Alle Frauen unter 43 Jahre haben in Frankreich Recht auf eine künstliche Befruchtung als Kassenleistung - auch Single-Frauen und lesbische Paare. Die französische Nationalversammlung hat dies in zweiter und damit abschließender Lesung im neuen Bioethik-Gesetz verabschiedet. Ebenso soll ab nun auch Social Egg Freezing erlaubt sein sowie eine Eizell- und Samenspende bei ein und demselben Kinderwunschpaar (vgl. Le Figaro, online 2.8.2020).
Damit sind Verfahren möglich, in denen das Kind bis zu vier Elternteile hat – zwei genetische und zwei soziale Eltern. Das Verfahren ähnelt der Leihmutterschaft, in der ebenfalls das Kind nicht genetisch mit der austragenden Mutter verwandt ist – mit dem Unterschied, dass die Leihmutter zugleich die Wunschmutter ist. Noch bleibt Leihmutterschaft verboten, das Tor zu einer Legalisierung ist damit aber geöffnet.
Bisher war die künstliche Befruchtung als ultima ratio nur für heterosexuelle Paare zugänglich, unter Vorbehalt medizinisch nachgewiesener Unfruchtbarkeit. Die bisherige Anonymität von Samenspendern soll aufgehoben werden: Ab 18 Jahre sollen Kinder das Recht darauf haben zu wissen, wer ihr genetischer Vater ist.
Im Bereich der Embryonenforschung, die in Frankreich erlaubt ist, sollen in Zukunft auch die Herstellung von Mensch-Tier-Chimären möglich sein sowie die umstrittenen Eingriffe an der embryonalen Keimbahn mittels CRISPR/Cas9 (vgl. Bioethik online, 13.1.2020).
Als Berichterstatter für die Gesetzesvorlage fungierte der pensionierte Arzt Jean-Louis Touraine, LRM-Abgeordneter (La République en Marche), der auch für aktive Sterbehilfe eintritt. Bereits im vergangenen Herbst hatten die Abgeordneten über das Gesetz zum ersten Mal abgestimmt. „Ein Kind hat kein Recht auf einen Vater“, betonte Touraine (vgl. Twitter, online 11.9.2019), es gäbe ein "Recht" darauf, "alleinstehend Mutter zu werden". Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron (LRM) rechtfertigt die neuen Maßnahmen mit einer zunehmenden Pluralität der Familienmodelle.
„Die neue Gesetzeslage in Frankreich bedeutet einen Rückschritt für das Wohl des Kindes. Aussagen wie ‚Ein Kind hat kein Recht auf einen Vater‘ entbehren nicht eines gewissen Zynismus. Natürlich braucht jedes Kind optimalerweise Vater und Mutter, das sagt auch die UN-Kinderrechtskonvention“, erklärt die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer.
„Wenn Kinder aus fremden Ei- und Samenzellen entstehen, bürdet man ihnen einiges auf. Sie wachsen in einem familiären Niemandsland auf. Man tut so, als ob der Leib nur Rohstoffmaterial wäre. Dabei ist die Frage, von wem wir abstammen, Teil unserer Identität. Tausende betroffene Kinder weltweit haben sich inzwischen zu Selbsthilfeorganisationen für Fremdsamenspender-Kinder oder Anonyme-Samenspender-Kinder zusammengeschlossen und kämpfen für ihre Grundrechte.“
„Das Kindeswohl muss vor dem Kinderwunsch Vorrang haben“. Auch wenn das Leiden an einem unerfüllten Kinderwunsch für viele Paare eine existenzielle Krise bedeutet: Aus dem legitimen Wunsch nach einem Kind lässt sich kein individuelles 'Recht auf ein Kind' ableiten, betont die IMABE-Geschäftsführerin. „Hier wurde eine Umwertung vorgenommen: Aus dem Abwehrrecht - niemand darf mich hindern, Kinder zu bekommen – hat man ein Anspruchsrecht gemacht. Das ist höchst fragwürdig."
Darüber hinaus kehrt das neue Bioethik-Gesetz die Schattenseiten der Reproduktionsmedizin und gesundheitlichen Risiken für Frauen und Kinder völlig unter den Tisch: „Wir wissen heute aus Studien, dass Frauen bei einer Schwangerschaft mit Eizellspende ein bis zu fünffach höheres Risiko für schwerwiegende gesundheitliche Komplikationen haben als Frauen nach spontaner Schwangerschaft.“ Und: Das Gesetz spielt dem Markt in die Hände, der unrealistische Hoffnungen bei Frauen weckt: „95 Prozent der Frauen mit 43 Jahre gehen trotz mehrfacher IVF-Versuche letzlich ohne Kind nach Hause. Das sind große seelische Belastungen und hohe finanzielle Ausgaben - auch aus Public Health-Perspektive.“
Die französische Nationalversammlung hatte über rund 2.700 Abänderungsanträge zu entscheiden, die seit Herbst 2019 zum Entwurf eines neuen Bioethik-Gesetz eingegangen waren. 15 Abgeordnete hatten sich zuvor in einem offenen Brief in Le Figaro (online, 22.7.2020) über den enormen Zeitdruck beklagt, den die Regierung ohne Grund vorgegeben hatte. In so wichtigen Fragen, in denen es um die Existenz von Menschen und hochsensible ethische Fragen ginge, sei dies ein „Affront gegen das Parlament“ und ein Schlag gegen die Demokratie. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, wird es noch in zweiter Lesung im Senat im Herbst 2020 oder Anfang 2021 behandelt.