Wenige Wochen nach seinem Amtsantritt hatte US-Präsident Barack Obama im März 2009 verfügt, deutlich mehr Steuergelder als sein Vorgänger Bush (er vertrat die „Stichtagsregelung“) in die embryonale Stammzellforschung zu investieren. Konkret diente die staatliche Finanzspritze ab nun auch der Herstellung von ES-Zellinien, ein ethisch umstrittenes Verfahren, da es den Tod des Embryos bedeutet. Ende August 2010 wurde diese Verfügung von einem Gericht in Washington per Eilentscheid gestoppt. Das Gericht hatte die staatliche Förderung der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen für nicht gesetzeskonform erklärt. Bundesrichter Lamberth begründete seine Entscheidung mit der damit verbundenen Zerstörung von menschlichen Embryonen. Diese verstoße gegen ein Gesetz, das der Kongress 1996 verabschiedet hatte, wonach die Verwendung von Steuergeldern für Forschungsprojekte, bei denen menschliche Embryonen geschaffen oder zerstört werden, verboten sei. Nun gelang es der US-Regierung im zweiten Anlauf, den verfügten Stopp vorübergehend zu kippen, berichtet die Nachrichtenagentur AFP (online, 09. 09. 2010). Beide Seiten müssen bis zum 20. September ihre Argumente dem Berufungsgericht vorlegen, das dann entscheiden will, ob das Verbot gerechtfertigt ist. Zwei Wissenschaftler, die Forschung mit adulten Stammzellen betreiben, und mehrere christliche Gruppen hatten 2009 die Verfügung des Präsidenten angefochten. Die Wissenschaftler begründeten ihre Klage mit faktischem Wettbewerbsnachteil: Die staatliche Förderung der embryonalen Stammzellenforschung erschwere es ihnen, öffentliche Gelder für ihre eigene, auf adulte Stammzellen konzentrierte Forschung zu erhalten. Die Regierung hatte argumentiert, dass durch die Gerichtsverfügung viele Forschungsprojekte im Wert von mehreren Hundert Millionen Dollar und über 1300 Arbeitsplätze gefährdet würden.
Bioethik aktuell
USA: Gefecht um staatliche Finanzierung embryonaler Stammzellforschung geht weiter
US-Bundesgericht verfügte Stopp, Regierung legte Berufung ein
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