Bioethik aktuell

Sterbehilfe: Breiter Konsens in Österreich gegen Beihilfe zum Selbstmord bei Kranken

Streit in der Bioethikkommission über ein Kippen des Suizid-Beihilfe-Verbots

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Eine klare Absage an die Beihilfe zum Suizid in Österreich kommt von ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter (Kurier, online, 14. 2. 2015). „Ich bin davon überzeugt, dass es ein Fehler wäre, hier Lockerungen vorzunehmen“, betonte Brandstetter. Anlass der Klarstellung waren die kürzlich vorgestellten 16 Pro- und 8 Kontra-Suizidbeihilfe-Empfehlungen der Bioethikkommission („Sterben in Würde. Empfehlungen zur Begleitung und Betreuung von Menschen am Lebensende und damit verbundenen Fragestellungen), die die Bioethikkommission präsentierte. Laut Vorsitzender Christiane Druml sollte es ihrer Ansicht nach bei entsprechend schwerer Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung Ausnahmeregelungen zum assistierten Selbstmord im Strafrecht geben und diesen erlauben (orf.at, online, 12. 2. 2015). Acht Mitglieder sind gegen ein Kippen des Verbots der Suizidbeihilfe und begründen ihre Stellungnahme, dass die Rechtslage der Praxis genüge tut, Begriffe wie „unheilbar“ und „begrenzte Lebenserwartung“ seien zu unscharf. Eine Abänderung des StGB-Paragraphen 78 würde ein völlig falsches Signal an die Gesellschaft richten und könnte dazu beitragen, dass assistierter Suizid zum Normalfall werde, so das Achter-Votum. Interessantes Detail am Rande: Der Philosoph Peter Kampits hatte in einem Sondervotum auch die Freigabe der Euthanasie in Österreich verlangt. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Bioethikkommission.

Für IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer hat der Vorstoß einen demokratiepolitisch bitteren Beigeschmack: In der Gesellschaft wird die Legalisierung in einem „breiten Konsens“ abgelehnt, es mutet „eigenartig an, „dass eine nicht demokratisch legitimierte Kommission diesen bestehenden Konsens brechen will“, kritisiert die Ethikerin.

ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger lehnt Beihilfe zum Suizid „vehement ab“, so der Arzt (Kurier, online, 8. 2. 2015). Bis 2020 fehlen 320 Hospiz-Palliativbetten, das sei ein Auftrag an die Politik: „Würdevolles Sterben ist ein gesellschaftliches Muss, hat mehr Bedeutung als fünf Kilometer zusätzliche Autobahn. Eine menschliche Gesellschaft muss das Geld dafür aufbringen.“ Es sei nicht nur menschlicher, sondern, so Rasinger, „laut US-Studien auch kostengünstiger als die dann oft nutzlosen und sehr teuren Spitals- und Intensivaufenthalte“. Wenn medizinisch nichts mehr erreicht werden könne, müsse versucht werden, „Linderung zu verschaffen. Zuwendung ist nötig.“

Anfang März soll der Bericht der parlamentarischen Enquete-Kommission Würde am Ende des Lebens, bei der mehr als 100 Experten eingebunden waren, vorliegen. Dann werden alle Abgeordneten der sechs Fraktionen beraten, welche Konsequenzen zu ziehen sind.

Die Österreichische Ärztekammer hatte bereits im Dezember 2014 einstimmig die Mitwirkung von Ärzten bei Suiziden (IMABE, Jänner 2015) abgelehnt. Ärztekammerpräsident Artur Wechselberger unterstrich erneut, dass „Leben zu beenden dem ärztlichen Berufsethos“ widerspreche und „nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein“ dürfe. Dringend erforderlich sei vielmehr ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich.

IMABE zeigt sich über die klare Stellungnahme der Kammer erfreut. „Die Mediziner stehen als Dienstleister für Tötungsdelikte nicht zur Verfügung. Ärzte kennen Grenzen, und das ist gut so“, betont Geschäfsführerin Kummer gegenüber Kathpress (online, 12. 2. 2015). „Die Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient“ würde sonst „völlig untergraben“.

Für präzise und wichtig hält die Ethikerin ein weiteres, von vier Kommissionsmitgliedern verfasstes Sondervotum. Dieses lehnt eine Unterscheidung von Suiziden als „Unglücksfällen mitten im Leben“ und „nachvollziehbaren Suiziden angesichts lebensbedrohlicher Erkrankungen“ ab und betont, dass „jeder Suizid - egal ob mit oder ohne schwerer Erkrankung - ein tragischer Schlussstrich“ sei. Er mache deutlich, „dass es - wem auch immer -  nicht gelungen ist, eine alternative Lebensperspektive für den Betroffenen zu entwickeln. Es sollte daher immer und egal in welcher Situation gesellschaftliche Aufgabe sein, Suizide zu vermeiden“, betont das Sondervotum.

Die beiden Bioethikkommissionsmitglieder Stephanie Merckens und Klaus Voget plädieren für eine Beibehaltung der Rechtslage in Österreich. Man dürfe die Ermächtigung zum Töten nicht als Akt der Barmherzigkeit schönreden. In einem Kommentar im Standard (online, 13.2.2015) halten sie fest, dass es ein wichtiges Ziel sei, „Rechtsunsicherheit und unverhältnismäßige medizinische Behandlungen zu vermeiden“. Um dies zu erreichen, brauche es aber „keine Änderung der geltenden Rechtslage, auch keine Herausnahme aus der Strafbarkeit aufgrund von Entscheidungsprozessen, die erst recht auf groben Missbrauch hin überprüft werden müssten“, so die beiden Juristen.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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