Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2011 mit 326 Stimmen den Gencheck an künstlich erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib erlaubt. Zuvor hatten 228 für ein Verbot der PID gestimmt, ohne die erforderliche Mehrheit zu erlangen.
Die Methode ist umstritten, weil bei der PID im Reagenzglas erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet werden.
PID ist in Deutschland nun für Paare erlaubt, „in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Voraussetzung für den Embryonentest ist die Zustimmung einer Ethikkommission in jedem Einzelfall sowie eine Beratung der Paare. Die Befürworter der PID verwiesen auf das Leid erblich vorbelasteter Eltern mit Kinderwunsch und nahmen für sich eine "Ethik des Heilens" in Anspruch.
In Österreich ist die PID verboten. Es werde aber bereits an einer Gesetzesnovellierung gearbeitet, sagte PID-Befürworter Ludwig Wildt, Direktor der Innsbrucker Universitätsklinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Department Frauenheilkunde gegenüber der Tiroler Tageszeitung (online 7.7.2011). Er gehört der vom Ministerium eingesetzten Kommission an. „Es soll ein Katalog erstellt werden, auf welche Erkrankungen genau untersucht werden darf.“ Noch bestünde aber kein Konsens darüber, welche aufgenommen werden sollen.
Genau diese Art der Vorgangsweise kritisiert die Wiener Zeitung (online 7.7.2011) scharf: Es sei zu befürchten, dass die Diskussion über eine mögliche Freigabe der PID in Österreich im Gegensatz zur vorbildlichen jahrelangen Debatte in Deutschland nur „hinter verschlossenen Türen“ stattfinde. Und wenn „die Sache ins Parlament kommt, wird schon vorher klar sein, wie die Abstimmung ausgeht.“
Scharfe Kritik an der Propagierung der PID übte die stv. IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer. „Menschen fallen hier einem abstrakten Gesundheitsideal zum Opfer: Nicht Krankheiten werden eliminiert, sondern die Kranken.“, so Kummer in einem Gastkommentar in Die Presse (online, 6.7.2011). Das Beispiel Großbritanniens zeige, dass die begrenzte Einzelfalllösung, wie sie nun auch in Deutschland beschlossen wurde, einer Gesellschaft bald nicht mehr genügt, sobald Begehrlichkeiten nach einem "gesunden Null-Fehler-Baby" geweckt wurden. Seit 2006 könne die PID dort legal bei drohender Vererbung bestimmter Krankheiten genutzt werden; es gebe mehr als 160 Indikationen. Inzwischen genüge allerdings schon das bloße Vorhandensein eines sogenannten Risiko-Gens (etwa des Brustkrebsgens BRCA1), um Embryonen im Zuge der PID auszusortieren - selbst wenn bekannt sei, dass die Krankheit weder zwingend ausbricht noch allein auf dieses Risiko-Gen rückführbar ist.
Ein anderes Argument, wonach die PID ohnehin nur nicht lebensfähige Embryonen aussortieren würde bzw. die IVF-Erfolgsrate steigern könnte, sei laut Studien selbst unter Reproduktionsmedizinern umstritten: Das praktische Problem der PID sei ihre schwache Aussagekraft in Bezug auf Chromosomenanomalien. Genmaterial, das aus zwei verschiedenen Blastomeren entnommen wird, kann zwei komplett verschiedene Ergebnisse liefern: "Wird es nun ein gesundes oder ein krankes Kind?"
Zudem sei jede Antwort auf die Frage, ob durch die Einführung der PID die Zahl der Spätabtreibungen gesenkt werden könnte, nur spekulativ. Sicher sei hingegen, dass die Bandbreite von "Normalität", die künftig noch toleriert werden wird, durch die Möglichkeiten der PID deutlich schmaler werden würde. Kummer: "Die Entscheidung wird im Zweifel jedenfalls gegen das Leben des potenziell kranken Embryos ausfallen.“