Die Methode der künstlichen Befruchtung bringt auf rechtlicher Ebene ethisch immer bedenklichere und dramatischere Fälle hervor. Jüngstes Beispiel: Eine junge Britin wollte einen ihrer seit fünf Jahren tiefgefrorenen Embryonen eingepflanzt bekommen - gegen den Willen ihres Ex-Partners, der inzwischen doch nicht mehr Vater werden will. Die 34-Jährige scheiterte vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Das Gericht wies die Beschwerde der Frau gegen die britischen Behörden ab. Ihr Ex-Partner hatte 2001, als die Frau an Eierstockkrebs erkrankte, der in-vitro-Befruchtung zugestimmt. Es wurden sechs Embryonen tiefgefroren. Ihr Lebenspartner hätte sich damals entschieden, Vater zu werden, argumentierte die Britin, die nach einer Entfernung der Eierstöcke nun unfruchtbar geworden ist. In der Zwischenzeit zerbrach jedoch die Beziehung, und der Mann zog seine Einwilligung zurück. Die britischen Behörden weigerten sich deshalb, der Frau zu einer Schwangerschaft zu verhelfen. Dies sei kein Verstoß gegen die Grundrechte auf Schutz der Familie und des Lebens, urteilte der Europäische Gerichtshof am 7. März 2006. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können innerhalb von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer beantragen.
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IVF: Vater zieht Erlaubnis zur Schwangerschaft zurück
Britin scheitert vor dem EuGH, sie darf ihr Kind nicht austragen
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