Mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes (PatVG) in Österreich haben weniger als vier Prozent der Bevölkerung dieses Instrument in Anspruch genommen. Nur ein Prozent der Bevölkerung hat eine „verbindliche“ Patientenverfügung errichtet, rund 2,5 Prozent eine sog. „beachtliche“ - also gesetzlich nicht bindende - Patientenverfügung, errichtet. Dies ist das Ergebnis einer empirischen Studie des Wiener Instituts für Ethik und Recht in der Medizin, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt wurde. Die Patientenverfügung sei bislang nur für eine kleine Gruppe von Personen relevant, sie werde vor allem für Sondersituationen und nicht als allgemeines Vorsorgeinstrument genutzt, stellen die Autoren fest. Dass die ernüchternde Datenlage auf eine schwache Akzeptanz und ein geringes Interesse an der Patientenverfügung in Österreich hindeutet, wollen sie aber nicht gelten lassen. Es müsse mehr diskutiert werden, um „den Prozess des Umdenkens voranzubringen“, denn das PatVG stelle laut Studie „einen wichtigen Schritt dar, die Patientenautonomie zu stützen.“
Genau dies darf aus mehreren Gründen bezweifelt werden, entgegnet IMABE-Geschäftsführer Enrique Prat. Zum einen relativiere sich die Verbindlichkeit einer Vorausverfügung für einen späteren Zeitpunkt aus anthropologischer und ethischer Sicht. Die Fähigkeit zur antizipierenden Entscheidung über Leben und Tod habe Grenzen, in der tatsächlichen Entscheidungssituation würden andere Wertungen vorgenommen: „Wie oft wurden Ärzte und Pflegepersonal von der Leichtigkeit überrascht, mit der ein Patient beim Eintreten des Ernstfalls seine oft wiederholten Wünsche krass revidiert. Wie anders klingen dann die Worte der Patientenaufklärung, und wie schnell ändert sich die Stimmungs- und Einsichtslage“, gibt er zu bedenken.
Patientenverfügungen können, so Prat, vor allem für jene Patienten nützlich sein, die sozial isoliert sind und kein Vertrauensverhältnis zu einem Arzt haben bzw. fürchten, dass sie in der Isolation ernsthaft krank werden. Für das Gros der Patienten seien jedoch andere Parameter wichtig, wie auch eine im Campus-Verlag veröffentlichte Studie (Sahm S., Sterbebegleitung und Patientenverfügung - Ärztliches Handeln an den Grenzen von Ethik und Recht, 2006) zeigt. Alternative Konzepte seien notwendig, um das gute mit dem selbstbestimmten Sterben zu versöhnen. Statt die Notwendigkeit zu betonen, eine Patientenverfügung zu verfassen, wäre einer großen Mehrheit der Patienten mit einer vorausschauenden und umfassenden Planung der Versorgung für das Lebensende mehr geholfen. „Dass die Patientenverfügung weder in Österreich noch in anderen Ländern auf Gegenliebe stößt, sollte ernster genommen werden und den Weg für Alternativlösungen bereiten“, folgert Prat (vgl. Prat E. H., Das Autonomieprinzip aus der Perspektive des Patienten, Imago Hominis (2009); 16(2): 115-128).