Österreich ist neben Luxemburg europaweit das einzige Land, das über keine seriös erhobenen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen verfügt. Mit der Bürgerinitiative Fakten helfen! fordert aktion leben deshalb die Einführung einer anonymisierten Datenerhebung. Sie soll Statistik und Motivforschung über Schwangerschaftsabbrüche erfassen, etwa die Frage des Schwangerschaftsabbruchs Behinderung oder die Zahl der Spätabbrüche. Bereits mehr als 50.000 Bürger haben die Petition unterschrieben, sie zählt damit zu den „erfolgreichsten parlamentarischen Bürgerinitiativen der letzten Jahre“, so die Initiatoren.
Noch ist sich die Regierung uneins. Drei Stellungnahmen sind bereits eingelangt: Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) hält es „von großem gesellschaftspolitischem Interesse, mehr über die Motive und Gründe, die sich hinter Schwangerschaftsabbrüchen verbergen, in Erfahrung zu bringen“. Die Durchführung einer anonymisierten Abtreibungsstatistik sei „ein sinnvolles Mittel, um Maßnahmen zur Prävention ungewollter Schwangerschaften hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren“, so Karmasin. Auch könnten aufgrund dieser Informationen verbesserte Rahmenbedingungen für schwangere Frauen geschaffen werden (vgl. Die Presse, online, 18.11.2015).
Gegenwind kommt aus den beiden SPÖ geführten Ministerien für Gesundheit und Frauen, wo man solche Daten für nicht aussagekräftig hält und eine anonyme Erhebung ablehnt. Innerhalb der SPÖ hat sich nun jedoch Behindertenanwalt Erwin Buchinger offen zum Anliegen der Petition bekannt. Man müsse mehr über die Zusammenhänge zwischen Ängsten wegen Behinderungen und Schwangerschaftsabbrüchen erfahren, so der ehemalige Sozialminister, selbst Vater eines behinderten Kindes (vgl. Pressemitteilung, online, 10.12.2015). Für Prävention und Aufklärung, aber auch für weitere gezielte Maßnahmen sei es wichtig, mehr gesichertes Faktenwissen zu schaffen, so Buchinger. Er hatte die Spätabtreibung in Österreich als „schreiendes Unrecht“ bezeichnet (vgl. Bioethik aktuell, 13.4.2015).
Eine Stellungnahme seitens des Justizministeriums soll 2015 folgen. Bis dahin kann die Bürgerinitiative Fakten helfen! noch direkt auf der Parlaments-Homepage unterzeichnet werden - auch von jenen, die sich bereits in eine gedruckte Unterschriftenliste eingetragen hatten. Unterschriftenberechtigt sind Personen ab 16 Jahren mit österreichischer Staatsbürgerschaft.