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Ethik: Der Weltärztebund bekräftigt das Recht auf Gewissenfreiheit
Ärzte haben ein Recht aus Gewissensgründen ethisch umstrittene Verfahren wie Abtreibung oder Sterbehilfe abzulehnen. Sie haben auch keine Verpflichtung, Patienten an andere Ärzte weiterzuleiten. Der Patient muss über einen Gewissenskonflikt des Arztes informiert sein.