Der belgische Medizinrechtler Herman Nys sieht einen wachsenden Druck auf Ärzte, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen seines Landes, Sterbehilfe leisten zu müssen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 10. Mai 2007). Insbesondere im flandrischen Teil gebe es eine starke Strömung, Patienten ein ausdrückliches Recht auf Sterbehilfe zuzugestehen, sagte der Rechtswissenschaftler der Königlichen Universität Löwen aus Anlass des Kongresses „Wert Urteile - Judging Values“ in Karlsruhe. Aktive Sterbehilfe werde weithin als normale medizinische Behandlung angesehen, betonte Nys. Das 2002 in Belgien verabschiedete Euthanasiegesetz besagt bislang lediglich, dass aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist. Medizinisches Personal kann nicht gezwungen werden, sich an aktiver Sterbehilfe zu beteiligen. Laut Nys gibt es aber derzeit bereits Reformvorschläge mehrerer belgischer Parteien, die einen Rechtsanspruch auf Euthanasie vorsehen. Eine solche Reform des Euthanasiegesetzes hätte nach Überzeugung des Medizinrechtlers große Auswirkungen auf die Handlungsfreiheit von Ärzten und Gesundheitseinrichtungen. Mediziner, die aus Gewissensgründen aktive Sterbehilfe verweigern, könnten dennoch dazu verpflichtet werden. Auch Gesundheitseinrichtungen könnten gezwungen werden, Vorkehrungen für aktive Sterbehilfe leisten zu müssen. Belgien war vor fünf Jahren das zweite Land der Welt, das lebensbeendende Maßnahmen an unheilbar Kranken straffrei stellt. Die Belgier gingen dabei sogar über die Gesetzgebung in den Niederlanden aus dem Jahr 2001 hinaus. Anders als dort müssen in Belgien diejenigen, die um Sterbehilfe bitten, nicht unbedingt in der Endphase ihrer Krankheit sein. Der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen muss von einem an einer unheilbaren Krankheit leidenden Patienten bei Bewusstsein mehrfach, freiwillig, schriftlich oder vor Zeugen geäußert werden.
Bioethik aktuell
Euthanasie: Belgische Ärzte werden zu aktiver Sterbehilfe gedrängt
Fünf Jahre nach Freigabe setzt sich ein Anspruchsdenken durch
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