In Frankreich hat der Fall einer 52-jährigen Krebspatientin, die sich nach der Verweigerung von Euthanasie selbst das Leben nahm, eine massive Debatte über eine Gesetzesänderung zur Sterbehilfe ausgelöst. Der Öffentlichkeit kaum bekannt sind jedoch Hintergründe und Fakten zum Krankheitsverlauf, von denen das Magazin Time (online, 01. 04. 2008) berichtet. So zeigten sich Ärzte erstaunt darüber, dass die Patientin die Operation dieses zu 70 Prozent durch chirurgische Maßnahmen heilbaren Tumors bereits 2002 ablehnte. Sie verweigerte den Eingriff aus Angst, dabei zu sterben. Paradoxerweise verlangte sie dann den Tod, als die Krankheit weiter fortschritt. Auch verweigerte sie schmerzstillende Mittel. Laut Auskunft der Ärzte hätte sie erst einer Behandlung zugestimmt, als der Tumor ihr Gesicht bereits entstellt und das Gehirn angegriffen hatte.
Chantal Sébire litt bereits seit 2002 an einem äußerst seltenen Tumor einer Nasennebenhöhle. Als der Chef der Palliativmedizin, Jean-Louis Béal vom Centre Hospitalier Universitaire (CHU) in Dijon ihr schmerzlindernde Medikamente anbot, habe sie diese mit dem Hinweis abgelehnt, dass „Arzneistoffe chemisch sind, Chemie ist Gift“ und sie die Dinge nicht schlimmer machen wolle, indem sie „sich selbst vergiftet“. Am 19. März, zwei Tage nachdem Sébires Sterbehilfegesuch von einem Gericht abgelehnt worden war, nahm sie sich selbst das Leben - mit einer Überdosis Schlafmittel. In Frankreich ist es zulässig, dass Ärzte Behandlungen absetzen, „die nur dazu dienen, das Leben künstlich zu verlängern“. Die Regierung lässt nun ein Gesetz von 2005 überprüfen, das die aktive Sterbehilfe untersagt. Der Fall mache deutlich, dass auf medialer Ebene kaum Raum für ethisch sachliche Analysen bleibt. „In unserer Zeit wird kaum das Rationale über das Emotionale gewinnen können“, kritisiert Axel Kahn vom Nationalen Französischen Ethikkomitee.