mit allen Mitteln zu verteidigen.“ Nun liegt es an der Großen Kammer des EGMR, ihren eigenen Spruch zu prüfen.
In der aktuellen Imago Hominis-Ausgabe analysiert der Jurist Thomas Piskernigg die umstrittene Argumentation des EGMR: „Verbot von Samen- und Eizellenspende: eine Menschenrechtsverletzung?“ (Imago Hominis 2010; 17: 143-149).