Stammzellforscher haben zum Teil empört auf Experimente britischer Kollegen reagiert, denen es gelungen sein soll, Embryonen aus Rinder-Eizellen und menschlichen Zellkernen zu schaffen, berichtete der Tagesspiegel (online 04. 04. 2008). Das Team der Universität Newcastle hat nach eigenen Angaben aus menschlichen Hautzellen Zellkerne entnommen, in denen die Erbinformation des Menschen als Desoxyribonukleinsäure (DNS) gespeichert ist. Diese Kerne wurden Kuh-Eizellen eingepflanzt. So entstand unter Einwirkung von Elektroschocks, der die so manipulierte Eizelle zur Teilung brachte, ein Embryo, der zu 99 Prozent Menschen-Erbgut enthielt. Aus ihm sollten später ES-Zellen gewonnen werden. Selbst Befürworter der Forschung mit ES-Zellen kritisieren dieses Vorgehen. Die Methode sei weder neu noch sinnvoll, sagte etwa Oliver Brüstle, Direktor des Instituts für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn. Da die Rückprogrammierung von Hautzellen zu stammzellähnlichen Zellen wesentlich besser erforscht sei, müsste der Sinn solcher Experimente überprüft werden. In den USA, Südkorea und China gab es bereits ähnliche Experimente. Schon 1998 hatten US-Forscher der Biotech-Firma ACT in Worcester und der Universität Wisconsin nach eigenen Angaben menschliche Hautzellen mit den Eizellen von Kühen verschmolzen und behauptet, aus dem entstandenen Embryo Stammzellen gewonnen zu haben. In Deutschland ist das Verfahren verboten, in Österreich laut Rechtsexperten Christian Kopetzki nicht verboten, weil nicht ausdrücklich geregelt. Für die Experimente unter Leitung von Lyle Armstrong hatte die britische Embryologie-Behörde Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) eine Sondergenehmigung erteilt.
Inzwischen hat die britische Organisation Comment on Reproductive Ethics (CORE) angekündigt, gerichtlich gegen die Zulassung des Experiments vorgehen zu wollen. „Tier-Mensch-Hybride sind unerwünscht, unnötig und illegal“, heißt es in einer Presseerklärung (09. 04. 2008). Es sei Zeit, auf den Boden der wissenschaftlichen Erkenntnisse zurückzukehren. Dort gebe es keinerlei stichhaltige Argumentation für die Erzeugung von Mischembryonen, weshalb man gegen die Lizenz der HFEA klagen werde.
vgl. Ethische Stellungnahme von IMABE zur Hybrid-Forschung, 14. April 2008