In deutschen Facharztpraxen müssen gesetzlich Versicherte drei Mal so lange auf einen Termin warten wie Privatversicherte. Das geht aus einer im International Journal for Equity in Health veröffentlichten Studie (2008; 7: 1-7, doi:10.1186/1475-9276-7-1) hervor. Mit der Untersuchung sei erstmals der empirische Erweis erbracht, dass Kassenpatienten bei der Terminvergabe in Arztpraxen benachteiligt würden, sagte Markus Luengen, kommissarischer Leiter des Instituts für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie der Universität Köln. Als Grund führen die Wissenschaftler an, dass Ärzte bei der Behandlung eines Privatpatienten deutlich mehr verdienen als bei der Behandlung gesetzlich Versicherter. Die Studie entfachte in Deutschland eine politische Debatte zum Thema Zwei-Klassen-Medizin. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach - zugleich beurlaubter Chef des Kölner Instituts, das die Studie vorgelegt hatte - forderte eine systematische Prüfung der Ungleichbehandlungen. Ärzte, die wegen hoher Wartezeiten für gesetzlich Versicherte auffällig werden, müssten einer „Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung“ unterzogen werden. Der Präsident der Deutschen Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, betonte angesichts der Studienergebnisse, dass trotz der längeren Wartezeiten Privatversicherte und Kassenpatienten qualitativ gleich behandelt würden. Zu den Wartezeiten für gesetzlich Versicherte komme es, weil oftmals die vorgegebenen Budgets vor Ende des Quartals ausgeschöpft seien und Ärzte nicht akut notwendige Behandlungen auf das nächste Quartal verlegen müssten. Die Unterversorgung sei demnach „staatlich verursachte Zweiklassenmedizin“, mit privilegierter Medizin für Privatpatienten habe das nichts tun.
Die Kölner Wissenschaftler hatten für ihre empirische Studie bei insgesamt 189 Facharzt-Praxen im Raum Köln, Bonn und Leverkusen telefonisch um Termine für verschiedene Untersuchungen wie einen Allergietest, eine Magenspiegelung oder eine Magnetresonanztomographie des Knies angesucht und dabei zufällig verteilt den Status „gesetzlich“ oder „privat“ versichert angegeben. Die Ergebnisse zeigen, dass bei identischen Erkrankungen unter dem Status „gesetzlich versichert“ der angebotene Termin rund dreimal so viele Arbeitstage entfernt lag als unter dem Status „privat versichert“.