„Besser ohne Down“ - unter diesem Titel plädierte jüngst der niederländische Bioethiker Marcel Zuijderland im NRC Handelsblad, online, 6.9.2017) dafür, die Abtreibung von Kindern mit Down-Syndrom weiter zu forcieren. Das niederländische Gesundheitssystem hat auf Empfehlung des Rijksinstituut voor Volksgezondheid (RIVM) das Down-Syndrom unter die teuersten Top-Ten-Krankheiten gelistet (vgl. Erhebung 2013, Tabelle 2). Dank der Methoden sog. nicht invasiver pränataler Diagnostik (NIPT) könne Down-Syndrom frühzeitig durch einen Bluttest erkannt und damit die Geburt von Kindern mit Behinderung vermieden werden, so Zuijderland. Es sei auch nachvollziehbar, dass Eltern es als moralische Pflicht ansehen, dem Gesundheitssystem keine zusätzlichen finanziellen Bürden durch Kinder mit schwerer Behinderung auferlegen zu wollen und deshalb ihr Kind abtreiben lassen, so der Philosoph. Diese Haltung drücke Solidarität mit jenen aus, die ebenfalls auf Betreuungseinrichtungen angewiesen seien, aber keine Wahl hätten, weil sie z.B. durch einen Unfall pflegebedürftig geworden sind, Eine finanzielle Strafe für Eltern, die sich freiwillig trotz festgestellter Behinderung für ihr Kind entscheiden, lehnt Zuijderland jedoch dezidiert ab (vgl. Replik auf Michael van der Lubbe).
Seit März 2017 ist in den Niederlanden der mit 26 Millionen Euro staatlich subventionierte Bluttest zur Untersuchung der DNA des Fötus nicht bloß für Risikoschwangerschaften erlaubt, sondern wird allen Schwangeren zu einem günstigen Preis (175 statt ca. 600 Euro) angeboten. Wird in der Schwangerschaft das Down-Syndrom oder eine andere Chromosomen-Abweichung festgestellt, entscheidet sich die Mehrheit der Schwangeren für eine Abtreibung.
Der Medizinethiker Zuijderland sieht Island als Vorbild: Dank vorgeburtlicher Detektion konnte dort laut dem isländischen Genetiker Kai Stefansson das Down-Syndrom zu fast 100 Prozent „ausgerottet“ werden, nur noch zwei bis drei Kinder pro Jahr kämen mit Down-Syndrom zur Welt. In den Niederlanden seien es noch rund 250 Kinder.
Renate Lindeman, Vorsitzende des Vereins Downpride (online, 16.9.2017) widerspricht Zuijderlands Ansinnen vehement. Die Politik habe über die Jahre geschickt die Öffentlichkeit auf die Salonfähigkeit derartiger Argumente vorbereitet. So etwa jenes, wonach man durch Abtreibung von Kindern mit Down Syndrom Geld sparen könne. Lindeman verweist dabei auf die Fakten: Down-Syndrom sei nur ein kleiner Teil (8 Prozent) der Gruppe der psychischen Erkrankten (vgl. RIVM-Empfehlung). Dagegen werden mehr als doppelt so viele Kinder mit einem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) geboren - als Folge von schädigendem Alkoholkonsum während der Schwangerschaft, wozu es kaum präventive Aufklärungsprogramme gebe. „Wenn der Staat Kinder mit Down-Syndrom zum Hauptkostenfaktor des Gesundheitssystems hochstilisiert, dann agiert er als Anstifter, nicht als Beschützer“, so Lindeman.
Auch in Deutschland wird derzeit debattiert, den umstrittenen Bluttest als Kassenleistung anzubieten (vgl. Bioethik online, 6.3.2017). „Mein Kind wird downgegraded“. Mit diesen Worten berichtet auch die Hamburger Journalistin Sandra Schulz, selbst Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom von der Herabsetzung ungeborener Kindern durch Normierungen in ihrem Buch Das ganze Kind hat so viele Fehler, 2017 (vgl. FAZ, online, 19.8.2017).
Mit dem Film Die dritte Option läuft derzeit in den Österreichischen Kinos ein essayistischer Dokumentarfilm, der auf den Punkt bringt, wie aus der Entscheidungsoption ein Entscheidungszwang wird. Regisseur Thomas Fürhapter lenkt darin den Blick weg von der Frage der freien Wahl des Einzelnen hin zum gesellschaftlichen Kontext, Sachzwängen und Biopolitik, wenn es um Schwangerschaft, auffällige Diagnosen und Spätabbrüche geht (vgl. Interview im Kurier, online, 15.9.2017).
Erratum: Wir bedauern, dass es in der 1. Version dieser Nachricht vom 10.10.2017 einen Fehler gab. Nicht Marcel Zuijderland selbst, sondern Michael van der Lubbe hatte gefordert, dass Eltern für behinderte Kinder eine Strafe zahlen sollten. Marcel Zuijderland lehnt dies ab.