Ab wann ist der Mensch tot? In der medizinischen Wissenschaft besteht kein Zweifel, dass die sicherste Methode zur Todesfeststellung der Nachweis des sogenannten „Hirntodes“ ist. Er ist in seinem Symptomenkomplex klinisch klar definiert (irreversibles Koma, Ausfall der Hirnstammreflexe und Apnoe) und dank modernster technischer Mittel (EEG, MRT, Angiographie, Nuklearmedizin) feststellbar. Umso erstaunlicher scheint es, wenn im Zuge der gesetzlichen Neuregelung zur Organtransplantation in Deutschland eine emotionale Debatte über medizinisch fundierte, seit Jahrzehnten bewährte Leitlinien vom Zaun gebrochen wurde, erklärt IMABE-Direktor Johannes Bonelli in der Neuen Zürcher Zeitung („Zum Streit um den Hirntod“, 14. August 2012).
Der Internist hält fest, dass der Hirntod - der irreversible Zerfallsprozess des Organismus - die davor gängige Definition des Todes (Herz- und Atemstillstand) zu Recht abgelöst habe. Denn erst wenn die Gehirnzellen als Folge des Sauerstoffmangels nach Herz- und Atemstillstand irreversibel zerstört sind, ist der Zerfallsprozess endgültig. Unter normalen Bedingungen beträgt dieses Zeitfenster ca. 8-10 Minuten. Herz- und Kreislaufstillstand zeigen den Tod also nur indirekt an. Mithilfe der Gehirnphysiologie lasse sich eindeutig nachweisen, dass es bei der Zerstörung des Gehirns zu einer Desintegration des Organismus in seiner Ganzheit kommt, betont Bonelli.
Er wehrt sich gegen die Unterstellung einiger Hirntodgegner, dass „die Hirntoddefinition absichtlich nur dazu erstellt wurde, um möglichst leicht vitale Organe für deren Transplantation zu erhalten“. Wenn „der letztlich unaufhaltsame Zersetzungsprozess der Organe des Hirntoten durch eine aufwendige medizinische Intervention von außen noch für einige Stunden künstlich in die Länge gezogen wird, um deren Transplantation zu ermöglichen und einem sonst todgeweihten Mitmenschen das Leben zu retten, kann dies doch nicht plötzlich verwerflich sein“, kontert Bonelli.
Der Nachweis des Funktionsausfalls des Gehirns durch dessen vollständige Zerstörung sei das bis heute sicherste Zeichen beziehungsweise Kriterium für den Tod eines Menschen. Bonelli: „Deshalb kann die Intensivtherapie ohne juristische Komplikationen beendet werden und eine Organentnahme aus dem Leichnam ohne schwerwiegende ethische Bedenken erfolgen.“ In Österreich ist es gesetzlich erlaubt (vgl. Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) § 62a ff.), Menschen, deren Hirntod unwiderruflich festgestellt wurde, Organe zum Zwecke der Transplantation zu entnehmen, sofern im Widerspruchsregister keine Eintragung erfolgt ist.